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Schlagwort: Lkw

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Thomas hat eine Frage:

Hallo,
ich hätte eine Frage die nur ein LKW Fahrer mir wohl beantworten kann. Wenn du
magst!

Ich sehe ab und zu dicke Zugmaschinen ohne Anhänger und Frage mich ob ein Fahrer
ohne die 40 Tonnen hinten dran dabei das Gefühl hat einen Supersportwagen zu
fahren 😉
Fährst du als LKW Fahrer auch gerne ohne Anhänger und wie ist das Fahrgefühl
dabei.

Gruß T. B.

Hallo Thomas,

eigentlich ist es kacke, ohne Auflieger durch die Gegend zu fahren. Durch den kurzen Radstand der Zugmaschine merkt man jede Unebenheit auf der Straße. Sportliches fahren kommt da sicher nicht auf.
Kleines Beispiel: Es gibt Speditionen, die sich darauf spezialisiert haben, Auflieger zu überführen. Die haben meines Wissens hinten am Rahmen Gewichte verbaut. Dadurch soll der Fahrkomfort erhöht werden.

Dann ist die Sitzposition völlig anders. In einem Lkw sitzt man angenehm aufrecht, nicht eingequetscht. Von Sportwagenatmosphäre ist man in einer Zugmaschine also weit entfernt.

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Krampfhähne

Nur 20% aller Lkw fahren leer durch die Gegend. Ich finde, dass ist ein guter Wert. Das sieht der sogenannte Verkehrsexperte und Mitglied des Europäischen Parlaments, Ismail Ertug natürlich anders. Nun ja, durch dessen geistigen Horizont donnern ja auch noch Monstertrucks.

Bereits vor 13 Jahren wollte der damalige Verkehrsminister Kurt Bodewig eine extrahohe Maut für Lkw erheben, die leer durch die Gegend fahren. Damals lag der Anteil an Leerfahrten noch bei rund 30 Prozent.
Diese Spezialmaut wurde nie eingeführt. Trotzdem sank der Anteil an unbeladenen Lastwagen im Straßenverkehr seit dieser Zeit um gut zehn Prozent – und das ohne staatlichen Druck.

Das scheint Herrn Ertug aber nicht zu reichen. Denn in dieser Rede vor dem Europäischen Parlament vergleicht er Leerfahrten von normalen Lkw mit grenzüberschreitenden Fahrten von Lang-Lkw:

Heute hat die Europäische Kommission eine Studie zur Kabotage vorgelegt, in der sie in ihrer eigenen Studie zu dem Ergebnis kommt, dass zwanzig Prozent der Lkw quer durch die Europäische Union unbeladen fahren.
Da frage ich mich, warum wir auch noch längere Lkws benötigen sollen.

Ich verstehe diesen Zusammenhang nicht. Also was leere Auflieger mit überlangen Lastwagen gemein haben. Man vergleicht ja auch keine Äpfel mit Birnen. Oder die Länge von Gurken mit der Form eines Brummis.
Genau das scheint ein weiteres wichtiges Anliegen von Ismail Ertug zu sein:

Aerodynamische Anpassungen eines Lastwagens werden zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen.

Zugleich haben wir den positiven Effekt, dass letztendlich die Fahrerkabinen nun zu mehr Komfort beitragen werden.

Mit der letzten Aussage hat er natürlich recht. Eine bessere Aerodynamik vermindert Windgeräusche, die während der Fahrt auftreten. Das ist natürlich ein Riesenfortschritt. Mehr Komfort durch weniger Lärm. Nur gut, dass wir EU-Politiker haben, die so etwas erkennen.

Aber Spass beiseite. Wieso wird eine Fahrerkabine behaglicher, gemütlicher, wohnlicher, wenn sich die Aerodynamik eines Lkw ändert? Eher das Gegenteil ist der Fall. Noch mehr Rundungen heißt weniger Platz für mich als Fahrer.
Es sei denn, das Fahrerhaus wird nach hinten verlängert. Aber genau das will Herr Ertug ja nicht. Denn dann würde der komplette Lkw länger werden. Genau das versucht er ja zu verhindern.

Hmm, irgendwie werde ich aus dem Mann nicht schlau. Vielleicht sollte er seine planwirtschaftlichen Vorschläge für sich behalten. Die Form eines Lkw oder von mir aus auch einer Gurke gehen EU-Politikern nichts an. Da gibt es andere, wichtigere Dinge.
Ein europaweit einheitliches Mautsystem für den Schwerverkehr wäre ein Thema. Oder eben die Beibehaltung der Kabotage in ihrer derzeitigen Regelung. Dazu weitreichende Kontrollen, ob diese Verordnung auch eingehalten wird. Denn genau das passiert nicht.

YouTube Direktlink
Homepage von Ismail Ertug
Europäisches Parlament

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Krampfhennen

Zum kurzen Verständnis: Um die deutschen Lkw-Speditionen vor Dumping-Preisen ausländischer Unternehmer zu schützen, gilt die Regel: Ein ausländischer Lkw darf nach dem ersten Abladen nur noch drei weitere Ladungen übernehmen, dann muss er das Land verlassen.
Eigentlich verständlich. Und auch logisch. Schließlich hängt auch mein Arbeitsplatz an dieser Regelung.

Der Bayerische Rundfunk macht seine eigene Geschichte daraus. Bei denen wird dem Normalbürger suggeriert, dass Lkw zur Ferienzeit sinnlos die Straßen verstopfen. Schuld ist natürlich eben diese Kabotageregelung.

Dann spinne ich mir mal eine Verordnung zurecht: Jeder Autofahrer, der allein in seinem Fahrzeug sitzt, zahlt ab sofort eine Sonderabgabe. Denn schließlich verstauen nur zu einem Viertel besetzte Autos auch unsere Straßen.

Bericht auf Bayern1: Leere Lastwagen verstopfen die Autobahn

Erklärung Kabotage
Bayerische Rundfunk

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Gerüche effektiv entfernen

Der Druck auf Berufskraftfahrer hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Gesetzlich geregelte Lenkzeiten und eng gesteckte Zeitpläne für die Abgabe von Waren machen Fahrern das Leben nicht gerade leichter. Da fehlt selbst oft die Zeit für die kleine Zigaretten- und Kaffeepause zwischendurch. So nimmt mancher lieber den blauen Dunst in Kauf und raucht am Steuer, um Zeit zu sparen.
Im Kampf gegen den unschönen Geruch gibt es erfreulicherweise so manches Hilfsmittel, welches das Leben vereinfachen kann. Oft helfen schon die kleinen Hausmittel, die bereits den Großeltern bekannt waren. Ein gutes Beispiel: Kaffee. Ob als Bohnen oder in Pulverform – der koffeinhaltige Rohstoff saugt störende Gerüche aus der Luft.

Weitere Mittel aus der Natur, die Gerüche binden oder neutralisieren:

− Essig

− Salz

− Backpulver

− Lavendel-Öl

Gerade bei Rauch muss guter Rat nicht teuer sein. So hilft bei Rauchen ein geöffnetes Fenster, regelmäßiges Lüften der Fahrerkabine oder die bekannten Duftbäume im Fahrzeug. Doch ab einem gewissen Maß bleibt die erhoffte Wirkung dieser Dinge eben doch aus.

Sogenannte Geruchsentferner und Lufterfrischer kommen dann nicht nur dort zum Einsatz, wo noch geraucht werden darf. Pflanzen, Arbeitsumgebungen und vieles mehr können Geruchsbelästigungen auslösen. So haben beispielsweise Bürogebäude und Behörden einen ganz eigenen Geruch.
Im LKW jedoch verbringen Fahrer meist viele Stunden am Stück, weshalb gerade an dieser Stelle gute Lösungen gefragt sind. Auch Autobauer haben sich mit der Lufterfrischung im Auto beschäftigt, dazu könnt Ihr hier mehr lesen.

Zigarettenrauch, sowie Brand- und Schweißgeruch können ohne Chemikalien entfernt werden. Auf Basis ätherischer Öle treten aromatische Gerüche an die Stelle der vorherigen olfaktorischen Stressfaktoren. Das Prinzip ist einfach: Die Mittel binden Ausdünstungen und wirken vielfach zugleich desinfizierend, sodass oft sogar gesundheitsgefährdende Keime beseitigt werden.
Die Geruchsentferner können Nutzer meist in diversen Duftarten erwerben – oft sogar in speziellen Noten, die zur Jahreszeit passen. Achten sollten Konsumenten aber auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Gütesiegel sowie Test- und Erfahrungsberichte im Web geben Aufschluss, welche Produkte infrage kommen. Nichts falsch machen, kann man mit biologischen Geruchsentfernern von zum Beispiel Bio-Conzept, die helfen Zigarettengeruch im Auto zu neutralisieren. Selbst die Intervalle für die Duftabgabe kann man bestimmen.
Besonders komfortabel sind Lufterfrischer, die eine individuelle zeitliche Programmierung erlauben. So können Nutzer selbst festlegen, in welchen Abständen der Duft an die Umgebung abgegeben wird. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Prozedur schont die Ressourcen, sorgt dauerhaft für angenehmes Raumklima und verhindert, dass aus der frischen Brise selbst eine überladene Geruchsbelästigung wird. Denn wie immer gibt es ein Zuviel.

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Lkw – Fahrer werden: Schwer, aber nicht unmöglich

Es klingt zunächst überraschend. LKW-Fahrer sind gesucht „wie´s Leben“. Kaum ein anderer Beruf wartet mit einer solchen Beschäftigungsgarantie auf, wie der des Brummifahrers. Aber so einfach, wie es klingt, ist es bei weitem nicht mehr. Einfach nur den LKW-Führerschein machen ist nicht mehr ausreichend, um auf einem Laster sein Geld verdienen zu dürfen.

LKW-Fahrer zu werden ist bereits schwer genug. Leider ist die Rechtslage außerdem so, dass alle fünf Jahre der Job zur Disposition steht. Die regelmäßige Gesundheitsprüfung ist verpflichtend. Wird diese nicht bestanden, ist es aus mit der Fahrerei. Man hat als LKW-Fahrer deshalb die Wahl, entweder ein diszipliniertes Gesundheits- und Fitnessprogramm zu leben oder damit zu rechnen, bei der nächsten Prüfung durchzufallen.
So schön die Fahrerei durch ferne Landen für viele auch ist – letztendlich ist LKW-Fahren eine sitzende Tätigkeit, welche gewisse körperliche Belastungen mit sich bringt.

Grundsätzlich stehen dem Interessenten drei Wege in den Beruf offen: Als Neuling ist eine reguläre, dreijährige Ausbildung der übliche Weg, um LKW-Fahrer zu werden. Umschüler können über einen 18-21 monatigen Kurs den Einstieg in den Beruf finden. Schließlich kann man sich mit einer mindestens 5jährigen, einschlägigen Berufspraxis auch direkt zur Facharbeiterprüfung anmelden.
Gerade der letztere Weg ist für die Paketfahrer eine interessante Perspektive. Die geforderten Kenntnisse sind jedoch umfassend: Neben dem Nachweis, einen LKW mit Anhänger sicher führen zu können, sind weitere Kenntnisse im Bereich Technik, Sicherheit und Recht notwendig. Die Reparatur des Lkw mit dem richtgen KFZ-Zubehör und die Kenntnis über alle Autoteile gehören ebenso in den Lernstoff. Das Hilft natürlich auch im Privaten Leben bei der Reparatur des eigenen Pkw weiter, wenn man z.B. gerade einen Online-Shop für Autoteile so wie das Verkaufsportal pkwteile.de durchstöbert und sonst eigentlich keine Ahnung hätte, wo die Teile denn einzusetzen sind.
Dies sich prüfungssicher aneignen zu können ist eine echte Herausforderung an die Lerndisziplin der Interessenten. Als Lohn winkt ein relativ sicherer Job mit einer nicht gerade üppigen Bezahlung. Mit Zusatzqualifikationen wie einer Berechtigung zum Schwer- oder Gefahrguttransport kann sich die Bezahlung jedoch noch steigern.

Für das Lkw-Fahren gelten strenge Regeln. Werden diese überschritten, drohen empfindliche Strafen. Insbesondere das Überschreiten der Lenkzeiten ist für Lkw-Fahrer der häufigste Grund für einen rechtlichen Konflikt.
Daneben können Geschwindigkeitsverstöße ebenso schnell für einen Verlust der Fahrerlaubnis und damit zum Ende der Fahrerkarriere führen. Drittens ist der LKW-Fahrer für die Ladungssicherheit verantwortlich. Dies sollte man sich als Lkw-Fahrer immer bewusst sein: So dringend die Ware auch am Bestimmungsort sein muss, den eigenen Job und die Gesundheit von anderen ist sie niemals wert.

Lkw-Fahren bedeutet vor allem eins: Verantwortung übernehmen. Als Lkw-Fahrer steht man in vielen Dingen in der Pflicht: Einen tonnenschweren Lastwagen sicher über tausende von Kilometern zu bewegen steht dabei nur am Anfang.
Die Überlegenheit des Lkw gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern muss besonders im Bewusstsein des Fahrers verankert sein.

Manche, besonders für Fahrradfahrer oder Fußgänger tödlich verlaufende Unfälle, werden vom Fahrer noch nicht einmal bemerkt. Auch wurde schon beim Rangieren mit dem Anhänger schon so manches parkende Auto zertrümmert, ohne das der Fahrer davon etwas mitbekommen hätte. Umsicht, Vorsicht, vorausschauendes Handeln und das Bewusstsein, mit der eigenen Überlegenheit auch das höchste Verantwortungsgefühl aufbringen zu müssen, stehen bei diesem Beruf an erster Stelle. Zwar ist das wirtschaftliche Handeln für den Betrieb und damit auch für den eigenen Job sehr wichtig. Dies rechtfertigt jedoch niemals, das Leben von anderen aufs Spiel zu setzen.

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Tod beim Abbiegen

Mit Forderungen nach Unfällen sind Politiker immer schnell zur Hand. So auch nach dem Tod eines 18-jährigen Mädels, welches in Hamburg mit Ihrem Fahrrad unterwegs war und von einem rechtsabbiegenden Lkw – Fahrer übersehen und überrollt wurde.
Nun fordert die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Katharina Reiche Konsequenzen. Sie verlangte die Einführung eines elektronisches Warnsystems für Lastwagen. Dieses Warnsystem soll verpflichtend zumindest für alle neu zugelassenen Lkw sein – sobald es zuverlässig einsetzbar ist. Eigentlich zeigt diese Forderung eine tiefe Hilflosigkeit, ja eine gewisse Frustration darüber, dass man bis heute ein so fehleranfälliges Verkehrssystem mit Toten und Verletzten hat.

Das es noch immer so viele Unfälle bedingt durch den toten Winkel gibt, liegt auch an mangelnder Aufklärung. Ein Radfahrer oder Fußgänger hat rechts neben einem Lkw nichts zu suchen. Eine nicht gerade kleine Fläche bleibt für mich als Fahrer unsichtbar. Da kann ich meinen Kopf noch so sehr verrenken. Gerade das muss bereits Kindern klar gemacht werden.

Wie soll so ein elektronisches Warnsystems eigentlich funktionieren? Vielleicht per Summton? Erklingt dieser, schau ich erst mal automatisch auf meine Instrumente, ob irgendeine Fehlermeldung aufleuchtet. Diese eine Sekunde Ablenkung reicht bereits, um den Blick von der Straße abzuwenden. Die Folgen wären ebenso verheerend.
Oder durch eine Warnmeldung im Außenspiegel? Diese mag vielleicht bei größeren Objekten wie Pkw anschlagen. Bei Fahrradfahrern oder gar Fußgängern habe ich da so meine Zweifel.

In den Niederlanden gibt es eine Regelung, die bereits seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel (das ist ein Rückspiegel, der an der Front des Lkw unterhalb der Frontscheibe angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.
In Deutschland dagegen? Fehlanzeige! Nach Ansicht das Verkehrsministeriums löst dieser Spiegel das Problem nicht ausreichend, weil er angeblich die Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße behindert.
Stattdessen ist seit 2009 ein Nahbereichsspiegel für alle Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Dieser ist rechts über der Frontscheibe befestigt und deckt nur den vorderen rechten Bereich des Lkw ab. Für mich kann ich behaupten, dass dieser Spiegel seinen Zweck so gut wie nie erfüllt. Der eigentliche tote Winkel bleibt nach wie vor unsichtbar.

Die Gefahr bleibt also bestehen und meine Angst als Lkw-Fahrers einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, fährt weiter mit. Da helfen mir auch die halbgaren Forderungen einiger Politiker nicht wirklich weiter.

Unfall-Drama auf dem Weg zur Schule
ACHTUNG: Toter Winkel
Gefahr für Radfahrer durch den Toten Winkel
Homepage Katherina Reiche

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Freie Fahrt für Lkw

Obwohl der 6. Januar (Heilige Drei Könige) in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis auch in diesen Bundesländern freie Fahrt.

Normalerweise gilt an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

Unterschiede in Österreich und Italien

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot.

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen am 1. November. Also einen Tag später.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

kein fahrverbot am 6. Januar
Kein Lkw-Fahrverbot am 6. Januar
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Mit Schrott unterwegs

Gefunden und gelesen bei Osthessen-News:

Am 19.11.2013 fiel der Besatzung eines BAG-Kontrollfahrzeugs ein extrem langsam fahrender polnischer Sattelzug auf, der umgehend einer intensiven Kontrolle unterzogen wurde. Ein BAG-Kontrollbeamter stellte im Rahmen der technischen Kontrolle am Sattelzug über zehn Mängel fest, von denen mindestens sieben schwerste Mängel jeweils allein zum verkehrsunsicheren Zustand des Sattelzugs führten

Ein Wunder an Fahrtüchtigkeit. Haha. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Natürlich war der Pole innerdeutsch unterwegs. Gut, solange die Kabotageregelung eingehalten wird, ist das nicht verboten.
Trotzdem hoffe ich, dass der Verlader auch eine auf den Deckel bekommt. Wer ein Fahrzeug auf die Reise schickt, dessen Mängel schon so sichtbar sind, hat es eigentlich nicht anders verdient.

„Wunder an Fahrtüchtigkeit“ – Polnischer Schrott-Sattelzug auf A 5 gestoppt
Erklärung Kabotage

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