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367 Ergebnisse für "unterwegs"

Von der Last, ein Auto zu verkaufen

Ich verkaufe gerade ein Auto. Also ein gebrauchtes. Früher hat man das Gefährt bei solchen Gelegenheiten an den Strassenrand gestellt, dass rechte Seitenfenster einen Spalt offen gelassen und darauf gehofft, nach zehn Tagen oder so, einige Zettel von Kaufwilligen im inneren der Karosse zu finden.
Zur Not half auch eine Zeitungsannonce. Aber da meldeten sich nur irgendwelche Snobs. Und mit denen wollte ja keiner was zu tun haben. Also blieb nur der Strassenstrich.

Heute dagegen? Jaaaa – da ist das viel einfacher. Man knipst sein Auto zehn mal aus verschiedenen Perspektiven, lädt die Fotos in sogenannte virtuelle Fahrzeugmärkte hoch, schreibt noch ein wenig Kauderwelsch dazu und hofft auf Reaktionen. Einfach und genial, da kann ja eigentlich überhaupt nichts schief laufen.

Aber Fehlanzeige. Mein erster Fehler war, die Karre an einem Sonntagabend nach 22.00 Uhr zu inserieren. Der erste Anruf kam bereits zehn Minuten später. Eine tiefe Stimme fragte:

Hallo, ist noch Auto da?
Ja klar, habe ich ja grad erst inseriert!
Gut, ich melden mich morgen wieder!

Ich war freudig erregt. Kaum online und schon der erste Anruf. Das eventuell der BND mithörte, war mir egal.

Da steht er...

Kurz darauf machte ich mich fertig für mein Bett. Während ich im Bad ein wenig Körperhygiene betrieb, klingelte mein Handy erneut. Den Mund voll Zahnpasta meldete ich mich:

Hallo?
Ich interessiere mich für Ihr Auto!
Ja?
Wie ist denn der Lack?
Goldig!
Ja, dass sehe ich. Aber wie ist der Zustand des selbigen?

Jetzt tropfte mir etwas Zahnpasta auf mein Mobiltelefon. Mit einem Finger wischte ich den Klecks beiseite. Durch das ungewohnte Geräusch etwas mißtrauisch geworden, fragte mein Gesprächspartner:

Hallo? Sind Sie noch da?
Ja klar, ich will ja, dass Sie mein Auto kaufen!
Na ja, ich wollte erstmal nachfragen!

Dann legte er auf. Meine freudige Erregung zog sich in das innere meines Körpers zurück.

Zwanzig Minuten später wanderte ich in das Reich der Träume. Dort gibt es keine Autos, niemals. Mein Traumland ist weiblichen Geschöpfen vorbehalten. Wunderschöne Frauen, die man auch ohne Porsche und Ferrari abschleppen kann.
Auf halben Weg dahin, brachte mich das Rasseln des Telefons wieder in die Realität zurück. Im Halbschlaf meldete ich mich:

Hallo?
Ja, auch hallo. Ich störe doch nicht?
Nein, bei was auch!
Dann ist ja gut. Ist das Auto noch da?
Ja, bis jetzt schon!
Wie ist denn der Lack?

Jetzt war ich hellwach. Es konnte doch kein Zufall sein, dass bereits der zweite Anrufer nach dem Zustand der Farbe fragt. Ich war mir sicher, dass diese virtuellen Fahrzeugverschleuderer Ihre Hotlinemitarbeiter mit diversen Fragebögen ausstatten, um virtuellen Fahrzeugverschleuderern wie mir, Interesse vor zu gaugeln.
Nun stellte ich eine für mich um diese Zeit clevere Frage:

Wo wohnen Sie eigentlich?
In der Nähe von Nordhausen. Das ist ja nicht weit von Ihnen entfernt!
Ja, das ist wohl wahr!

Mein Verdacht löste sich buchstäblich in Luft auf.

Jetzt ist es ein wenig ungünstig, zumal der Zustand des Lackes im dunklen eh nicht erkennbar ist. Aber Sie können sich das Auto gerne am nächsten Wochenende anschauen„, redete ich weiter.
Damit war er einverstanden und wir wünschten uns gegenseitig eine geruhsame Nacht. Ich schaltete mein Handy aus…

Heute morgen nach dem Anschalten, quäkte es zwei Minuten lang. Drei vergebliche Anrufe und eine SMS waren das Ergebnis der letzten Nacht. Ich zweifelte am Verstand der Menschheit.

Kaum unterwegs, klingelte es erneut und dann im „Halbstundentakt“. Die Mehrzahl der Anrufer quälte mich mit unüberlegten Fragen, wünschen nach Preisnachlässen von teilweise fünfzig Prozent und irgendwelchen Forderungen.
Insgesamt blieben drei Anrufer übrig, die ein ernstes Interesse bekundeten und auf die ich nun hoffe. Aber ich warte ab – Druck mache ich mir nicht. Schließlich frisst mein „Erdbeerkörbchen“ kein Heu.

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Fahren und löhnen

Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das vor kurzen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.

Der Fahrer wies seinen Arbeitgeber mehrfach darauf hin, dass die Touren ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen sind. Darauf bekam er zur Antwort, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los.
Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser Anordnung.

Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach einer amtlichen Tiefenprüfung wurde Ihm ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt. Der Fahrer wollte, dass sein Arbeitgeber diese Strafe zahlt – eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrunde liegenden Regelung widerspräche. So sah es das Arbeitsgericht Koblenz und auch später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Das die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte, kam dem Fahrer auch nicht zugute. In der Entscheidung heißt es, dass der geltend gemachte Freistellungsanspruch nicht gegeben sei (Urteil vom 26.01.2010, – 3 Sa 497/09 -). Und weiter: Dem Kläger sei es zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.

Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. „Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung“, heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.

Desweiteren solle das Bußgeld im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen, so die Richter.
Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das „Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt“ würde.

Der Fahrer muss nun neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen. Aus der Firma ist er inzwischen ausgetreten.

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Aktiv verseuchtes Radio

Immer wenn ich das Radio einschalte wird mir bewusst, wie anstrengend und nervig deutsche Sender sind. Diese Morgenshows und Witzigkeiten und Peinlichkeiten, unterbrochen von Telefonspielchen und Werbung und fröhlich lauten, immer krankhaft lachenden Moderatoren. Merken die nicht, dass die sich zum Affen machen?

Früher – als Jugendlicher – habe ich gern Radio gehört. Kaum von der Schule zuhause, ging der Griff zum Stern Recorder und schon lief HR3, natürlich in Mono: Die Mittagsdiskotheke mit Thomas Koschwitz, danach die Stereobox mit Rainer Maria Erhardt oder Martin Hecht. Donnerstagabend die Hitparade mit Werner Reinke, an den restlichen Abenden kam Randmusik, ausserhalb des Mainstreams.

Heute kann ich vergleichbares nicht erkennen. Alle Sender, egal ob Privat oder Öffentlich – Rechtlich, sind phantasielos und uniform. Sie unterscheiden sich praktisch nicht mehr.
Zuhause ist das kein Problem, da höre ich Internetradio. Nur unterwegs – was ich ja meistens bin – muß ich mir das zwangsläufig antun.

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Fahrverbot in Italien

In Italien gilt am 13.05.2010 von 00.00 bis 22.00 Uhr auf der Brennerautobahn ein Fahrverbot in Richtung Norden. Dieses besteht von Sterzing bis zur Staatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.

Die Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.

Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:

Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linien-verkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.

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Urlaub im Truck

Hätte ich ganz viel Geld und noch mehr Zeit, würde ich dieses Angebot mal in Augenschein nehmen >>>
Aber da ich weder das eine und noch weniger vom anderen habe, belasse ich es beim kurzen Überfliegen dieses Artikels >>>

Gefunden bei Uwe

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Blogleser Ronny fragt u.a.:

Hallo,

Du bist ja sicher auch mal mit einem Pkw unterwegs. Stören Dich dann eigentlich überholende Lkws?

Viele Grüße, Ronny

Hallo Ronny,

nein, die stören mich nicht. Einfach deshalb, weil ich solche Überholvorgänge auf einer Strecke von zwei- oder dreihundert Kilometer an einer Hand abzählen kann. Diese ganze Problematik namens „Elefantenrennen“ wird maßlos übertrieben.
Das schreibe ich nicht, weil ich selber Lkw fahre, sondern aus eigener Beobachtung.

Was mich jedoch stört, sind kilometerweit vor einem Hindernis ausscherende PKW – und zwar nicht nur Kleinwagen. Anschließend quälen diese sich mit 100km/h an einem LKW vorbei und bleiben nach Beendigung des Überholvorganges noch ewig links.
Versucht man dann vorsichtig, diesen Linksfahrer darauf hinzuweisen, doch wieder die rechte Spur zu benutzen, wird einem ein Zettel mit dem eigenen Kennzeichen präsentiert oder Mami versucht, Fahrer und Fahrzeug vom Beifahrersitz aus, zu fotografieren.

Das finde ich wesentlich nerviger, als einen überholenden Lkw.

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Der Weg ist das Ziel

Ich hatte niemals ein Idol oder sowas in der Art. Trotzdem gibt es Menschen, die ich für Ihren Mut bewundere. Dazu gehören auch solche, die sich mit so einem Gefährt weiter als zehn Kilometer von der eigenen Haustür entfernen:

Ein Rumäne unterwegs

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