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TruckOnline.de Posts

Fakten, Fakten, Fakten

Der Robert von „blogger-antworten.com“ hat mir einige Fragen gestellt und ich habe brav darauf geantwortet.
Das ich dabei mehr persönliches von mir „preisgebe“, als ich eigentlich wollte, habt Ihr Ihm zu verdanken. Aber egal: Jetzt isses zu spät…

Da entlang geht es zum Interview >>>

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Schlaue Dialoge

Wie bei Kleidung gibt es nichts verführerischeres als ein Auto, dass zur Persönlichkeit des Fahrers passt.

Giorgio Armani (Designer)

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Das muss jetzt mal so sein

Sobald das erste Krabbeltier auftaucht, beginnt der Frühling. Dieser Meinung sind zumindest einige Leute die ich kenne.

Krabbelvieh

Was mich dazu antreibt, gerade jetzt dieses Vieh zu veröffentlichen? Hmm, mir war halt grad danach…

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Lohn kommt nicht immer von lohnen

Im Gespräch mit einem Bekannten kamen wir auch auf die Firma zu sprechen, in der er beschäftigt ist. Seit Monaten wird dort zweimal Gehalt bezahlt – einmal um den 15. des Monats herum und den Rest zehn bis zwölf Tage später.
Diese Maßnahme war dazu gedacht, einen finanziellen Engpass in dieser Firma zu überbrücken. Nur selbst jetzt, wo es dem Betrieb wieder besser zu gehen scheint, wird an dieser Regel festgehalten.

Nun gibt es dort Mitarbeiter, die deshalb Probleme mit Ihrer Bank bekommen. Dauerabbuchungen wie Miete oder für fällige Kredite haben die auf den 15. des Monats gelegt. Da zu diesem Zeitpunkt aber nur noch ein Teil des Lohnes überwiesen wird, ist deren Konto nicht gedeckt, so das die Bank die Abbuchung verweigert.

Es ist schon traurig, dass es einige nicht schaffen, trotz Arbeit keinerlei finanzielle Rücklagen zu bilden. Was machen die, wenn das Auto kaputt geht? Oder die Waschmaschine? Noch einen Kredit aufnehmen?
Arbeit muß sich lohnen, heißt es so schön. Nur welchen Sinn hat Arbeit, wenn am Monatsende nichts übrigbleibt?

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Es ist ja nun nicht so, dass ich es nicht schön finde…

…aber, ich bin ja unterwegs eher der praktische Typ. So sieht es in meiner direkten Umgebung auch mal etwas unordentlich aus oder das ein oder andere Staubkorn verirrt sich auf das Armaturenbrett des Lkw – von schiefhängenden Antennen ganz zu schweigen.
Deshalb frage ich mich immer wieder: Wie hält man eine Karre sauber, die so aussieht, wie auf den folgenden Bildern: specialinterior.nl

Ist der den ganzen Tag am Putzen? Stellt der sich jeden Samstag 10 Stunden hin, um das Teil von Grund auf zu reinigen?
Jetzt versteht mich nicht falsch – das sieht schon nicht übel aus. Trotzdem ist mir eine „schiefe Antenne“ und etwas Unordnung lieber, als solch einen Aufwand zu betreiben.

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Alles ist schief

Irgendwie hängt die Radioantenne des Lkw sprichwörtlich auf „halb Acht„. Der Grund ist eigentlich simpel: Durch das oftmalige Abschrauben der Antenne vor dem Befahren der RoLa hat sich der Sockel gelockert. Eigentlich dürfte es kein Problem sein, diesen wieder fest zuschrauben.

Radioantenne

Nicht so aber bei Scania – da kommt man nur von innen heran. Das heißt, man muß man erst einen Teil der Innenverkleidung abbauen, um überhaupt ansatzweise an die zuständige Schraube zu kommen.

Innenverkleidung

Dazu hatte ich letzte Woche keine Lust und ich glaube auch nicht, dass ich das nächste Woche bewerkstellige. Zur Not schraube ich das Teil ab. Auf 0815 – Radio kann ich eh verzichten.

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Pics on Tour

Ich habe nun einige Bilder der Sardinientour vom Dezember hochgeladen. Nur bin ich mit der Strato – eigenen Galerie überhaupt nicht zufrieden. Bei Gelegenheit werde ich nach einer besseren Lösung suchen.
Da fällt mir ein: Vor Jahren habe ich mal „jalbum“ benutzt. Das wäre eine Möglichkeit, meiner kompletten Galerie ein einheitliches Aussehen zu geben.

Wer sich die Fotos trotzdem anschauen möchte, klickt hier >>>

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Überholverbot ist rechtmäßig

Streckenbeeinflussungsanlagen gibt es mittlerweile an vielen Autobahnen. Je nach Verkehrslage weisen diese auf Gefahren hin oder geben Tempolimits und Überholverbote vor. Wenn dieses angezeigt wird, dann ist es auch rechtmäßig.
Über dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes vom 29. Juli 2009 (AZ: 11 BV 08.481 und 482) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So genannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen dazu dienen, den fließenden Verkehr zu regeln, Staus zu vermeiden und die Unfallgefahr zu reduzieren. Je nach Verkehrsaufkommen kann eine SBA zeitweise ein Überholverbot für Lkw anordnen.
So wurden auch in bestimmten Abschnitten der Bundesautobahn A 8 diese Anlagen installiert, ebenso wie Verkehrsschilder und Prismenwender.

Ein Lkw-Spediteur, der diese Strecke häufig fahren muss, hatte gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkungen geklagt. Ohne Erfolg. Mit seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof die Klage abgewiesen und so zwei vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Klage des Spediteurs gegen die Prismenwender, die ein Überholverbot anzeigen, sei schon daher unzulässig, weil er die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese Frist beginne in dem Moment, in dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals mit der Regelung des Verkehrszeichens konfrontiert sehe. Hier kam der Kläger also zu spät.

Die anderen beiden Klagen gegen die Streckenbeeinflussungsanlagen und die starren Verkehrsschilder seien zwar zulässig, doch nicht gerechtfertigt: Schließlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Beschränkungen gegeben.
Zudem solle in erster Linie die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Die betroffenen Streckenabschnitte der A 8 Ost stellten durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten – in beide Richtungen nur zweispurig ohne Standstreifen, erhebliche Höhenunterschiede, dicht aufeinander folgende Aus- und Auffahrten – eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die durch überholende Lkw noch verschärft würde. Zudem hätten sich Vorteile der Streckenbeeinflussungsanlagen bereits in Unfallstatistiken bemerkbar gemacht.

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