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TruckOnline.de Posts

Dieseldirne

Gestern nachmittag auf dem Rasthof Feucht bei Nürnberg. Während ich ein wenig vor mich hin döse, klopft es an die Tür. Ich quäle mich aus dem Sitz, draussen steht eine Frau um die dreißig. Noch darüber nachdenkend, ob es sich lohnt das Fenster zu öffnen, fängt Sie an mit den Armen zu wedeln. Was bleibt mir also übrig.

„Hallo“, sagt Sie. „Was für ein Scheisswetter!“ „Ja“, antworte ich. Mehr fiel mir in dem Moment grad nicht ein. Dann war Sie wieder am Zug: „Hast Du mal zwei oder drei Liter Diesel für mich?“
„Da hinten ist eine Tankstelle“, erwiderte ich. „Ja, ich weiss. Aber mir geht es gerade nicht so gut“, bekam ich zu hören.
Mit einem „Nee. Und jetzt verschwinde“, beendete ich unser Gespräch.

Einmal aufrecht sitzend beobachtete ich, wie Sie versuchte, bei weiteren Fahrern Diesel zu schnorren. Ohne Erfolg.

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Mal etwas naiv gedacht

Während ich in einer Firma in der Nähe von Treviso warten mußte, begaffte ich die Autos der Angestellten: Citroen, VW, Opel, Ford, Audi, noch ein Citroen, Toyota, Skoda. Selbst ein alter Rover stand mittendrin. Nur kein Fiat. Und auch kein Alfa. Erst recht kein Lancia.
Hmm. Da kann es ja mit dem Süden nix werden, wenn die nichtmal Ihre eigenen Autos kaufen.

Alles nur kein Fiat

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Frühstück in Aussicht

Das es von Vorteil ist, bestimmte Autobahnen relativ oft zu befahren, habe ich vorhin wieder gemerkt: Die reguläre Raststätte am Irschenberg war (oder ist) völlig überfüllt. Etwas unterhalb befindet sich aber eine weitere Tankstelle, auf dessen Gelände einige Lkw parken können. Dort habe ich noch einen annehmbaren Platz gefunden. An Strecken, die ich selten nutze, sind mir solche Ausweichmöglichkeiten nicht bekannt.
Gut, der Pächter verlangt eine Parkgebühr von sechs Euro. Fünf davon werden bei einem Einkauf im Shop oder an der Imbisstheke verrechnet. Von daher geht das schon – gibt es halt ein ordentliches Frühstück nachher.

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LKW-Fahrer haftet für Steinschlag

Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw und stammt dieser von einem vorausfahrenden Lkw, so muss der betroffene Autofahrer keine weiteren Angaben zum Vorfall machen. Der Lkw-Fahrer dagegen muss die für einen Haftungsausschluss seinerseits relevante Frage klären, ob der Stein von einer schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Fahrzeugs nur aufgewirbelt wurde. Das hat das Landgericht Heidelberg klargestellt (Az. 5 S 30/11).

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Fundstücke Teil LIII

Wenn ein Traktor auf einen LKW verfrachtet werden soll, braucht man nur einen geschickten Fahrer:


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