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TruckOnline.de Posts

Eine traurige Bilanz

Die Petition von Christian (Systeme zur Beseitigung von Wassermassen und Eisplatten auf Lkw etc. gesetzlich vorschreiben zu lassen) ist beendet. Eine überschaubare Zahl von 316 Personen war der Meinung, dass etwas mehr Sicherheit auf winterlichen Straßen durchaus machbar wäre. Oder zumindest der Versuch.

In den vier Wochen von Mitte Februar bis Mitte März habe ich bestimmt sechs oder sieben Beiträge darüber gelesen. Oder eher mehr. Eigentlich wurde in allen Mitgliedsstarken Gruppen auf Facebook darauf hingewiesen. Man konnte es normal nicht übersehen.
Trotzdem gibt es Leute die ihren Senf erst hinzu geben, wenn das ganze bereits gelaufen ist. Schon klar. Einen Tag nach dem Ende liest man zum ersten Mal davon. So ganz plötzlich. Für mich sind das Trollos.

Alles Trollos

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Gib zehn, bekomm sieben

Autohöfe nehmen Parkgebühren. Das ist bekannt. Deshalb meide ich die meistens. Wenn ich doch mal einen anfahre, kann ich in der Regel die sieben oder zehn Euro Gebühr komplett als Verzehrbon im Restaurant oder der Tankstelle einlösen.

Auf dem SVG – Autohof Breuna ist das anders. Da zahle ich zehn Euro, bekomme aber nur einen Gutschein über sieben Euro. Muss ich nicht verstehen. Ich verbuche die drei Euro mal als Müllgebühr. Oder für die Reinigung der Außenanlagen.
Wenn hier 80 Lkw stehen, macht das 240 Euro am Abend. Das mal 20 sind 1 200 Euro im Monat. Damit kann man schon so einiges entsorgen.

Gebühr Autohof Breuna

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Sie haben Post

Christian hat wieder ein tolles Video entdeckt. Vielen Dank dafür.

hallo maik,

ich habe wieder ein lastwagen relevantes video gesehen.
https://de.webfail.com/2fa7961a898?tag=video
ich weiss nun wirklich nicht wie du das einbinden kannst, das ist bei
youtube einfacher.
ansonsten habe ich immer noch spass dir vorbei zu schauen.
noch einen schoenen tag

Einbinden kann ich es von dieser Seite wirklich nicht. Aber es gibt ja wenig, was es nicht auch auf Plattformen wie YouTube gibt. Also, da isses:

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Neuerungen bei der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
(…)
(3) …
Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.

(5) Die Fahrer

a) achten darauf, dass die Zeitmarkierung auf dem Schaublatt mit der gesetzlichen Zeit des Landes übereinstimmt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist,

b) betätigen die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so, dass folgende Zeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden:

I) unter dem Zeichen: tacholenkrad Lenkzeiten,

II) unter dem Zeichen: tachoanderearb „andere Arbeiten“, das sind alle anderen Tätigkeiten als die Lenktätigkeit im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder außerhalb des Verkehrssektors,

III) unter dem Zeichen: tachobereitschaft „Bereitschaftszeit“ im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG,

IV) unter dem Zeichen: tachoruhe Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten.

(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet.

Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit

(1) Um die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erleichtern, wird der Standort des Fahrzeugs an folgenden Punkten bzw. Zeitpunkten oder am nächstgelegenen Ort, an dem das Satellitensignal verfügbar ist, automatisch aufgezeichnet:

  • Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit;
    nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit;
    Standort am Ende der täglichen Arbeitszeit.
  • Dazu müssen Fahrzeuge, die 36 Monate nach Inkrafttreten der Einzelvorschriften gemäß Artikel 11 erstmals zugelassen werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an einen Positionsbestimmungsdienst auf der Basis eines Satellitennavigationssystems angebunden ist.

    Anmerkung:
    Das betrifft vor allem die Regelungen zur Benutzung von Fahrerkarten für sämtliche nachweispflichtigen Zeiten, also auch Urlaubs- oder Krankheitszeiten, Weg-Zeiten zum LKW- Standort, und auch für die verkürtzten bzw. regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, die per Hand als Nach- bzw. Eintragungen getätigt werden müssen.

    Hinweis zum weitersagen für BKF, die aus der EU sind. Es braucht keine Freizeit-Bescheinigung mehr mitgeführt bzw. vorgezeigt werden, dies gilt allerdings nur wenn ein dementsprechend neuer Digi-Tacho vorhanden ist.

    Beachten, das Symbol des Landes eingeben, in dem der BKF seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Die Fahrer, die bereits das neuste Gerät haben, brauchen die Angaben nach Artikel 1 Unterabsatz 1 nicht zu machen, wenn der Fahrtenschreiber Standortdaten gemäß Artikel 8 automatisch aufzeichnet.

    (BGBl. 2014, Teil I Nr. 16 vom 25.04.2014)

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    Unterwegs…

    …zwischen Biedenkopf und Hatzfeld:

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    Aso. Bitte nicht vom Datum täuschen lassen. Ich habe die Jahreszahl falsch eingestellt. Richtig wäre eigentlich 2015.

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    Eine kurze Bilanz

    Diese Woche lief bisher relativ easy. Montagfrüh gegen sieben losgefahren, Dienstag um kurz nach acht in der Nähe von Turin entladen, dreißig Kilometer weiter wieder beladen. Beide mal komplett. Das kommt relativ selten vor.
    Meist habe ich mehrere Ent- und Beladestellen. Aber da mich eh eine schwere Männergrippe erwischt hat, ist mir das diese Woche ganz recht.

    Diese Nacht stehe ich in der Nähe von Siegen. Der Kunde der die Ware bekommt, liegt im Sauerland. Bei dem bin ich morgen früh gegen acht. Das reicht. Dann lasse ich mich mal überraschen, was meine Disponenten noch so mit mir vorhaben. Ich erwarte nichts gutes.

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    Christians Einsatz

    Seit elf Tagen läuft eine Petition in der gefordert wird, Systeme zur Beseitigung von Wassermassen und Eisplatten auf Lkw gesetzlich vorschreiben zu lassen. Anders geht es scheinbar nicht. Gestartet wurde diese von Christian.
    In eben diesen elf Tagen haben sich sage und schreibe 157 Online-Mitzeichner gefunden. Und das trotz vielen Hinweisen in diversen Facebookgruppen, auf denen sich zig tausende Fahrer tummeln. Ich verstehe das nicht.

    Das zeichnen dieser Petition tut nicht weh und kostet auch nichts. Ausser ein wenig Zeit. Auch seine politische Einstellung braucht man dafür nicht auf- oder preisgeben.
    Im übrigen betrifft das nicht nur Lkw – Fahrer. Wenn ich mir vorstelle, einer dieser Klumpen kracht in die Frontscheibe (m)eines Pkw, wird mir etwas mulmig.

    Eis auf Sattelauflieger

    Na ja. Vielleicht finden sich ja noch einige Mitstreiter, die diese Petition mitzeichnen. Verdient hätte sie es: https://epetitionen.bundestag.de/

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