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Kategorie: Strassen

PRÜFE DEN ABSTAND

Um das Thema Abstand bei uns Lkw-Fahrern weiterhin bewusst zu machen, startet die Autobahnpolizei Münster eine Verkehrssicherheitskampagne.
Dazu werden zunächst für zwei Monate auf einem ca. 32 Kilometer langen Streckenabschnitt der A 2 zwischen Oberhausen-Sterkrade und Castrop-Rauxel sechs Banner plaziert. Auf denen wird die Aufforderung „PRÜFE DEN ABSTAND“ und „CHECK YOUR DISTANCE„, sowie ein grüner Pfeil mit einem LKW-Symbol zwischen zwei Leitposten zu sehen sein.
Danach wird das Projekt auf der A 1 (Bereiche Steinfurt, Münster, Coesfeld) und der A 43 (Bereiche Recklinghausen, Coesfeld, Münster), ebenfalls für je zwei Monate fortgeführt. Ab dem 1. März 2010 wird die Präventionskampagne auf der BAB 2 wiederholt.

Weitere Infos dazu findet Ihr hier: >>>

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Danke Heinz

Ich bin zwar nicht direkter Anwohner, fahre aber jeden Tag den Rehrstieg entlang und ärgere mich über die abgestellten Lkw. Die Polizei sollte mir sagen, was man dagegen tun kann.

Was ist das für ein Ärger, den der Hamburger SPD-Bezirksabgeordnete Heinz Beeken jeden Tag in sich spürt? Eigentlich ein unnützer – es geht um vorschriftsmäßig abgestellte Zugmaschinen, die, während die Fahrer auf Ladung warten, in hafennahen Wohngebieten abgestellt werden.

Natürlich muß ein Mann wie Beeken seinem Ärger Luft verschaffen. So schrieb er einen Brief an das Hamburger Polizeikommissariat 47.
Dessen zuständiger Abteilungsleiter Heinz Nepper erklärte dem Lokalpolitiker jedoch, dass es laut Straßenverkehrsordnung erlaubt sei, einen Lkw in Wohngebieten abzustellen, vorausgesetzt, der Standort werde täglich gewechselt. Wer sich beschweren will, weil ein Fahrer angeblich mehrere Tage lang einen Parkplatz blockiert, müsse dies nachweisen.
Das Beeken diese Regelung als bodenlose Frechheit empfindet, wundert da nicht mehr. Parkende Lkw verursachen ja bekanntermassen eine Menge Lärm, Dreck und Gestank.

Aber ich will nicht alles schlecht machen – im Grunde genommen bin ich diesem SPD – Lokalpolitiker dankbar. Endlich wurde wieder eine Strasse erwähnt, in der ich über Nacht parken kann.

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Das Kabinett der Tauben und Blinden

Einen Stau in Nordrhein – Westfalen zu finden ist eigentlich nicht so schwer, denn diese gibt es dort zuhauf. Diese Erfahrung machte wohl auch der dortige Verkehrsminister Lutz Lienenkämper. So kam er auf die tolle Idee, Autobahnen zu begrünen – vielleicht damit man beim stehen nicht einschläft.
Ob er auf den Standstreifen Blumenbeete anlegen will oder die Leitplanken grün angestrichen werden sollen, weiss wohl nicht mal Lienenkämper selbst.
Desweiteren fordert er mehr und bessere Schallschutzwände an den Autobahnen in NRW. Diese eigentlich positive Maßnahme ist aber nicht nur für die dort lebenden Menschen gedacht, sondern auch für die Tiere in Wald und Flur.

Wer nun aber denkt, dass es nicht schlimmer geht, hat sich getäuscht: Laut „rp-online“ werden durch Mitarbeiter seines Ministeriums an Autobahn-Raststätten Broschüren verteilt, auf denen Lkw-Fahrern der Tipp „Clever fahren, Unfälle vermeiden“ gegeben wird – und zwar in Blindenschrift.

Update: Kurz mal in der Pressestelle im Ministerium für Bauen und Verkehr in Düsseldorf angerufen und nachgefragt, ob es diese Broschüren wirklich in Blindenschrift gibt. Eine Sprecherin der Pressestelle sagte: „Das ist definitiv nicht so!
Ich habe mir ein Exemplar zuschicken lassen, mal schauen ob es bis zum Wochenende eintrifft.

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Mal so nebenbei…

Hätte ich bereits ein künstliches Gebiss, würde es mir auf der A7 zwischen Derneburg und Seesen regelmäßig aus dem Mund fallen – so beschissen schlecht ist dort die Autobahn.

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Die Tat des Mutigen

Es wundert mich immer wieder, wieviel Lkw – Fahrer den Mut haben, in Italien trotz Überholverbot (wie hier auf der Brennerautobahn) zu überholen:

Spar Lkw

Die Strafen für dieses Vergehen? Nun ja, schlappe 280 Euro und 2 Monate Fahrverbot (dieses jedoch nur für Italien).
Kleine Anmerkung: Wäre dieser Lkw – Fahrer auf den Weg zum „Shopblogger“ hätte ich es ja vielleicht noch verstanden, aber so…?

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Freie Fahrt für freie Bürger

So ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…

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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

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