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Kategorie: Unterwegs

Sonntagsfahrverbot

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden – immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw – Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am „heiligen Sonntag“ auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der „Bundesverband Güterkraftverkehr“ noch das „Statistisches Bundesamt“ oder die „Bundesanstalt für Güterverkehr“, auch nicht der „ADAC“ oder das „Bundesverkehrsministerium“ können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine „gefühlte Empfindsamkeit“.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw – Fahrer oder „dreisten Spediteure“ die sich die freie Fahrt erkaufen (laut „SAT1 – Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw – Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei „seinem“ Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal „ein Auge zuzudrücken“, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

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Fundstücke – Teil I

Gibt es eigentlich so etwas wie „Nummernschildfetischisten“?

Wenn ja, dann habe ich da eines zur Befriedigung – gesehen heute auf der A 8 zwischen Salzburg und München (woher das Teil wohl kommt 😉 )

Nummernschild

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Lkw – Fahrer schuldig

Torsten aus dem „Taxi – Blog“ berichtete am Wochenende über folgenden Fall:

Ein 16-jähriger, betrunkener Fahrgast hat auf der B13 seinen Fahrer zum Zwischenstop aufgefordert, weil ihm schlecht wurde. Am unbeleuchteten Parkplatz Nähe Lenggries (Oberbayern) hat er sich übergeben. Der Taxifahrer hat ihn mehrfach zum Wiedereinsteigen ins Taxi aufgefordert. Der Jugendliche hat aber darauf bestanden, den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen zu wollen

Der Taxifahrer ist letztendlich ohne Fahrgast weitergefahren. Wenig später wurde der 16-jährige auf der Bundesstraße mehrfach überfahren und starb an den Verletzungen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Taxifahrer die Polizei benachrichtigen und bis zu derem Eintreffen auf die Sicherheit des Jugendlichen achten müssen.

Der Taxifahrer wurde daraufhin zu “18 Monate auf Bewährung” verurteilt.

Einen ähnlichen umstrittenen Fall gab es vor einiger Zeit in Österreich. Dort wurde ein Kind von einem Lkw erfasst.

Der Lkw – Fahrer fuhr sogar 15 km/h langsamer als erlaubt. Er sah die Sechseinhalbjährige wie sie sich von einem Vorplatz aus in Bewegung setzte und auf dem Gehsteig lief.
Plötzlich entschied sich das Kind nicht erst an einem Zebrastreifen die Straße zu überqueren, sondern einen Teil des Weges abzukürzen. Ohne sich umzublicken rannte es direkt nach links in die Straße. Das der Lkw-Fahrer prompt reagierte, nach links auswich und eine Vollbremsung einleitete, steht außer Zweifel.
Für die erste Instanz war somit klar. „Es handelte sich um ein unabwendbares Ereignis.“

Der Anwalt der betroffenen Familie erhob Berufung und bekam zumindest zu zwei Dritteln Recht.

„Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, hätte der Lenker, als er das Kind wahrnahm, damit rechnen müssen, dass dieses sich fehlerhaft verhält. Er hätte verlässlich in unfallverhütender Weise darauf reagieren müssen und die Geschwindigkeit noch mehr zurücknehmen“, so das Landesgericht Feldkirch.

Laut zweiter Instanz ist der Fahrer zu zwei Dritteln Schuld an dem Unfall, bei dem das Kind einen Oberschenkelbruch, eine Gehirnerschütterung und einige Prellungen davon trug.
Außerdem kämpfte die Kleine lange mit den psychischen Folgen, sie bekam 3500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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Populistische Schnellschüsse

Nun kommt es wohl: das Überholverbot für Lastkraftwagen bei schlechtem Wetter.

Unser aller Verkehrsminister Tiefensee erklärte: „Durch das Überholverbot könnten schwere Unfälle und Staus auf Autobahnen bei extremen Wetterbedingungen vermieden werden.

Da stellt sich mir die Frage: gibt es denn auf der rechten Fahrspur keine Glätte oder weshalb können dort keine Unfälle passieren?

Was passiert, wenn ein Lkw wegen einem ein- oder ausfahrenden Pkw bremsen muss und dieser ins Rutschen kommt?
Dann dreht er sich nicht nur auf dem rechten Fahrstreifen, sondern über die gesamte Autobahn.

Also wieder einmal nur ein unüberlegter Schnellschuss unserer Politiker?

Immerhin reicht dieser „Schnellschuss“ einigen Boulevard – Journalisten, um gleich wieder negative Meinungsmache gegenüber Lkw und deren Fahrern (also auch mir) zu machen.

Wie heißt es in diesem Beitrag so schön:

Liebe Minister! Wenn Ihr doch gerade schon dabei seid: Warum beschließt ihr nicht gleich ein generelles Überholverbot für Lkw? Traut ihr euch nicht?

Nun ja, RTL finanziert sich über Werbung und da ist den Redakteuren offenbar jedes Umfeld recht,um die niedrigsten und primitivsten Instinkte ihrer Zuschauer anzusprechen, um damit ihre Einschaltquoten zu steigern und die Werbeplätze zu verkaufen.

Aber eines muss man diesem Sender lassen: er hat seinen eigenen Stil.

Nur, wie sagte Bohlen in der Sendung „DSDS“ einmal so schön: „„Eins hast Du: Du hast Deinen eigenen Stil. Aber den find ich absolut Scheiße.

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Kaputte Typen

Des nachts sind nicht nur alle Katzen grau, sondern auch die Gehirnzellen einiger „Mitbürger“.

Wie sonst soll man sich so etwas erklären:

Plane zerschnitten

Wie kaputt müssen irgendwelche Deppen sein, einem nachts wenn man friedlich in seiner Koje pennt, die Plane zu zerschneiden?
Vielleicht eine Art Ersatzbefriedigung, da die keine Chancen beim anderen Geschlecht haben?

Wie auch immer – nicht nur für meinen Arbeitgeber ist das ärgerlich, sondern auch für mich…

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Gestörte „Berufskollegen“…

Es fällt mir schwer das zu schreiben, aber einige meiner „Berufskollegen“ sind wirklich gestört.
So quälte sich heute auf der A 81 Richtung Singen ein weißer Volvo mit der Aufschrift „Jungbluth“ an mir vorbei.

Ich hatte ein Einsehen und ging vom Gas, damit er schneller vorbeikommt und was macht der? Zieht keine 5 Meter vor mir rein und bremst mich aus.
So etwas ist man eigentlich nur von Pkw – Fahrern gewohnt.

Aber nun gut – das anschließende „Gespräch“ per Funk erspare ich Euch (der war wirklich gestört)…

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Ein dummes, arrogantes, deutsches Arschloch

Abladestelle bei einer Spedition irgendwo in Südtirol.
Auf dem Gelände der Firma war kein Platz, also vor der Nachbarfirma kurz „zwischengeparkt“.
Dann fix ins Büro gegangen, um mich anzumelden.

Dort hieß es: „Warte einen Moment. Sobald eine Rampe frei ist, laden wir Dich ab!
Keine 3 Minuten später: „Fahr hinter die Halle, wir laden von der Seite ab“!.

Vor dem Lkw wartete bereits eine echte Südtiroler Bauersfrau (zumindest kam Sie mir so vor).

„Ist das Dein Lkw“?
„Nein, der gehört meinem Chef!“
„Aber Du fährst den?“
„Ja, ich fahre den“!
„Aber Du willst nicht zu uns“!
„Nein, zur ZYX – Spedition“!

Jetzt wurde Sie etwas lauter:
„Ja das geht aber nicht!“
„Was geht nicht?“
„Ja, dass laufend Lkw von denen bei uns parken“!
„Das verstehe ich, aber irgendwo muß ich parken, außerdem waren es nicht einmal 5 Minuten, die ich hier gestanden habe“!

Noch etwas lauter:
„Das höre ich jedesmal, dass geht nicht mehr, ich werde mich bei Herr XXX (irgendein verantwortlicher der Spedition) beschweren!“
„Bitte, nur zu gute Frau“!

Kurze Pause – dann fast schreiend:

„Du bist ein dummes, arrogantes, deutsches Arschloch“!

Ich bin selten sprachlos, aber da war ich es…

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