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Kategorie: Unterwegs

Stau – Zeit zum grübeln

Anruf bei einem meiner Disponenten:
Ich steh im Stau!“
Disponent: „Konntest Du den nicht umfahren?“
Ich: „Nein!“
Disponent:“Dann sei Dir verziehen!“

Dann legte er auf und ließ mich grübelnd zurück…

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Keiner weiß genaues

Seit heute früh stehe ich auf dem Rasthof Irschenberg zwischen München und Salzburg. Der Grund ist ein Feiertag in Italien und das daraus resultierende Fahrverbot, was auch auf Tirol ausgeweitet wurde.
Genau dieses Fahrverbot ist nun mein Problem: Während mir ein bayerischer Autobahnpolizist erklärte, dass eben dieses für sämtliche Lkw (also auch Euro 5) bis morgen früh 5.00 Uhr gilt, lese ich auf der Seite „tirol.orf.at“ folgendes:

…besteht auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn ein Fahrverbot für Lastwagen, die schwerer sind als 7,5 Tonnen. Das Verbot gilt bis 24.00 Uhr für Fahrten, bei denen das Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll.

Nun rede ich mir ein, dass die vom ORF recht haben und fahre kurz vor 24.00 Uhr weiter. Ich werde ja sehen, wie weit ich komme.

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Kein Bock! …irgendwie

Drei freie Tage sind vorbei und eh man sich umsieht, hat einen der Alltag wieder. Normalerweise kommt die Lust, wenn man losfährt und die leere Autobahn vor einem liegt.
Nur diese Nacht fehlt mir irgendwie der richtige Antrieb…

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Freie Fahrt für freie Bürger

So ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…

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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

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