Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Kategorie: Lkw

Porno statt Arbeit

Ein ungewöhnlicher Vorgang beschäftigte am letzten Dienstag die Nürnberger Polizei: Die Rückfahrkamera eines Kleinlasters zeigte beim Einparken statt der Parklücke plötzlich einen Porno. Manch einer – mich nehme ich davon natürlich aus – hätte in solch einem Fall wohl erst einmal seine gesetzlich vorgeschriebene Pause gemacht.
Nicht so der überraschte Mann. Er verständigte daraufhin die Polizei.

Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt berichtete in seinem Blog darüber und vermischte das ganze lustigerweise mit einer momentanen Abmahnwelle.

PS. Danke an Christian für den Hinweis.

law blog: Hoffentlich war’s nicht Amanda
#Redtube #Abmahnung – Der wahrscheinlichste Ablauf

Kommentare geschlossen

Über die mobile GPS-Ortung von Lkw

Kaum ein Auto- oder LKW-Fahrer setzt sich heute bei längeren Fahrten ohne ein Navigationssystem hinters Steuer. Dieses basiert auf dem so genannten Global Positioning System (GPS) . Neben der Routenplanung birgt das Globale Positionsbestimmungssystem für Pkw- oder Lkw-Fahrer und insbesondere für Logistikunternehmen viele weitere Vorteile.

In den 1970er-Jahren vom amerikanischen Verteidigungsministerium ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, sind die Navigationssatelliten seit 1995 voll einsatzfähig. Seit dem Jahr 2000 wird das Satellitensystem auch für private und wirtschaftliche Zwecke zur Ortsbestimmung benutzt. Aufgrund der relativ preiswerten Technik sind die Einsatzgebiete vielfältig: GPS wird zum Beispiel in Rettungswagen, im Vermessungswesen oder zur Positionsbestimmung im Transportwesen, in der See- und Luftfahrt genutzt.
Privat werden die Positionsbestimmungssysteme im Outdoorbereich bei Wanderungen und Radtouren, hauptsächlich aber von Autofahrern für die Routenerstellung in Anspruch genommen. Durch das Zusammenspiel mehrerer Satelliten können Ziele heute bis auf einen Meter genau bestimmt werden.

Verbreitet sind GPS-Systeme und -Ortungen aber auch bei Transport- und Logistikunternehmen. Sind Schiffe oder Lkw mit einem Transponder ausgestattet, kann ein Unternehmen jederzeit die genaue Position eines Fahrzeuges ermitteln. So hat die Firmenzentrale jederzeit einen Überblick über den Aufenthaltsort der einzelnen Fahrzeuge, kann berechnen, wann ein Lkw am Ziel ankommen wird und so die Transporte besser planen.
Den Kunden können entsprechend genaue Liefertermine genannt werden, was den Kundenservice erhöht.

Auch Mitarbeiter oder Waren können lokalisiert werden – was besonders bei Werttransporten hilfreich ist. Eine mobile GPS-Ortung für Lkw hat einen weiteren nicht zu vernachlässigenden Vorteil: Im Falle eines Diebstahls kann die genaue Positionsbestimmung schnell zur Aufklärung führen.
Daneben lassen sich Routen, Streckenlängen und Fahrtzeiten berechnen und speichern, zum Beispiel für ein elektronisches Fahrtenbuch. Und schließlich können sich die Fahrer besser auf den Verkehr konzentrieren und werden seltener durch Staus aufgehalten, wenn sie von einem GPS begleitet werden, dass die Route vorhersagt und Ausweichmöglichkeiten bei Staus anbietet.

Kommentare geschlossen

Irgendwo in Deutschland

Prima. Der Kollege aus Weißrussland ist fertig mit seiner Beladung. Jetzt muss er noch die letzte Bordwand schließen, Papiere fertig machen und dann bin ich dran. Dürfte aber fix gehen, ich bekomme nur zwölf Paletten. Anschließend kann ich mich langsam aufs Wochenende vorbereiten.
Der Weißrusse fährt in die Schweiz. Zum entladen. Vielleicht ist er Weihnachten wieder zuhause. Hat er mir erzählt. Glücklich sah er dabei nicht aus.

weissrussland

3 Kommentare

Mit Schrott unterwegs

Gefunden und gelesen bei Osthessen-News:

Am 19.11.2013 fiel der Besatzung eines BAG-Kontrollfahrzeugs ein extrem langsam fahrender polnischer Sattelzug auf, der umgehend einer intensiven Kontrolle unterzogen wurde. Ein BAG-Kontrollbeamter stellte im Rahmen der technischen Kontrolle am Sattelzug über zehn Mängel fest, von denen mindestens sieben schwerste Mängel jeweils allein zum verkehrsunsicheren Zustand des Sattelzugs führten

Ein Wunder an Fahrtüchtigkeit. Haha. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Natürlich war der Pole innerdeutsch unterwegs. Gut, solange die Kabotageregelung eingehalten wird, ist das nicht verboten.
Trotzdem hoffe ich, dass der Verlader auch eine auf den Deckel bekommt. Wer ein Fahrzeug auf die Reise schickt, dessen Mängel schon so sichtbar sind, hat es eigentlich nicht anders verdient.

„Wunder an Fahrtüchtigkeit“ – Polnischer Schrott-Sattelzug auf A 5 gestoppt
Erklärung Kabotage

1 Kommentar

Der Trick mit der Urlaubsbescheinigung

Auf der B304 führte die Verkehrspolizei Traunstein bei einem rumänischem Sattelzug eine Verkehrskontrolle durch. Hierbei händigte der 42-jährige Fahrer seine Diagrammscheibe und eine Urlaubsbescheinigung aus. Wenn es nach der Urlaubsbescheinigung gegangen wäre, hätte der Fahrer erst seine Fahrt in Salzburg begonnen und hätte die letzten sechs Wochen Urlaub gehabt.

Weiter (externer Link) >>>

2 Kommentare

Haschisch im Beton

Der Zoll hat am 30. Oktober auf einem Parkplatz an der A3 einen Lkw aufgegriffen, der 686 kg Marihuana transportierte. Das Rauschgift war in einem Betonblock verbaut und hat einen Marktwert von bis zu drei Millionen Euro.

Weiter (externer Link) >>>

Also ich bin unschuldig. Mit Geschichten aus der U-Haft kann ich demnach nicht dienen. Was mir aber auffällt – im Text heißt es weiter:

Der beschuldigte, ein 54-jährige Lkw-Fahrer, hat den Sachverhalt eingeräumt, er will aber nicht gewusst haben, was er transportiert.

Aufgrund der Gesamtumstände gehen aber sowohl die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als auch der Ermittlungsrichter, der Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen hat, davon aus, dass er zumindest billigend in Kauf nahm, illegale Ware zu transportieren.

Ist klar, pauschal hat der Fahrer erst mal Schuld. Er kann ja riechen, was in solch einem Betonblock eingegossen wurde. Vielleicht hätte der neben der eventuellen Gefahrgutausrüstung auch einen Presslufthammer mitführen sollen. Das hätte dem einigen Ärger erspart.

5 Kommentare

Kontrolle ja, Kontrolle nein

In der WDR – Sendung „WestPol“ vom letzten Sonntag kam auch ein belgischer Polizist zu Wort:

Das Kontrollen möglich sind, zeigt das Beispiel Belgien. Raymond Lausberg, Hauptinspektor der Autobahnpolizei Battice, kontrolliert fast jedes Wochenende. Sein Einsatzgebiet reicht von Aachen bis Lüttich. Er weiß genau, bei welchen Lkw er suchen muss: „Die bleiben hier manchmal über Wochen. Mein Rekord ist vier Monate im Fahrerhaus. Ich sag immer die Käfighaltung ist verboten, anscheinend für Fahrer gilt das nicht.“ Anhand der Fahrerkarte des digitalen Tachos sieht er: Dieser Fahrer sitzt seit August im Lkw, also seit zweieinhalb Monaten.

Bei der zuständigen deutschen Behörde, dem Bundesamt für Güterverkehr heißt es dagegen:

Das ist sehr schwierig zu kontrollieren, denn wir können nicht erkennen, ob der Fahrer eine tägliche oder eine verkürzte Ruhezeit einlegt, ohne dass wir diesen Fahrer während der Ruhezeit stören, das würde natürlich der Verkehrssicherheit widersprechen und uns ist sehr daran gelegen, dass die Fahrer ihre Ruhezeit ungestört einhalten können.

Ein belgischer Polizist kann und will es kontrollieren, eine deutsche Behörde dagegen nicht. Keiner erwartet, dass ein Fahrer während seiner Ruhezeit gestört werden soll. Ich würde mich dagegen auch verwahren.
Nur Kontrollen allein aus diesen Grund abzulehnen, ist eine durchaus kreative Interpretation.

Sendung „Westpol“: Das Elend an der Autobahn , Der geduldete Rechtsbruch einer EU-Verordnung

1 Kommentar

Wartetag

Seit halb neun stehe ich in einer Firma bei Turin und warte darauf, dass ich entladen werde. Als ich hier ankam, standen noch sechs andere Lkw vor mir, mittlerweile ist deren Anzahl auf eins geschrumpft.
Jetzt machen die im Magazino aber erstmal Mittag bis um zwei. Das heißt, bis ich hier fertig bin, ist der Tag rum.

Kommentare geschlossen