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Kategorie: Internes

Auf einen langen Rückblick verzichte ich jetzt mal…

Lieber drücke ich mich kurz und knapp aus: Ich wünsche allen Lesern meines Blogs und natürlich auch Euren Angehörigen und Freunden, ein tolles und angenehmes Jahr 2015.

Egal wie Ihr nachher feiert, ob laut oder ruhig, krachend oder besinnlich, kommt alle gut im neuen Jahr an.

In diesem Sinne: Happy New Year 2015

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Ach Mensch

Es sind doch wirklich tolle Kalender. Aber beide Gewinner, die ich vor drei Wochen ausgelost habe, meldeten sich bisher leider nicht. Ich will auch nicht länger warten. Pech gehabt.

Also habe ich beide neu verlost. Die neuen Gewinner sind Kommentar Nummer 22 (hajo) und Kommentar Nummer 1 (ednong). Meinen Glückwunsch.

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BkF – Petition

Gregor Ter Heide hat in diesem Kommentar eine Petition erwähnt.
Um es etwas einfacher zu machen, verlinke ich diese hier mal: Bkf – Petition

Es ist einiges an Lesestoff, aber es lohnt sich. Und ehe ich es vergesse – vielen Dank an Gregor, Udo Skoppeck und einige andere Mitstreiter für diese Wahnsinnsarbeit. Übergeben wurde die Petition am 27. November im EU – Parlament in Strasbourg.
Natürlich standesgemäß mit einem Lkw…

Petition Lkw vor EU in Strasbourg
Quelle: ET-Radio

Link zur Berufskraftfahrer – Petition

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Ausgelost

Die Gewinner der beiden Kalender stehen auch fest: Es sind die Kommentare mit den Nummern 17 und 37. Glückwunsch.
Sobald ich die Adressen habe, sende ich beide den neuen Besitzern zu.

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Ist das fair gegenüber unserer Transportwirtschaft?

Folgender Text wurde auf „FahrGut.de“ veröffentlicht. Vielen Dank an Jörg Kibbat, dem Initiator dieser Aktion, für die Erlaubnis, diesen auch hier zu zeigen:

Ab dem 1. Januar 2015 gilt für deutsche Transportunternehmen das neue Mindestlohngesetz. Gute Idee denkt natürlich jeder Arbeitnehmer. Aber ist dies wirklich fair gegenüber deutschen Unternehmen?

Wäre es nicht viel wichtiger gleichzeitig die ständig sinkenden Frachtkosten anzupassen bzw. eine wirtschaftlich vertretbare Mindestgrenze für „alle“ in Deutschland transportierenden Unternehmen einzuführen?

Wäre es nicht wichtiger die Sonderregelungen für deutsche Kabotage-Fahrten wieder abzuschaffen?

Ist es fair gegenüber der deutschen Wirtschaft insbesondere des Transportgewerbes, einen Mindestlohn für „deutsche“ Unternehmen einzuführen und gleichzeitig moderne Sklaverei aus verschiedenen Balkanländern, wie Bulgarien, Rumänien usw. zu fördern? Denn nichts anderes ist die Sonderregelung des Kabotage-Gesetzes für diese Länder, deren Speditionen ihre Fahrer wochenlang in ihren LKW nächtigen lassen und mit einem absoluten Hungerlohn (teilweise unter 3 EURO die Stunde) abspeisen.

Angefangen habe ich meine Kampagne „FahrGut“ mit dem Hintergrund „nur“ ein bessere Image für die deutsche Transportbranche in der Öffentlichkeit zu schaffen und für ein verständnisvolleres Miteinander im Straßenverkehr zu werben. Da ich meine Kampagne aber völlig privat finanzieren muss (Fördermittel gibt es natürlich nicht) muss ich leider auch regelmäßig um Unterstützung von deutschen Unternehmen bitten. Hierfür schon einmal meinen herzlichen Dank an die Unternehmen, die mich bzw. meine Kampagne unterstützen.

Heute war wieder einmal ein Tag an dem ich leider eine Erfahrung machen musste bei der ich das Handeln mancher Unternehmer mit Migrationshintergrund massiv in Frage stellen muss. Ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mir nichts ferner liegt als rechtspopulistische Meinungen zu verbreiten. Mein Beitrag ist ein reiner Erfahrungsbericht, den ich nicht nur als absolut dreist sondern als absolut unverschämt und beschämend empfinde.

Als ich heute gegen 14:00 Uhr ein Transportunternehmen aus NRW anrief und dem Inhaber über meine Petition gegen die Sonderregelungen des Kabotage-Gesetzes unterrichtete fing mein Gesprächspartner plötzlich an zu lachen. Auf meine Frage, was denn an dieser Situation wohl so lustig sei berichtete dieser mir, dass es gerade vor zwei Jahren einen Gründer-Kredit der KFW-Bank und Fördermittel erhalten habe.
Mit diesem Geld habe er sein Unternehmen gegründet, aber selber keine LKW angeschafft. Stattdessen gäbe er von Anfang an seine Aufträge an Unternehmen in Rumänien ab und verdiene sich eine goldene Nase.

Auf mein Nachfragen ob er nicht ein schlechtes Gewissen gegenüber der deutschen Wirtschaft habe und was er machen würde, wenn es mit Deutschland weiter bergab gehen würde, sagte er mir nur das dies ihm doch egal sei, denn mit einem Teil seines Geldes habe er schon Land in der Türkei gekauft und Deutschland sei ihm doch eh sch… egal.

Liebe Leser (von allem die von Ihnen mit ausländischen Wurzeln) denken Sie vielleicht selber einmal darüber nach ob Deutschland solch eine Einstellung verdient hat.

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Ja, is‘ denn heut‘ scho‘ Weihnachten?

Nee, noch nicht ganz. Aber lange dauert es nicht mehr. Lebkuchen und Schoko-Nikoläuse werden schon seit Ende August in den Geschäften gesichtet, die ersten Städte bringen bereits ihre Festbeleuchtung an.

Zeit also, sich um die eigenen Geschenke zu kümmern. Die Betonung liegt hier übrigens auf dem Begriff „eigene“. Sich einfach mal selbst eine Freude zu machen, hat doch auch was tolles an sich.
Es muss ja nichts teures sein. Auch kleine Belohnungen erfreuen einem.

Ein kleiner Tipp? Klar doch! Auch in diesem Jahr hat es Jürgen Wunderlich wieder geschafft, in Zusammenarbeit mit dem Autohof Berg und vielen Speditionen und Truckern, schöne LKW – Kalender auf die Beine zu stellen. Dazu gibt es erstmalig drei Kalender. Zum einen den begehrten erotischen LKW Kalender 2015 nur mit Scania Trucks – zum anderen den neuen „erotischen Markenoffenen LKW Kalender 2015“ und dazu noch den Scania Kalender ganz ohne Mädels.

Netterweise hat er mir zwei Exemplare zur Verfügung gestellt – einen mit Scania – Lkw und einen Markenoffenen. Diese möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten.

Scania Girls

Also mache ich es wie immer: Schreibt einfach im Kommentarbereich, ob Ihr einen nur mit Scanias oder einen mit anderen Marken haben möchtet. Mitmachen könnt Ihr bis Samstag den 22.11.2014, 23.59 Uhr! Die zwei Gewinner werde ich einen Tag später, am 23. November mittels random.org ermitteln und via eMail überraschen.

Viel Glück!

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Wird die deutsche Politik wach?

Das Zusammenspiel von Jan Bergrath (FERNFAHRER), Jutta Steinruck, Raymond Lausberg und ACTIE trägt endlich Früchte. Ein Gesetz ist zum Greifen nah:

bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/to-node.html

Hier die Empfehlung des Bundesrates an die Bundesregierung.

Es ist alles vorhanden aus der Petition von Udo Skoppek und aus der Sammlung diverser Bilddokumente über die Zustände auf den Rastplätzen.

truckonline.de/petitionbundestag.pdf

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

In den Medien wird immer wieder über Fernfahrer berichtet, die ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte.

Frankreich und Belgien haben nationale Regelungen erlassen, die das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW nicht mehr zulassen. Eine Folge dieser Regelungen ist, dass Fernfahrer vermehrt auf Parkplätze und Raststätten in Deutschland im grenznahen Raum zu Frankreich und Belgien ausweichen, was vor Ort zu problematischen Zuständen führt. Auch von Seiten der Verbände des Güterkraftgewerbes wird daher ein Handlungsbedarf gesehen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW oder dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird.
Diese Regelungen müssen in einem kurzen, angemessenen Zeitraum getroffen werden. Sofern in diesem Zeitraum keine europarechtliche Regelung zustande kommt, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung im nationalen Recht zu erlassen.

Diese Regelung sollte insbesondere dafür Sorge tragen, dass Fahrer, die die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort nehmen können, sie während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können.
Hierfür hat der Unternehmer zu sorgen. Eine Bußgeldbewehrung dieser Regelung ist zu schaffen.

Begründung: Es gibt immer wieder Berichte, wonach Fahrer auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im LKW verbringen (zum Beispiel Jan Bergrath, Frachtführer im Fokus, Fernfahrer 2014 Nummer 8, Seite 26 f). Sie kommen wochenlang nicht nach Hause. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Es ist daher eine Klarstellung im europäischen hilfsweise im deutschen Recht angezeigt, wonach Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit gemäß Artikel 8 Absatz 6 erster Spiegelstrich in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nummer 561/2006 oder gemäß Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe p des AETR nicht im Fahrzeug nehmen dürfen.
Sofern der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder an seinem Wohnort nehmen kann, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Fahrer diese Ruhezeit während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann.
Der Tatbestand soll mit einem Bußgeldtatbestand versehen werden. Die Rechtslage würde damit an die in Frankreich und Belgien geltende Empfehlungen 435/1/14 angeglichen werden.


bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/435…

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