Ein Gastbeitrag von Gregor Ter Heide
„Der Berufskraftfahrer“ als „Fernfahrer“ war und ist immer wieder ein Schlagwort für die Presse ? …
Lauter Berichte der offiziell bekannten Medien, egal ob falsch oder richtig.
Nur was ist die Wahrheit?
Presse-Zitate: Noch nie ging es deutschen Fernfahrern so schlecht wie heute – gehasst von den Autofahrern, miserabel bezahlt, eingeengt von Vorschriften müssen viele Gesetze übertreten werden, um zu überleben.
Sie seien die „Arschlöcher Europas“. […] Fernfahrer fühlen sich fast wie Helden, mindestens wie Cowboys und sie brauchen dieses Männerding (LKW). Kompensieren Stress, Langeweile und fehlende Anerkennung im Berufsleben durch Mythen. Merkwürdige Menschen, diese Lastwagenfahrer.Wenn sie nicht im Stau stehen, dann heizen sie über die Autobahn. Sie ruinieren sich die Wirbelsäule und riskieren ihr Leben oder müssen bei Verkehrskontrollen zwangsweise aus der Kabine gezerrt und schlafen gelegt werden.
Was sind das für Leute? Warum sind sie so freudig bereit, Höchstleistungen zu bringen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Risiken schon fast an selbstzerstörerischen Wahn-Sinn grenzen ? […] Rüpel und miese Dieselstinker, und wenn der Stau wächst, wächst die Wut auf LKW.
Was bleibt ist die Flucht in den Mythos, in Heldenträume und wärmende Gemeinsamkeit. Im Trucker-Kult wird der Fernfahrer zum Star. Der deutsche „Kapitän der Landstraße“, einsam, hart, aber doch eher bieder, wandelte sich zum Westernhelden, zum letzten Cowboy auf seinen endlosen Ritt in den Horizont. Damals entstand diese höchst „eigentümliche Subkultur“.Werden ja traktiert und drangsaliert von der Polizei, von den Abladestellen, von den Supermärkten. Ein Kerl im Kampf gegen Raum und Zeit, gegen die Müdigkeit und die Natur.
Können die Zitate auch Wahrheit beinhalten, das was Medien schreiben?
Hier tauchen auch Zweifel auf, denn es ist nur die halbe Wahrheit. Fernfahrer ist nur ein Titel und der berufliche Begriff: „Berufskraftfahrer“ besteht erst ab dem 1. August 2001 in Deutschland als Facharbeiter.
Innerhalb der EU wurde der unselbstständig abhängige Berufskraftfahrer als Angestellte zum Facharbeiter, später auch mit dem Kurz-Begriff: „BKF“ ab dem 10.09.2014 aufgrund der Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003, überall innerhalb der EU rechtsgültig.
Alle BKF besitzen als Fernfahrer, Kraftfahrer, Trucker, Driver, Chauffeur, Routieur eine beruflich bedingte Qualifikation.
Der beruflich arbeitsvertragliche „Dienst am LKW-Steuer“ des „BKF“ ergibt sich bei einer angeordneten Dienst-Reise, aus der tatsächlichen versicherungspflichtigen und haftungsrechtlichen Tätigkeit als Angestellter, die speziell im berufsspezifischen erlernten Fachbereich nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV), der BKF Klassifikation 52122 iVm. FeV zum CE und Code 95, wenn diese Tätigkeit regelmäßig überwiegend ausgeübt wird.
Die lange berufliche Geschichte vom BKF, angefangen beim Fuhrmann bis hin zum modernen „Truck-Driver“, ist untrennbar mit der Geschichte vom Straßenbau, vom Nutzfahrzeug, vom Fahrerhaus, der internationalen Nutzfahrzeugindustrie und der Nutzfahrzeugtechnik im gewerblichen Güterkraftverkehr zu einer all umfassenden Grundversorgung mit Waren aller Art verbunden.
Inhaltlich befindet sich in diesem Artikel auch ein Schuss der Selbstironie für ein Beruf, der in Wirklichkeit auch nie bis zum Jahr 2001 ein anerkannter Facharbeiter war, sondern bis da nur ein Titel beinhaltete, um als Fernfahrer, LKW-Fahrer, Kraftfahrer, ohne wirkliche Wertschätzung, als „Knecht der Nation“, die Menschen, Industrie und Handel zu versorgen.
Ob der normale Bürger überhaupt die Entbehrungen, die Nöte und Zwänge, aber auch die schönen Momente als BKF im Fernfahrer-Leben kennt oder bereit ist diese kennen zu lernen, ist sehr fraglich.
Jeder Bürger sollte es wissen, wie unentbehrlich wichtig der BKF als Fernfahrer ist, denn sonst wären alle Regale leer, es gäbe keinen Treibstoff zum Tanken und alle Fließbänder ständen still.
Das ist keine Analyse, sondern Wirklichkeit.
Wie selbstverständlich transportierten, bewegten bzw. beförderten die vielen „Unbekannten“ Fernfahrer, zu neudeutsch „Truck-Driver“, anonym mit dem LKW in ihren Fahrerhäusern, tagtäglich rund um die Uhr alle Waren für Handel, Industrie und Produktion in Europa, um der Bevölkerung ein angenehmes Leben möglich zu machen.
Die Wahrheit ist auch: „Keiner will ihn, doch jeder braucht ihn“, den LKW und damit auch den Berufskraftfahrer als Fernfahrer.
„Irgend Jemand“ war einmal der erste „Fernfahrer“ mit einem Nutzfahrzeug, der am 1. Oktober 1896 ein „Fuhrwerk ohne Deichsel“ mit Verbrennungsmotor als „Last-Kraft-Wagen“ (LKW), auf der Straße von Stuttgart nach London gefahren hatte.
Nachfolgend wurden ab dem Datum viele unbekannte Kollegen, die Benutzer dieser wichtigen unentbehrlichen und zukunftsträchtigen Transport-Maschine, um mit der Motor-Kraft als Pferdestärke, jeden Tag treu + redlich die Arbeit zur Versogung der Befölkerung zu verrichteten.
Dieser LKW-Benutzer war zuerst ein Kutscher oder Fuhrknecht und dann ein Fuhrmann, wobei viele von ihnen wegen der „Liebe zum Pferd“, die neuen rätselhaften und seelenlosen „Lastwagen“ mit einer Kraft-Maschine nicht benutzen wollten.
Mit dem ersten „Last-Kraft-Wagen“ wurde es ein Kraftfahrer und später auch zum „Kapitän der Landstraße“, der noch sehr hoch angesehen war wegen der Versorgung der Bürger und Industrie.
Der Kraftfahrer hat als Name auch nicht´s mit Kraft und Muskeln zu tun, denn er brauchte früher natürlich sehr viele Kraft zum lenken und hat auch nicht´s mit Kraftausdrücken zu tun.
Der BKF war bis zum Jahr 2001 nur ein angelernter besserer Hilfsarbeiter mit Fahrerlaubnis. Ab derzeit musste oder sollte der Kraftfahrer eine berufliche Fachprüfung machen, die ab 1. August 2001 in Deutschland und ab dem 1. Oktober 2006 in der EU ermöglicht und gültig wurde.
Und heute im Jahr 2024?
„Nie war er so ‚wertvoll‚ wie heute“ als „Notwendiges Übel“, denn normal weiß jeder Bürger das ca. 80 % aller Waren rund um die Uhr vom BKF transportiert werden.
Dieser „Unbekannte“ jemand als BKF ist es allerdings der tagtäglich anonym als „Buhmann der Nation“ ohne Wertschätzung ist und trotzdem rund um die Uhr, mit Working Poor, alle Waren für Industrie und Handel transportiert, um der Bevölkerung in der EU ein angenehmes Leben zu ermöglichen.
Schneller, einfacher, flexibler als Flugzeug, Binnenschiff und Eisenbahn ist der LKW, der durch seinen Ausführer als Angestellter BKF zur Selbstverständlichkeit wurde, obwohl viele Bürger seine lebenswichtige Bedeutung einfach ignorieren.
Die verladende Wirtschaft und Industrie hatte den LKW zum Last-Esel auserkoren und zu einem leistungsbezogenen Bedarf ausgebaut und gefördert, nur das ausführende Organ, wurde, bis heute, vielfach ganz bewusst als Mensch vergessen.
Dieser Mensch als BKF ist es aber, der die teils unfreiwilligen wichtigen Arbeitsleistungen vollbringt und das sollte doch auch einmal einer „Würdigung“ und einen „Dank“ wert sein.
Natürlich gibt es auch bei den BKF als Fernfahrer einige extreme Typen, so das ein außenstehender Beobachter manchen BKF im gewerblichen Güterfernverkehr für etwas verrückt halten könnte. Nur etwas verbindet alle BKF als Fernfahrer miteinander, „die Liebe zum Beruf“, die auch eine sog. Hass-Liebe sein kann.
Diese Liebe zum Job wiederum ist eine Art besonderer Leidenschaft, die auch Leiden schafft, und einem Berufs-Fremden sehr schlecht erklärt oder verständlich gemacht werden kann, wenn er nicht unbedingt die sehr vielfältige Berufswelt vom BKF kennen lernen will.
Die besonders harten Arbeits- und Lebensbedingungen oder bestimmte sehr schöne Momente im BKF- und Fernfahrer-Leben, kennen nur wenige Menschen und deswegen können alle BKF selber nit dazu beitragen, dass der interessierte Bürger diese bisher unbekannten Menschen in ihren großen LKW-Fahreräuser besser versteht.
Durch die Überwachungs-, Navigations- und Abstandsautomatik lässt das Fachwissen des BKF, bezüglich Qualität, Planung, Organisationsstärke, für ihn zur Zeit fast keine Entscheidungsspielräume mehr offen und somit ist es eine reglementierte Tätigkeit, die durch Wiederholungen gekennzeichnet ist.
Es muss nun mit allen erdenklichen Möglichkeiten für die Zukunft des BKF etwas positives geändert werden.
Ansonsten bewirkt es weiterhin nur das allzu bekannte niedrige BKF-Image und lässt den Beruf zu „Allerweltstätigkeit“ bzw. zur „Jedermannsqualifikation“ werden, wie es das das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schon im Jahr 1993 festgestellt hatte.
Welch junge Mensch bezahlt heute für eine CE Fahrerlaubnis mind. 8.000 € um als BKF jeden Momat die 260 Stunden für evtl. 3.200 € Brutto und ohne den 52 Stunden Freizeit-Ausgleich ständig unterwegs zu sein.
Von der teils unfreiwillig getätigter Be- oder Entladung, Ladungssicherung und Sanitär Verweigerung bei den Kunden, ganz zu schweigen.
Der BKF hatte und hat keine Lobby, denn er ist nur noch hilflos als Alleinkämpfer unterwegs. Da helfen auch keine sozialen Medien, wie Facebook oder Intergram, denn seine berufliche Tätigkeit die er täglich ausübt, lässt sich trefflich so beschreiben: „Er sitzt nur vor seinem Bett und schaut aus dem Fenster“.
Für Industrie und Handel ist sicherlich berufsbedingt nur noch der BKF: „Humankapital der Transportwirtschaft“.
Das Institut für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik (INVL) brachte es einmal auf den Punkt:
„Eine Ursache des Fahrermangels ist sicherlich die geringe Entlohnung bei langen Arbeitszeiten.
Wegen des durchschnittlich geringen Einkommens ist das kein attraktiver Beruf“.
BKF haben zum Teil immer noch Arbeitsbedingungen wie zur Zeit vom Chicagoer Aufstand im Jahr 1887, denn sie haben heute immer noch:
1.) einen 13 bis 15 Std.-Tag,
2.) auch die 6 Tage-Woche,
3.) oft schlechte Arbeitsverträge,
4.) sehr wenige gültige Tarifverträge,
5.) laufend wechselnde Arbeits- und Ruhezeiten,
6.) jeden Monat viel zu lange Arbeitszeiten bis zu 260 Std.,
7.) viele unbezahlte bzw. nicht registrierte Arbeitsstunden,
8.) oftmals ohne Bezahlung unfreiwilliges be- oder entladen,
9.) unregelmäßige Mahlzeiten und damit ungesunde Ernährung,
10.) sehr kurze oder wenige Wochenenden bei Frau und Kindern,
11.) jeden Monat ca. 1 Woche Mehrarbeit ohne Freizeit-Ausgleich,
12.) Arbeitsstress und Zeitdruck, bei einer sehr hohen Verantwortung,
13.) kein Schlaf im geeigneten Ruheraum mit einen 5,25 m² großem Fahrerhaus
14.) kaum Zeit für Freunde und Hobbys, oder gesellschaftliches oder privates Leben
Der BKF als ein abhängiger unselbstständiger Angestellter und Facharbeiter, wird von der Bevölkerung vielfach durch, bzw. in Verbindung mit dem LKW als „Störfaktor“ auf überfüllten Stau-Geplagten Straßen betrachtet.
Durch die täglich langen Arbeitszeiten, herrschen zum Teil immer noch Arbeitsbedingungen, wie sie in der Mitte vom 18. Jahrhundert vorhanden waren, denn der Bürger bekommt von den 12 bis 15 Stunden langen Arbeitstag nichts mit oder er nimmt es nicht mehr zur Kenntnis, weil durch die bestehende und auch weiter zunehmende „Geiz ist Geil“ Mentalität, die Fracht ja billig sein und bleiben muss.
Im gewerblichen Güterkraftverkehr bedeutete es, dass wenn die BKF-Prüfung vor der IHK bestanden wurde, auch die Bestimmungen vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mit 140 Stunden Grund- Qualifikation vorhanden sein mussten.
Danach alle 5 Jahre müssen die insg. 35 Stunden Weiterbildungs-Kurse in mind. 3 Kenntnisbereichen ohne Prüfung für ca. 700 € wiederholt werden.
Dem BKF wurde durch die Transport-Unternehmer auch „nicht“ die Weiterbildung zur BKF-Qualifikation (ohne GGVS) über den gesetzlichen Bildungsurlaub nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Verfügung gestellt, indem er nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG), auch alle vielfältigen beruflichen Probleme, sowie qualifiziert praktische Lösungen für die digitale Zukunft, erlernt, bzw. richtig beigebracht hätte werden können.
Seit dem Jahr 2016 erfolgte in der EU die länderübergreifende Anerkennung im Verfahren im Europäischen Berufsausweis nach der seit dem Jahr 2005 gültigen Berufsanerkennung-Richtlinie 2005/36/EG.
Der Europäische Berufsausweis (EBA; englisch European Professional Card, kurz: EPC) ist ein elektronisches Zertifikat und soll die Anerkennung der beruflichen Qualifikation beim Wechsel zwischen den EU-Staaten erleichtern.
Es muss nun nur noch eine Neukonzeption der Berufsklassifikation in der ISCo-08 Nr. 8332 und KLDB Nr. 52122 für „BKF“ richtig umgesetzt werden, wobei der BKF zum FEG ein Vorteil haben könnte.
Die Digitalisierung ändert die Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsprofile auch beim BKF in der Transport- und Logistik-Wirtschaft und doch bietet moderne Technik dem BKF einerseits sinnvolle Hilfestellungen im Berufsalltag, andererseits wird eine ständige Kontrolle mittels Datenanalyse befürchtet.
Eine „Charta für digitale Sicherheit“, für die Netz-Sicherheit im „Internet der Dinge“, haben Siemens, Airbus, Allianz, Daimler, IBM, NXP, SGS und Telekom beschlossen.
Durch die automatisch einseitigen stupiden Arbeitsabläufe im Berufsalltag mit der modernen elektronischen Technik und Level 4 oder Level 5, wird der BKF vielleicht auch in 10 Jahren unterfordert sein oder er kann als Third Party Logistics-Provider (3PL) unterwegs tätig sein.
Wenn nicht der BKF zukünpftig ander Tätigkeiten im autonomen LKW zusätzlich übernimmt, so wird er dann auch noch evtl. wegen dieser Opt-out Zeiten schlechter bezahlt.
Einige Verkehrs-Akademien, kreierten für die BKF- Ausbildung schon sehr viele Jahre, die modernen Begriffe, die zum Teil vom BKF als Fernfahrer nicht richtig verstanden werden, wie „Eco Training, Trucker Camps, Risk Management, Bimodale Systeme“, einfach nur weil es einfach dem modernen neudeutschen Sprachschatz entsprechen soll.
Dazu muss der BKF außerdem noch viele Eigenschaften besitzen um nicht Berufsunfähig zu werden, denn es wird von ihm extrem viel verlangt und somit er außerdem auch eine Voraussetzung zu den bestimmten 4 Eigenschaften haben muss:
1.) Nerven-stark
2.) sehr Geduldig
3.) Hilfsbereit
4.) Verantwortungsvol
Im Durchschnitt von 10 Jahren:
- gab für ca. 6.000 BKF pro Jahr ein Ausbildungsvertrag,
- schafften ca. 1.500 BKF pro Jahr vor der IHK eine Prüfung.
- wurden bis zu 7.000 BKF pro Jahr als Anwärter zum BKF von der ARGE umgeschult.
- werden ca. 15.000 BKF pro Jahr im Durchschnitt der nächsten 10 Jahre auch Rentner.
- waren nur noch unter 30 % der Transport-Unternehmer tarifgebunden.
- hatte ver.di evtl. rund 10 % der deutschen BKF als Mitglieder – davon nur ca. 5.000 Fernfahrer.
Auf Facebook: „LKW Fahrer und Trucker“ wurde – vom TruckStop24.net kopiert – ca. im Jahr 2015 gepostet:
Berufskraftfahrer sind Profis vom Fach und müssen alle 5 Jahre die Weiterbildung selber
bezahlen … Werden gesellschaftlich behandelt wie Aussätzige, politisch verfolgt wie Terroristen,
durch die Firmen gehalten wie Sklaven, sind wochenlang von der Familie getrennt, schlafen auf lauten Raststätten, werden wie Hilfsarbeiter entlohnt, und arbeiten täglich 15 Stunden.
Anders herum müsste dem jungen Bürger, der den Beruf als BKF ergreifen möchte, auch die Wahrheit gesagt werden, denn alle BKF wissen: Schon beim 8 Stunden Tag hat ein Jugendlicher in der Fabrik überall mehr an Verdienst zur Verfügung und kann sich Abends schon mal mit Freunden oder der Freundin treffen.
Es fehlen zur Zeit mindestens 60.000 BKF auf deutschen LKW und weit über 300.000 BKF haben in den letzten 10 Jahren ihren Job verloren, oder selber aufgegeben, oder aufgeben müssen, ohne ein Rentner zu werden.
Die Transport-Unternehmer schlagen Alarm, denn die BKF ab 55 Jahre wird in nächsten 10 Jahren mit jährlich ca. 16.000 BKF als Rentner ausscheiden. Ab dem Jahr 2026 wird sich der tatsächlich beweisbare BKF-Bedarf im gewerblichen Güterkraftverkehr nochmals um bis zu 35 % erhöhen.
Das ab dem Jahr 2025 auch noch alle „Anderen Arbeiten“ echte Arbeitszeiten berechnet und kontrolliert werden, außer den Ruhezeiten, ist den Politikern in Berlin und Brüssel als Konsequenz nicht wirklich voll bewusst.
Dann müssen ab 208 Stunden, im Durchschnitt von 4 Monaten, alle Stunden die unterwegs während der Dienst-Reise anfallen, aufgezeichnet, abgespeichert und kontrolliert werden.
Fehlen dann auch noch zusätzlich ca. 200.000 BKF allein in Deutschland.
Dem BKF fehlt daher auch immer schon, wegen der nicht vorhandenen Work-Life-Balance (dt. Balance zwischen Beruf und Freizeit) der Ausgleich zur Familie bzw. Frau und Kinder, was nicht nur ein Recht ist, sondern auch eine Pflicht (Art. 6 (2) GG iVm. Art. 33 GrCh).
Der BKF ist von 52 Wochen im Jahr tatsächlich immer – rechnerisch und juristisch – , ca. 32 Wochen unterwegs tätig und hat inkl. 30 Tage Urlaub und bei 12 Freitagen, das Recht ca. 20 Wochen zu Hause zu sein.
Wo der BKF allerdings die Freizeit ab 208 Stunden hat, ist Privat Recht und kann von der EU ihm nicht vorgeschrieben werden, egal wo er seine Freizeit dann verbringt.
Der BKF der nur 27.7 Jahre beruflich tätig sein müsste, bei eine Dienstreise, denn bis auf die Ruhezeiten sind es alles Arbeitszeiten.
„Wenn“ der BKF also mit 21 Jahren sein Beruf beginnt und sehr genau alle Zeiten unterwegs arbeitsvertraglich, rechtlich, juristisch, richtig registriert abspeichert, dann ist er rein theoretisch mit berechneter „Lebensarbeitszeit“ im Alter mit 48,7 Jahren Rentner.
Entweder haben alle BKF rein rechnerisch, juristisch, arbeitsvertraglich und/oder tarifvertraglich echte Freizeit, sodass es in der Woche = 4 Tage, oder im Monat = 13 Tage, oder in 4 Monaten = 1 Monat nachweislich sein müssen.
Seit Jahren besteht im gewerbliche Güterkraftverkehr das erhebliche Nachwuchs-Problem.
Die Transport-Unternehmer hatten den Beruf als BKF bisher nicht positiv verändert, denn die billigen Mitbewerber aus den 14 MOE-Staaten, hatten den BKF zum großen Teil den Nachwuchs aus Dritt-Staaten ersetzt.
Außerdem schwebt beim BKF in Deutschland, auch schon seit langem das demografische Damoklesschwert.
„Nur“ Tatsachen
Nur der BKF ist ein „Angestellter“ mit Arbeitsvertrag und bekommt ein „Gehalt“, denn ab dem 10.09.2014 wurden aufgrund der Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003, in damals 28 EU-Staaten, die als Fernfahrer, Trucker, Kraftfahrer, LKW-Fahrer, Driver, Chauffeur oder Routieur betitelt werden, haben rechtsgültig ein EU-einheitlichen Begriff: „Berufskraftfahrer“ (BKF).
Nur der BKF hat kein arbeitsvertragsverhältnis mit Waren- Absender und Empfänger und hat bis zu 195 Std. eine lenkende Tätigkeit als Dienst-Reise, die bis zu 95 % eine arbeitsvertraglichen Tätigkeit am LKW Steuer bedeutet, wobei der Ort zu Beginn und Beendigung, immer zu Hause am familiäre Lebensmittelpunkt ist.
Nur der BKF erbringt als „Einziger Beschäftigter“ in der EU, eine unselbstständig abhängige besondere aktive freie Dienstleistung „im öffentlichen Verkehr“, wobei die „Dienst-Reise“ ab dem familiären Lebensmittelpunkt beginnt und endet und gleichzeitig im Öffentlichen Recht und Privat-Recht stattfindet.
Nur der BKF ist der „Einzige Beschäftigte“ der Verkehrsarten, zur Straße, Wasser Luft und Schiene, der kein festen vorgesehenen unabkömmlichen Weg auf Boden der EU hat, um alle Straßen bei der Dienst-Reise zur „Aufnahme und Beendigung“ der Dienstleistungsfreiheit im „Dienst am LKW-Steuer“ in der EU zu benutzen.
Nur der BKF kann als „Einzige Beschäftigte“, juristisch, fachlich und sachlich, drei der vier Grundfreiheiten, als Waren-, Personen-, Dienstleistungs- Freiheit, mit der speziellen sekundären Verkehrs- und Transport- Freiheit, direkt miteinander benutzen, verbinden und gleichzeitig zusammen ausführen, ohne dabei entsendet zu sein und ein sex speziales daher nicht möglich ist.
Nur der BKF ist als „Einzige Beschäftigte“ in der EU, immer ab dem familiären Lebensmittelpunkt, als sein ständiger Wohnsitz, arbeitsvertraglich als Angestellter tätig, wobei seine berufliche Ausführung durch das Unionsrecht (Europa- und EU-Recht) entscheidend ist und im Arbeitsvertrag beinhaltet sein muss.
Nur mit genügend Verdienst, zustehender Freizeit und einem menschengerechten BKF- Arbeitsplatz- und 5,25 m² Ruheraum im Fahrerhaus während der Dienst-Reise, bei allen Ruhezeiten von 9, 11, 24 bzw. 45 Std., werden in Zukunft überhaupt noch die BKF motiviert bereit sein, diesen Job als ihre Berufung auszuüben.
Die Vergangenheit muss nun aus dem Wissen vom erfahrenen BKF als Chance benutzt werden, sodass von der Politik die berechtigten Wünsche die dem BKF rechtlich und juristisch zustehen, auch ernsthaft sehr schnell umgesetzt werden, um Gegenwart und Zukunft bestmöglich gerechter zu verändern.
Ansonsten gibt es in der Zukunft, ab dem Jahr 2025, für normale Frachten von a nach b nicht mehr ein deutschen BKF auf den in Deutschland zugelassenen LKW.
In Deutschland wird jetzt mitentscheidend sein, unter welcher Flagge die LKW angemeldet sind und/oder welche BKF in der EU, bei den vom Transport-Unternehmer gewollten Standorten starten.
Sonst werden die großen Multi-Transport-Konzerne – zum Teil als Europa AG (Europäische SE) –, mit deren LKW-Zulassungen und preiswerten BKF, den Transport-Markt im gewerblichen Güterkraftverkehr beherrschen.
Die im SE Unternehmen bezogene Arbeitseinheit von/bis zu weit über 1.000 LKW, könnten damit in Deutschland als Mittelpunkt der EU, oder/und auf mehrere der 27 EU-Staaten verteilt, eine Gewinn bringende Logistik, mit oder ohne eigene „Niederlassungen“, einen „virtuellen Betrieb“, Global über das www mit KI praktizieren.
Die „BKF Zukunft“ muss nun bedeuten:
In Deutschland und in der EU, war, ist und bleibt der BKF, mit dem Transport-Unternehmer, der unentbehrlichste systemrelevante Dienstleister von Industrie und Handel. Nun muss nur noch der Respekt, die Wertschätzung, die Behandlung und das Einkommen, gebührend von Politik und Bürger in der EU auch noch richtig gewürdigt werden.
Nur mit Job-Sharing für den BKF und einem EU-weiter Tarifvertrag mit 12 € Netto-Mindest-Gehalt kann noch gewährleistet werden, dass es einen gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU gibt.
Dazu muss der „ER“ (Staats- und Regierung-Chefs) die ab Dezember 2009 überfällige Wirtschafts- und Währungsunion Art. 3 (4) EU und den Art. 114 (2) AEUV im einstimmigen Beschluss sehr schnell verändern.
Ansonsten ist und bleibt „die EU“ ein Spiel der wirtschaftlichen Mächte oder der der insg. 14 MOE-Staaten, die nur die reine Wirtschaft und Finanzen für sich im Wettbewerb total ausnutzen möchten und es auch tun werden.
Die Vergangenheit gibt uns nun die Chance mit Wissen; Gegenwart und Zukunft bestmöglich zu gestalten.
Nur mit der Erkenntnis, die sich hoffentlich durchsetzen wird, kann die Bewältigung im EU-Binnenmarkt, nur mit ordentlich bezahlten Transport-Unternehmen und gut bezahlten qualifizierten BKF bewerkstlligt, die als Transportmanager und Verkehrsexperte, Bordingenieur und Navigator, Repräsentant und Treuhänder wertvoller Ladung, die vielfältigen, hochwertigen Transporte als „Logistischer Transportoperateur“ tätigen.
Vor allem muss der BKF durch Job-Sharing ausreichend Freizeit, ein guten Verdienst mit Anerkennung für die sehr schweren Tätigkeiten bei der Dienst-Reise haben.
Nur dann ist noch eine BKF-Leidenschaft im gewerblichen Güterkraftverkehr auch Zukünftig möglich, um die Transporte noch fern-schnell-gut mit dem LKW aufrecht zu erhalten.
Der heutige Tag einer Tour darf mit diesem Inhalt, nicht nur noch eine gute Zeit im Übermorgen bedeuten
Als ich vor einer Weile im Sportverein mit einem jungen Mann ins Gespräch gekommen bin was er nach dem nun bald (wahrscheinlich) erfolgreichen Schulabschluss Beruflich machen möchte. Er antwortete sicher und mit tiefster Überzeugung: „Berufskraftfahrer.“. Ich musste ehrlich kurz überlegen was ich sag.
Ihn beglückwünschen das er ein klaren Plan hat oder ihn davon abraten. Ich entschied mich dann für den Mittelweg und hatte im Gespräch am Ende das Gefühl das er sich bewusst für den Beruf entschieden hatte, mit allen Vor- und Nachteilen.
Mitunter will man mit den Blickwinkel eines „alten Mann“ die Jugend vor Fehlentscheidungen bewahren, aber irgendwie muss man sie wohl auch eigene Erfahrungen machen lassen.
Ab und an werde ich ja auch noch gefragt, ob ich jungen Leuten empfehlen würde, Lkw zu fahren. Mit meiner Antwort halte ich es wie mit Deinem letzten Absatz. Jeder soll seine eigenen Erfahrungen machen.
Was soll man auch sonst zu sagen?