Dienstagabend, irgendwann gegen halb elf. Seit knapp drei Stunden stehe ich auf dem Rasthof Würzburg und mache meine elf Stunden Pause. In der Zwischenzeit war ich duschen, habe etwas gegessen und lungerte vor dem Laptop herum. Schließlich wird es Zeit, pennen zu gehen.
Dazu kommt es aber nicht. Der kalte weisse Strahl einer Taschenlampe trifft mich voll im Gesicht. Noch ehe ich den Sinn dieser Maßnahme begreife, höre ich ein Brüllen: „Polizei. Verschwinden Sie hier.“ Selbst durch das geschlossene Fenster sind diese Worte klar zu verstehen. Ich öffne dieses und frage: „Warum?“
Die genaue Antwort des Uniformierten habe ich vergessen. Oder nicht begriffen. Spielt eigentlich auch keine Rolle. Er war der Meinung, ich würde mit dem Lkw im Weg stehen. Wie so viele andere auch. Verschwinden sollte aber nur ich. Mein Einwand, dass andere einen wesentlich kriminelleren Standplatz haben, hatte eine Kontrolle zur Folge. War klar. Wenn Argumente ausgehen, kommen Staatsbedienstete mit dieser Maßnahme. Peinlich, hilflos, lächerlich. Was auch immer.
Gefunden wurde nichts. Wie auch. Für die achtzehn Minuten Überschreitung haben mich die Italiener schon abgezockt.
Anschliesend mußte ich fahren. Abends kurz vor elf. Ob ich müde bin? Egal! Ob ich Alkohol getrunken habe? Scheiss egal. Hauptsache ein Erfolgserlebnis. Für den Staatsdiener versteht sich.
Jeder Bauer würde die mit einer Mistgabel vom Hof jagen. So schaut es aus. Aber nun gut. Gefunden habe ich einen annehmbaren Standplatz für den Rest der Nacht auf einem Rasthof kurz vor Nürnberg. Also weit mehr als eine Stunde später. Verkehrssicherheit pur.
Freitagabend, Rasthof Irschenberg. Auch diesmal stehe ich abseits der Lkw – Stellplätze. Parkplatznot, Ihr wißt schon. Kurzes Gespräch mit einer Polizistin. Sie kennt die Situation, hat Verständnis und gibt sogar noch hilfreiche Tipps. Es geht also auch anders. Humaner. Und freundlicher. Danke nach Oberbayern.
Weiß doch Maik, ein jeder braucht einmal am Tag ein Erfolgserlebnis…
Bei dem Beamten warst Du dieses …
Jeder Mensch kann auch mal einen schlechten und sogar einen ganz schlechten Tag haben. Daran muss ich halt immer zuerst denken, klappt aber auch nicht immer.
Mich hatte mal ein Polizist von einem Waldparkplatz verjagt weil ich in so neben einem PKW stand das kein anderer mehr drauf fahren konnte. Allerdings wäre da eh nicht mehr viel Platz gewesen, es ging also eindeutig ums Prinzip. Mein Einwand das ich nach 6 Stunden Arbeit Anrecht auf 30 Minuten Pause habe, FPersV hin oder her, beantwortete er ebenfalls mit dem Satz das er dann mal meine Scheibe sehen wollte. Als ich die Kontrolle verweigert hatte und ihn nach Name und Dienststelle fragte, wurde er richtig unfreundlich und meinte 200m weiter gäbe es ja noch einen Parkplatz. Das dieser Parkplatz nur für PKW sei und es dann ja keinen Grund gäbe das ausgerechnet ich weg fahren müsse, machte ihn dann irgendwie richtig sauer. Er spuckte noch irgendwelche Sätze raus die ich aber kaum noch verstand weil ich ihm gleichzeitig sagte das ich das Nummernschild seines Einsatzfahrzeuges hätte und mich bei seinem Vorgesetzten melden würde. Um mir dann weiteren Stress zu sparen, fuhr ich los.
An dem Tag überlegte ich mir ob man nicht so etwas wie ein „Schwarzbuch Polizei“ einrichten könnte. Denn Beschwerden bei den Vorgesetzten bringen rein gar nichts. Zumindest im Raum Wuppertal/Hagen wo ich schon öfters durch Polizisten schikaniert wurde und ich mich anschließend beschwert hatte bringt es nichts.
Anstatt offen zuzugeben das der Beamte einen Scheisstag hatte und einen Fehler gemacht hatte, dass man mit den Beamten sprechen würde und vielleicht Lehren daraus zieht damit so etwas nicht wieder passiert, werden Ausreden gesucht woran es gelegen haben könnte und ob man nicht selber durch sein Verhalten die Situation provoziert hätte.
Ralf, dass ist nicht nur im Raum Wuppertal / Hagen so, hier im Outback sieht das auch nicht anders aus, eher schlimmer als besser würde ich es mal formulieren wollen!
Versteh ich das richtig, dass es vorkommt, dass man trotz Überschreitung der Lenkzeiten gezwungen wird, weiterzufahren? Und wenn ja: Bekommt man dann wenigstens einen Papierfetzen, der nachweist, dass dies auf Anordnng geschieht? Ansonsten könnte man ja 2Km weiter von ner Streife aufgelesen und deswegen belangt werden…
Die Frage hab ich mir jetzt auch gestellt @Neri.
Wie ist das? Lenkzeit ausgeschöpft. Aber die Jungs in Blau sagen weiterfahren. Vom Prinzip her könnten die dich doch am nächsten Ratplatz wegen Überschreitung der Lenkzeit gleich wieder rankriegen.
Oder wie?
Ein schönes Pfingstfest fünscht allen Leser das Bartgesicht.
Sollte natürlich wünscht heißen. 😀 😆
Ich glaub ich würde stinkfrech einfach mal die Polizei anrufen und erklären, dass mich da 2 Typen, welche aussähen wie Polizisten, vom Parkplatz verjagen wollen, obwohl du die Ruhezeit einhalten musst und das würde ein richtiger Polizist, der sich mit dem Gesetz auskennt, wohl sicherlich niemals machen…. (Was für ein Satz!)
@Neri & @engelundteufel: Das kommt durchaus vor. Bei digitalen Tachographen sollte man anschliesend einen Ausdruck machen und auf der Rückseite den Grund für die Überschreitung vermerken.
Bei Tachoscheiben läuft es ähnlich.
@Alex C.: Ein Anruf bringt gar nix. Die Polizisten vor Ort sind weisungsberechtigt und wenn die der Meinung sind, ein Lkw steht im Weg, hat dieser zu verschwinden.
Ob es so ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber das interessiert die auf der Wache nicht. Warum auch?
Das hat nichts mit Respekt vor der Polizei zu tun – den habe ich – zumindest hier in Deutschland – schon lange nicht mehr.
@Maik:
Ich würde den Ausdruck vor Ort machen und ihn mir von dem Polizisten unterschreiben lassen. Will er das nicht, Tür & Gardinen zu und auf Stur schalten. Oder anzeigen. Ist aber auch immer eine Frage ob man gerade den Nerv hat sich mit den Leuten anzulegen oder nicht.
ja ja, die Deutschen und die Obrigkeit: gebt einem Menschen eine Uniform und schon steht er/sie „über den Dingen“ (vgl. Hauptmann von Köpenick“)
bleibt wirklich nur, die Damen und Herren mit den eigenen Waffen zu schlagen und den „Persilschein“ (unterschriebener Ausdruck) zu verlangen
.. sonst halten sich vielleicht andere (italienische?) Kollegen an deiner Geldbörse schadlos.
Herzliche Grüße
Hajo
Ich habe keine Angst vor Uniformen. Wenn die der Meinung sind mich nach 3 Std Pause fortjagen zu wollen, breche ich sämtliche Gespräche mit denen ab und greife zum Handy. Als erstes kann man dass machen was Alex C. geschrieben hat. Anruf bei 110 und denen sagen dass zwei angebliche Polizisten hier eine Massnahme durchsetzen wollen die nicht im Einklang mit dem Gesetz ist. Da sämtliche Anrufe bei der 110 gespeichert werden hat mein Anwalt anschliessend leichtes Spiel Strafanzeigen gegen alle Beteiligten zu erstatten. Nächster Anruf bei der örtlichen Presse, Überschrift „Polizei will übermüdeten LKW- Fahrer zur Weiterfahrt zwingen“ usw. Meine Massnahmen bekommen die „Beamten“ vor Ort natürlich mit da ich sehr laut werden kann…
Eine böse Alternative wäre noch, die „Beamten“ auf meine Übermüdung hinzuweisen, den Ausdruck unterschreiben zu lassen und wenige Kilometer weiter z.B. ein paar Barken etc sauber abzuräumen. Die Gerichtsverhandlung wird für die Polizisten „lustig“.
@Chris:
das mit der „bösen Alternative“ dürfte aber für Dich selbst ins Auge gehen, da Dir dann gewiss „Vorsatz“ vom Richter unterstellt wird.
@Chris:
Das mit der Presse wird häufig wenig bringen. In Wuppertal machen sich die Bullyzisten einen Spaß daraus auf einer Privatstraße LKW weg zu scheuchen. Die Straße ist eindeutig als Privatstraße zu erkennen und ausgeschildert, von daher gibt es da nichts zu diskutieren. Die Presse ist jedoch auch auf ein gutes Verhältnis zu der Bullyrei angewiesen (z.B. Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, usw.), die greifen auch nicht jede Story auf. Hab’s bereits probiert.
Der Anruf bei der 110 kann funktionieren, muss aber nicht. Schließlich landest du oft genau bei der Wache, die die Bullyzisten raus geschickt hat. Du weißt ja wie das mit den Krähen und den Augen aushacken ist. Die Aufzeichnungen der Anrufe werden auch nicht ewig aufgehoben. Meistens ist es dann so, dass gerade wenn der Anwalt die Aufzeichnungen haben will, schwupps ein paar Stunden vorher die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Selbst Staatsanwälte mussten feststellen das bei der Polizei hin und wieder Dinge auf merkwürdige Weise wie von Geisterhand verschwinden.
Ich würde in erster Linie auf passiven Widerstand setzen. Also Türen und Gardinen zu, Kommunikation verweigern. Dann greift nämlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Da muss man schon wirklich extrem kriminell stehen damit die mitten in der Nacht einen LKW-Abschlepper anrufen und dich da weg ziehen. Hinzu kommt das der Schlepper dich nicht weg zieht so lange du im LKW sitzt. Dann können die Bullyzisten sich also auch noch mit dem rumärgern.
Bevor die sich den Stress antun, schreiben die lieber ne Anzeige und hauen ab. Das die Anzeige spätestens vor Gericht für die Ablage Rund ist, dürfte klar sein. Der Richter muss nämlich abwägen was gefährlicher war. Dein Standplatz für andere LKW oder eine Weiterfahrt mit unbekannten Ziel.
Man könnte natürlich auch versuchen zu verlangen das die Bullyzisten einen zu einem geeigneten Standplatz begleiten. Die meisten haben dazu weder Zeit noch Nerven. Also lässt man es sich schriftlich geben wo man hin fahren soll. Können die Bullyzisten keinen geeigneten Standplatz nennen, haben sie schlechte Karten.
Grundsätzlich gilt in so einer Situation die Verantwortungsübernahme. Wenn ein Polizist einen LKW-Fahrer anweist weiter zu fahren, dann muss dieser das tun (Weisungsbefugnis vorausgesetzt). Allerdings übernimmt der anweisende Polizist die volle Verantwortung für alles was ab dann passiert.
So was kann man, sofern man noch den Nerv dazu hat, den Bullyzisten gerne mal um die Ohren hauen. Die meisten schlackern dann mit den selbigen und gucken blöd.
Das ist aber alles graue Theorie so lange der Bundesgerichtshof dazu nicht eine Entscheidung fällt. Und die kommt erst dann, wenn jemand das Geld und den Atem hat zu klagen.
Eine Kontrolle in Deiner Ruhezeit? Kein Stück. Während der Ruhezeit haben die Dich nicht zu belästigen, da gilt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ für Deine Hütte.
>>Eingriffsschranken für Kontrollorgane auf den LKW ergeben sich aus den Bestimmungen des § 123 StGB „Hausfriedensbruch“, dem Art. 13 GG „Die Wohnung ist unverletzlich“ und § 4 Abs. 5 FPersG „Wahrnehmung von Kontrollaufgaben“.<>Wird im LKW gearbeitet, gilt dieser als Geschäftsraum und unterliegt keinem besonderen Schutz. Differenzierter muss man die Frage beim Verhaltensmerkmal „Ruhen“ angehen. Trifft der Fahrer eindeutige Vorbereitungen, sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zurück zu ziehen, dann ist der LKW als Wohnung zu betrachten und unterliegt dem Unverletzlichkeitsschutz aus dem Grundgesetz. Nach außen macht der Fahrer das kenntlich, indem er das Fahrzeug verschließt, die Vorhänge zuzieht und sich ind er „Koje“ niederlegt, den Wecker stellt, usw.<<
Du hast aber hoffentlich auf die Dir zustehende Kontrollbescheinigung bestanden..
Geht nicht nur den BKF bei uns so. Würzburg ist halt ne 130k Einwohnerstadt mit viel zu vielen nicht ausgelasteten Polizisten.
Gruß aus Wü