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Pkw-Fahrer trägt bei Behinderung eines Lkw die Abschleppkosten

Wer sein Fahrzeug verbotswidrig an einer Einfahrt abstellt und dadurch einen Lkw behindert, muss die Kosten für das Abschleppen seines Wagens selbst tragen.
Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVwGH) in München am 5. März 2010 (AZ: 10 ZB 09.2932) nach einer Mitteilung der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Sachverständigengutachten, das klärt, ob eine Ausfahrt problemlos möglich gewesen wäre oder nicht, muss nicht eingeholt werden.

Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt und behinderte dadurch einen Sattelzug. Der Fahrer des Sattelzugs konnte nach seiner Einschätzung nicht gefahrlos aus der sehr engen Ausfahrt herausfahren und holte deshalb die Polizei.
Der Polizist teilte die Auffassung des Lkw-Fahrers, dass ein Ausfahren nicht ohne die Gefahr einer Beschädigung des Pkw möglich sei und ließ den Wagen abschleppen. Die Frau wandte sich dagegen, dass sie die Abschleppkosten in Höhe von 150 Euro zahlen sollte.

Ihre dagegen gerichtete Klage hatte schon vor dem Verwaltungsgericht Regensburg keinen Erfolg. Dennoch ging sie in Berufung und legte Fotos vor, die nach ihrer Ansicht belegten, dass dem Lkw eine Ausfahrt möglich gewesen wäre.
Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der BayVwGH aber ab. Zur Begründung hieß es, die Entscheidung des Polizisten, dem Fahrer keine gefährlichen Rangiermanöver zuzumuten, sondern das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug der Klägerin entfernen zu lassen, sei nicht zu beanstanden.

Die Frage, ob das Ausfahren des Sattelzugs „problemlos“ möglich gewesen wäre, könne auch durch ein Sachverständigengutachten nicht beantwortet werden. Damit könne allenfalls geklärt werden, ob die Ausfahrt überhaupt technisch möglich gewesen wäre.
Auch wenn man das als wahr unterstellen würde, wäre es für den Fahrer trotzdem nicht zumutbar gewesen, mit gefährlichen Rangiermanövern die Ausfahrt zu versuchen.

Quelle: Verkehrsrechtsanwälte des DAV

15 Kommentare

  1. Spacefalcon
    Spacefalcon 01/12/2010

    Das ist mal ein Gerichtsurteil, was ich wirklich gut finde.

  2. Andreas
    Andreas 01/12/2010

    Ist schon pervers: lieber einen langen und teuren Rechtsstreut riskieren, als das eigene Fehlverhalten einzugestehen.

  3. Ralf
    Ralf 01/12/2010

    Auf was für Ideen kommen die Leute als nächstes? Sie klagen weil sie ihr Auto in einer Feuerwehrzufahrt geparkt haben und deswegen abgeschleppt wurden, dass ganze dann mit der Begründung „Es hat ja gar nicht gebrannt, ich habe ja gar keinen behindert“.
    Verbotswidrig ist verbotswidrig. Da gibt es wohl genauso wenig Diskussionsansatz wie bei Schwanger und Tot. Es gibt kein bisschen Schwanger und es gibt auch kein vielleicht Tot.

  4. Thomas
    Thomas 04/12/2010

    Das ist doch mal ein schönes Urteil. Allerdings könnte ich dann jeden Tag einen Schlepper rufen. Mein Standort ist direkt am Bahnhof, da parken die Leute regelmäßig mit einer halben Autolänge in der Ausfahrt. In der Regel steht immer ein Kollege bereit der die Begrenzungsleuchte an die Seite drückt um Kratzer am PKW zu verhindern. Ich würde manchmal gern die Augen schließen und einfach auf Gas treten 🙂

  5. Rolf
    Rolf 06/12/2010

    Es ist den LKW-Fahrern auch nicht zumutbar, die kilo-schweren Eisbrocken von der Plane zu entfernen.
    Die fliegen ja von selbst davon.

  6. maik
    maik 06/12/2010

    Richtig Rolf. Oder würdest Du ohne irgendeinen Halt in vier Meter Höhe rumklettern?

    Dummes Zeug schreiben ist einfach. Lösungsvorschläge unterbreiten dagegen schwer – besonders für Klugscheißer, wie Du einer bist.

  7. Rolf
    Rolf 07/12/2010

    Lieber Maik, genau so eine Reaktion habe ich erwartet, danke.
    Ist ja scheissegal Menschenleben zu gefährden.
    Wenn niemand ANDERES einen Lösungsvorschlag macht, dann sind ja auch die ANDEREN verantwortlich.
    Die Lösung muss vom Fahrzeugführer kommen, nicht von mir.
    MfG
    Rolf K. Lugscheisser

  8. Spacefalcon
    Spacefalcon 07/12/2010

    @Rolf: Wieso muß die Lösung vom Fahrer kommen?

    Bist Du bereit in 4 Meter Höhe ohne Sicherung, und vor allem ALLEINE herumzuturnen?

    Sobald ich zu Hause bin, werde ich mal ausführlich was dazu schreiben…

  9. Ralf
    Ralf 07/12/2010

    @Rolf: Offenbar ist es ja bereits bei vielen Autofahrern zu viel verlangt den Schnee von Dach und Motorhaube zu entfernen und die Scheiben und Scheinwerfer eisfrei zu kratzen.
    Wenn man zu faul ist den Dreck vor der eigenen Haustür zu kehren, dann schiebt man ihn einfach vor die Türe des Nachbarn, gell.

  10. Rolf
    Rolf 08/12/2010

    JEDER Fahrzeugführer, ob PKW oder LKW ist für den Zustand seines Fahrzeuges SELBST verantwortlich, auch wenn er nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Und wenn von einem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht, dann hat der Fahrzeugführer diese Gefahr zu beseitigen oder für die Beseitigung zu sorgen, und wenn er das nicht kann, dann darf er mit diesem Fahrzeug nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Da gibt es gar nichts zu diskutieren.
    Es ist auch keine Rechtfertigung wenn andere, also PKW-Fahrer auch mit Schnee auf dem Dach herumfahren -was genau so verwerflich ist- zu sagen: Dann darf ich das auch. @Ralf: Genau das machst nämlich du, den Dreck zum Nachbarn kehren. „Keine Gleichheit im Unrecht“!!
    Und wenn mal ein Mensch durch einen schweren Eisbrocken ernstlich zu Schaden kommt, dann will keiner verantwortlich sein.

  11. maik
    maik 08/12/2010

    @Rolf: Solange Pkw – Fahrer trotz fallender Eisbrocken bis auf fünf Meter auf einen Lkw auffahren, sind diese (in meinen Augen) zumindest mitverantwortlich.
    Gut, in Deinen nicht. Lkw – Fahrer sind verpflichtet, Ihre Fahrzeuge von Eis und Schnee zu befreien. Egal wie. Wichtig ist, dass Leute wie Du im Recht sind – nicht umsonst seit Ihr im ADAC.

    Fakt ist: Weder wohne ich neben einem Gerüst, welches ich besteigen kann, noch schlafe ich daneben. Also ist es mir unmöglich, die Plane von Schnee und Eis zu befreien.
    Im übrigen wird mir das auch von der Berufsgenossenschaft untersagt.

    Glaubst Du, mir gefällt es, wenn hinter mir Eisbrocken auf die Strasse purzeln? Nein, ganz bestimmt nicht. Wenn ich im Winter losfahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl.
    Dieses verstärkt sich, wenn Pkw – Lenker (wie am Anfang berichtet) direkt hinter mir hängen.

    Patentlösungen gibt es keine. Selbst der RoofSafetyAirBag (RSAB) hat Nachteile. So kann zwar Wasser ablaufen, Schnee jedoch bleibt liegen.

  12. famax
    famax 08/12/2010

    @maik

    Naja, wer wie Du immer mit dem Finger auf die anderen zeigt (die bösen PKW-Fahrer), der muss auch damit leben, wenn auch ein PKW-Fahrer mal auf Fehler hinweist. Dann gleich mit „Klugscheißer“ zu reagieren, ist nicht besonders fein. Außerdem zeigt es Deine Unkenntnis der Gesetzeslage. Dem Autofahrer, der Deine Eisbrocken abbekommt, ist es nämlich völlig egal, ob Du neben einem Gerüst wohnst oder was Deine Berufsgenosenschaft dazu sagt. Du haftest, fertig.

  13. Ralf
    Ralf 08/12/2010

    Rolf, sorry. Aber welches Mitteilungsbedürfnis hast du eigentlich? Ich meine, du hast keinerlei Ahnung oder gibst dir auch nur ansatzweise Mühe irgend etwas zu verstehen. Wozu eigentlich dein erster Kommentar hier? Hat er auch nur ansatzweise irgend etwas mit dem Beitrag oben zu tun?

    Wenn es deine Herzensangelegenheit ist jeden mitzuteilen das gerade wieder Winter ist (ach ne!?) und sich auf Fahrzeugen Schnee und Eis befinden (Boah ey!), was beides herunterfallen kann (echt war??), dann geh doch einfach auf die Straße und halte jeden an der deiner Meinung nach zu viel von dem einen oder anderen, oder auch von beidem, auf dem Fahrzeug hat, schreib ne Anzeige und klär den Fahrer oder die Fahrerin auf.

    Falls es dir irgendwie entgangen sein sollte, hier in dem Blog kommentieren unheimlich viele Kraftfahrer. Und die allermeisten von denen wissen um diese Problematik und tun alles was sie können um das Problem zu beseitigen oder zumindest zu mildern. Denn der Fahrer ist der erste der bereits bei einer sanften Bremsung die ersten Eisbrocken abbekommt. Ach haste gar nicht gewusst? Haste nur noch einmal das aufgeschrieben, was du im TV gesehen oder in der Bild gelesen hast?

    Naja, ich empfehle dir einfach selber einen Blog zu schreiben. Dann kannst du dein komplettes Mitteilungsbedürfnis ausleben und die Welt belehren wie doof und schlecht sie doch ist.
    Wenn du mir jetzt zustimmst das man am besten über Sachen blogt von denen man wenigstens ansatzweise Ahnung hat, dann erklärt sich ja warum du kein eigenes Blog oder vergleichbares hast.

  14. maik
    maik 08/12/2010

    @famax: Oy. Bin ich wirklich so einseitig? Ist mir gar nicht aufgefallen. Aber vielleicht bin ich auch Blogblind oder wie man sowas nennt.

    Aber zum ernst des Lebens:

    Von der Gesetzeslage her, ist es klar: Ich darf nicht fahren. Zumindest so lange, wie Schnee und/oder Eis auf der Plane liegt. Schon klar.

    Nur was nutzt ein Gesetz, durch welches ich in Gefahr gerate?
    Du schreibst selber, dass es Dir (oder anderen Pkw – Fahrern) völlig egal ist, wie ich das Zeug herunter bekomme? Wo ist da der Unterschied zu meiner Haltung?

    Stürze ich aus vier Metern Höhe ab, bin ich tot. Gut, vielleicht auch nur gelähmt. Aber beides ist schlimm.
    Deshalb reagiere ich auf Äusserungen wie von Rolf etwas grantig. Selbst keine Vorschläge, aber groß rumtönen.

    Man kann es auch anders ausdrücken: Jeder ist sich selbst der nächste – vor allem im Strassenverkehr. Davon nehme ich mich nicht aus. Auch ich versuche gut und schnell vorwärts zukommen und bin nicht immer ein Engel.
    Trotzdem fahre ich eher defensiv, auch wenn es mir immer schwerer fällt.

    Schon bin ich wieder bei Deinem ersten Satz: Vielleicht lade ich einen Teil des täglichen Frustes hier ab. Nur habe ich davon noch nichts gemerkt.
    Na ja, wie auch immer: Besser hier als auf der Strasse. Da fallen nur Eisklumpen 😉

  15. famax
    famax 10/12/2010

    @maik
    Ich meine schon, daß Du etwas einseitig auf die PKWs zeigst. Aber hey, es ist Dein Blog und ein gewisses Verständnis dafür hab ich schon 🙂

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