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Schlagwort: Ferienfahrverbot

Freie Fahrt für Urlauber

Wie jedes Jahr gibt es in Deutschland auch in diesem Sommer auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot in der Hauptreisezeit. Hier eine Übersicht der Strecken:

  • A1 AK Köln-West über Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis AS Lohne/Dinklage
  • A2 AK Oberhausen bis AK Bad Oeynhausen
  • A3 AK Oberhausen bis AK Köln-Ost, von AD Mönchhof über Frankfurter Kreuz bis AK Nürnberg
  • A5 Darmstädter Kreuz bis AS Karlsruhe-Süd und AS Offenburg bis AD Neuenburg
  • A6 AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd
  • A7 AS Schleswig/Jagel bis AS Hamburg-Schnelsen-Nord, AS Soltau-Süd bis AS Göttingen-Nord, AD Schweinfurt/Werneck über AK Biebelried, AK Ulm/Elchingen und AD Allgäu bis Autobahnende bei Füssen
  • A8 AD Karlsruhe bis AS München-Obermenzing und von AS München-Ramersdorf bis AS Bad Reichenhall
  • A9 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/AD Potsdam) bis AS München-Schwabing
  • A10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen AS Berlin-Spandau über AD Havelland bis AD Oranienburg und der Bereich zwischen dem AD Spreeau bis AD Werder
  • A45 AS Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis AD Seligenstadt
  • A61 AK Meckenheim über AK Koblenz bis AD Hockenheim
  • A81 AS Stuttgart-Zuffenhausen bis AS Gärtringen
  • A92 AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim und von AK Neufahrn bis AS Erding
  • A93 AD Inntal bis AS Reischenhart
  • A99 AD München-Südwest über AD München-Feldmoching und AK München-Nord bis AK München-Süd
  • A215 AD Bordesholm bis AS Blumenthal
  • A831 AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart
  • A980 AK Allgäu bis AS Waltenhofen
  • A995 AS Sauerlach bis AK München-Süd
  • B31 von AS Stockach-Ost der A 98 bis AS Sigmarszell der A96
  • B96/E251 von Neubrandenburger Ring bis Berlin

Ist zwar doch eine ziemlich lange Liste an Sperrungen, aber irgendwie hatte ich das Gefühl, dass in den letzten Jahren mehr Strecken vom Fahrverbot betroffen waren.
War wohl aber nicht so. Hab mich wirklich getäuscht. Hier mal eine Liste von vor zehn Jahren. Viel geändert hat sich nicht: https://www.verkehrsrundschau.de/fm/3576/Samstagsfahrverbote%202009.pdf

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Sommer, Sonne, Fahrverbot

In drei Wochen ist es wieder soweit – dann werde ich auch Samstags von den Autobahnen verbannt. Auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr klingt das so:

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Eine pdf-Datei mit einer genauen Übersicht über die vom Fahrverbot betroffenen Strecken kann man hier downloaden >>>

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Ausweichkarte für die Ferienzeit

In gut 6 Wochen (ab 4. Juli) beginnt es wieder – das leidige Ferienfahrverbot an Samstagen für Lkw auf bestimmten Autobahnabschnitten.
Betroffen davon sind Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 7.00 bis 20 Uhr.
Für alle Fahrer die an diesen Tagen unterwegs sein müssen, bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Ausweichstreckenkarte in aktualisierter Form an.
Sie wird laut BGL in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet.

Diese ist ab Ende Mai zum Preis von 2,89 Euro plus Mehrwertsteuer und Versandkosten unter folgender Adresse verfügbar: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/Main.

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Übersicht über Fahrverbote 2009

Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für Lkw gilt und andererseits auch nicht für alle Lkw gilt.

Komplizierte Regelungen und Ausnahmen verunsichern, wer überhaupt vom Lkw-Fahrverbot betroffen ist. Auch gilt das Lkw-Fahrverbot nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern teilweise auch samstags auf bestimmten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitten. Abgesehen vom Tag der Deutschen Einheit sind Feiertage in Deutschland Ländersache.

Entsprechend gelten auch die Lkw-Fahrverbote für Feiertage nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Auch hier keine Regel ohne Ausnahmen.
Beispielsweise ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag. Dieser gilt jedoch nicht für das Lkw-Fahrverbot – ebenso wenig wie der Buß- und Bettag in Sachsen.

Auf Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet. Viele zusätzliche Informationen helfen, sich durch die komplizierten Regelungen zurechtzufinden.

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