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Schlagwort: Fahrverbot

Kein Fahrverbot am 6. Januar

Ob an regional begrenzten Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot gilt, kann manchmal schon verwirrend sein. Denn normalerweise gilt an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen: Also Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Beschränkung an regionalen Feiertagen

Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam oder Reformationstag), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag, also dem 6. Januar, haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), dass nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen am 1. November. Also einen Tag später.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

kein fahrverbot für lkw am 6. januar
Kein Fahrverbot am 6. Januar

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Es hat sich also nix geändert.

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Kurze Frage von einem Blogleser, der anonym bleiben möchte – kurze Antwort von mir, dessen Name u.a. oben über dem Beitrag steht:

Ist dir bekannt, ob am 6. Januar ein Lkw-Fahrverbot für die Bundesländer gilt, in denen der Feiertag „Heilige drei Könige“ gefeiert wird?

Hallo,

an den Feiertagen „Heilige Drei Könige“, „Internationaler Frauentag“, „Mariä Himmelfahrt“ und „Buß- und Bettag“ gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland. Du, ich und auch alle anderen Lkw-Fahrer dürfen also an diesen Tagen straffrei durch ganz Deutschland düsen.

Anders aber in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Es hat sich also nix geändert.

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Unterschiedliche Beschilderung

Im Mai diesen Jahres fiel mir folgendes auf:

Screenshot

Im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sieht man das so:

Die Hinweisbeschilderung zum o.g. Verbot besteht im Zuge der BAB A5, A45, A480 und A485. Das Fahrverbot wird jedoch nur allgemein unter Angabe der betroffenen Streckenabschnitte vorangekündigt. Eine Angabe der Rahmenbedingungen des Verbots durch entsprechende Zusatzzeichen erfolgt im nachgeordneten Netz vor Beginn des Gültigkeitsbereiches des Verbotes. Die Systematik folgt dem Grundsatz, dass auf BAB nur übergeordnete Hinweise und Ziele anzuzeigen sind, die dann im nachgeordneten Netz detaillierter aufgeschlüsselt sind.

Logische Antwort, verstehe ich sogar. Nur komisch, dass auf dem hessischen Teil der A 4 dieser Grundsatz nicht gilt. Dort wird auf das Fahrverbot auf den Bundesstraßen 7, 27 und 400 bereits mit Zusatzschildern hingewiesen.
Die Systematik, dass auf Bundesautobahnen nur übergeordnete Hinweise und Ziele anzuzeigen sind, gilt dort demnach nicht.

Da bleibt natürlich der Verdacht, dass mit der Beschilderung auf den Autobahnen in Mittelhessen der Schwerverkehr von den Bundesstraßen 3 und 252 bewusst ferngehalten werden soll. Obwohl dort von 6 – 20 Uhr kein Fahrverbot für Lkw gilt.

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Viva l’Mario.

Nächste Woche also zwei Feiertage. Natürlich (wie fast) immer mitten in der Woche. Der erste ist am Dienstag. Da feiern die Italiener ihren Nationalfeiertag. Viva l’Italia. Klingt wie der Name einer Pizzeria in Dresden. Oder Erfurt. Nur ich finde es eher lästig.

Montag komme ich bis zum Brenner. Also wenn es gut läuft. Ohne Stau und so. Da ist Endstation. Dienstag ist gammeln angesagt. Pennen bis acht, dann tut mir der Rücken weh. Die Liegen im Scania werden von Baureihe zu Baureihe schlechter.
Den Rest des Tages verbringe ich mit zwei oder drei Kollegen aus der eigenen Firma. Das ist sicher lustig. Nur bringt mir das nicht wirklich was. Der Tag ist verschenkt.

Mittwoch geht es in aller Früh weiter. Also spätestens gegen drei. So lasse ich den Kolonnenverkehr auf der Brennerautobahn hinter mir und stehe zum Arbeitsbeginn beim ersten Kunden. Obwohl mir das eigentlich nichts bringt.
Denn am Donnerstag ist in Österreich und Süddeutschland ein arbeitsfreier Tag. Fronleichnam. Das heißt, ich stehe wieder sinnlos rum. Da ja ein Fahrverbot gilt. Die Italiener sperren dann ab Sterzing für den Schwerverkehr die Autobahn und leiten diesen auf den dortigen Autohof ab. Mit dem Ergebnis, dass Freitagfrüh auf der Brennerroute bis Innsbruck nichts mehr läuft. Denn mit dem Ende des Fahrverbotes in Tirol um fünf donnern viele los.

Ich selber könnte früher los fahren. Denn mit einem Euro6 – Lkw hat man auf Tirols Fernstraßen auch nachts freie Fahrt. Natürlich mit Einschränkungen. Die Brennermaut wird doppelt berechnet und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Schwachsinn hoch drei. Aber so sind sie, die Bergvölker.

Aber selbst das würde ich in Kauf nehmen. Und auch mein Chef. Nur ist der Autohof in Sterzing an solchen Tagen so überfüllt, dass ich nicht mal weg fahren kann. So eng und eingekeilt stehen dann die Lkw. Tja. Und von Sterzing schaffe ich es nicht nach Hause. Also am Freitag.

Das ist immer eine tolle Show. Warum lässt man Lkw nicht im Transitverkehr rollen? Auf den Autobahnen stören die nicht. Im Gegenteil. Staus entstehen am Vorabend von verlängerten Wochenenden. Eben weil dann viele Normalberufler unterwegs sind. Raus aus der Firma, rein ins Auto. Zur Schwiegermama oder so.
Oder noch besser – alle Feiertage auf den darauf folgenden Montag legen. Also eine Art „Blue Monday„. Fände ich cool. Klar, würde ja auch mir zugute kommen. Ich glaube, bei den Amis macht man das so. Oder auch in Irland.

Na ja, verbringe ich halt nächste Woche zwei Tage auf Parkplätzen. Hauptsache die bestehenden Gesetze werden eingehalten. Das macht sich auch gut auf meiner Fahrerkarte. Auch wenn es eigentlich sinnlos ist.

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It’s Stau Time

Gestern war in Österreich ein Feiertag. Und deshalb durften auch keine Lkw fahren.
Die die gestern standen, sind seit fünf Uhr heute früh unterwegs. Das sind nicht wenige.

Ab dem Inntaldreieck ist deshalb Stau. Viel Stau. Das ist kacke. Weil ich nicht vorwärts komme. Hat stehender oder stockender Verkehr so an sich.

Dieses Fahrverbot an Feiertagen ist Gülle. Entweder steht man dumm rum oder vergammelt den Tag danach im Stau. Das passiert hier unten jedes mal.
Gegen das Sonntagsfahrverbot habe ich nix. Im Gegenteil. Nur dieses Fahrverbot an Feiertagen bringt eigentlich gar nichts. Also weg damit. Braucht eigentlich kein Mensch.

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Freie Fahrt für Lkw

Obwohl der 6. Januar (Heilige Drei Könige) in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis auch in diesen Bundesländern freie Fahrt.

Normalerweise gilt an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

Unterschiede in Österreich und Italien

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot.

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen am 1. November. Also einen Tag später.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

kein fahrverbot am 6. Januar
Kein Lkw-Fahrverbot am 6. Januar
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Wenn die Zeit mal wieder knapp wird

Seit kurz nach acht stehe ich in einem Betrieb zwischen Mailand und Turin und soll acht Paletten laden. Nur ist die Ware nicht vor Mittag fertig.
Eigentlich kein Problem. Hatte eh damit gerechnet, erst Samstag heim zu kommen.

Dumm ist nur, dass in Italien ab 14.00 Uhr ein Fahrverbot für Lkw gilt. Die Italiener wollen schließlich stau- und stressfrei in Ihren Weihnachtsurlaub aufbrechen.
Och je, dass passt wieder prima.

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In der Mitte Deutschlands

Auf der Homepage des Städtchens Mühlhausen kann man diesen Satz lesen:

Die zentrale Lage in Deutschland und Europa sowie die Nähe zu wichtigen Verkehrswegen wie der A 4 oder A 38 machen Mühlhausen für Investoren interessant

Das klingt gut. Schließlich liegt der geografische Mittelpunkt Deutschlands nur ca. fünf Kilometer südlich der Stadt. Dieser Landstrich müsste also ein Eldorado für Unternehmensansiedler oder Firmengründer sein. Nur ist es das aber nicht. Was in dem zitierten Satz so toll und hoffnungsvoll klingt, sieht in Wirklichkeit etwas anders aus.
Wer in die Stadt will oder muss, braucht viel Zeit. Die nächste Autobahnanschlussstelle (A38 – Leinefelde-Worbis) liegt nördlich der Stadt und ist dreißig Kilometer entfernt. Aber immerhin hat man als Lkw-Fahrer keine Probleme mit Straßensperrungen.

Noch ärger schaut es Richtung Südwesten aus. So ist bereits heute das Rhein/Main-Gebiet nur über große Umwege zu erreichen.

Fahrverbote
Größere Ansicht

Auf den blau gekennzeichneten Strecken gilt bereits ein Lkw-Fahrverbot. Darunter ist auch die gut ausgebaute B 27 von Bad Hersfeld Richtung Eschwege. Dafür wird als Ausweichstrecke die grüne Route empfohlen. Neben einem erheblichen Umweg gibt es auch hier Orte, deren Bewohner wohl kaum über den zusätzlichen Verkehr erfreut sein dürften. So blockierten im vergangenen Jahr Einwohner von Großengottern mehrfach die B 247. Diese führt direkt durch das Dorf (rot gefärbte Strecke).
Genau denen wurde nun empfohlen, ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen zu fordern. Tippgeberin ist die Westthüringer Direktkandidatin der Linken für den Bundestag , Anja Müller. Auch ich wäre für einen Hinweis dankbar: Nämlich den, über welchen Weg ein Lkw-Fahrer zukünftig meine Heimatstadt erreichen kann.

Keiner ist gefeit vor dummen Sprüchen. Gerade nicht in den Tagen und Wochen vor einer Wahl. Trotzdem sollte dabei das Denken nicht völlig vergessen werden. Wer dümmliche Äußerungen in die Menge wirft, disqualifiziert sich selber und ist nicht wählbar.

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