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363 Ergebnisse für "unterwegs"

Die Nr. 853 find ich gut

Aus der Pressemitteilung Nummer 853 der SPD Bundestagsfraktion:

Gegen das Nomadentum auf den Autobahnen und Rastplätzen, wo LKW-Fahrerinnen und -Fahrer über Monate fern ihres Heimatlandes unter unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben müssen, werden wir im kommenden Jahr aktiv werden.
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen zum Fahrpersonalgesetz beschlossen, und im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am Mittwoch diese wichtige Festlegung zum weiteren Vorgehen für den Schutz getroffen.

Weiter >>> (externer Link)

Kleine Geschichte am Rande: Ich habe mich vor zwei Wochen mit einem Fahrer der Spedition Waberer’s aus Ungarn unterhalten. Der Mann ist zwischen vier und sechs Wochen unterwegs, i.d.R. nur zwischen Nord-, West- und Südeuropa.

Dann darf er nach Hause. Aber nicht für eine ganze Woche. Nach seinen Angaben bekommt er nach zwei oder drei Tagen einen Anruf von seiner Firma, dass er wieder los muß. Sein Verdienst liegt monatlich um die 1 200 Euro. Inklusive Spesen.

Udo Schiefner: Arbeitnehmerrechte stärken – LKW darf nicht zur Wohnung werden

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It’s Stau Time

Gestern war in Österreich ein Feiertag. Und deshalb durften auch keine Lkw fahren.
Die die gestern standen, sind seit fünf Uhr heute früh unterwegs. Das sind nicht wenige.

Ab dem Inntaldreieck ist deshalb Stau. Viel Stau. Das ist kacke. Weil ich nicht vorwärts komme. Hat stehender oder stockender Verkehr so an sich.

Dieses Fahrverbot an Feiertagen ist Gülle. Entweder steht man dumm rum oder vergammelt den Tag danach im Stau. Das passiert hier unten jedes mal.
Gegen das Sonntagsfahrverbot habe ich nix. Im Gegenteil. Nur dieses Fahrverbot an Feiertagen bringt eigentlich gar nichts. Also weg damit. Braucht eigentlich kein Mensch.

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Bei Staubildung?

Rettungsgasse!

Ist doch eigentlich relativ einfach. Nach rechts b.z.w. links fahren, so das in der Mitte eine Fahrspur für die Rettungsfahrzeuge gebildet wird. Für diejenigen, die das trotzdem nicht begreifen, wird das im folgenden Video nochmal wunderbar erklärt:

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In Österreich klappt das eigentlich ganz gut. In der Schweiz ebenso. Nur in Deutschland scheinen noch viele Deppen unterwegs zu sein, die dieses eigentlich simple System nicht verstehen. Oder nicht kapieren wollen.

Mittwochabend stürzte auf der A5 bei Homberg/Ohm ein mit Zuckerrüben beladener Lkw um. Dessen Ladung verteilte sich daraufhin über die gesamte Fahrbahn. Natürlich war die Autobahn danach voll gesperrt. Der Fahrer wurde nur leicht verletzt, ein Bauer beseitigte mit Traktor und großem Anhänger das Malheur.
Soweit fast alles gut.

Überhaupt nicht toll war, dass ein Teil der im Stau stehenden Lkw – Fahrer von einer Maßnahme wie der Rettungsgasse wahrscheinlich noch nie gehört hatte. Oder diese einfach ignorierte. Was vielleicht noch schlimmer ist.
Es wurden nicht nur alle drei Fahrspuren dicht gemacht, sondern auch der Standstreifen.

Der „Gießener Anzeigerbeschreibt dieses Szenario mit klaren Worten:

Ignorant, rücksichtslos oder einfach nur dumm – alles Attribute, die auf eine große Anzahl der Lkw-Fahrer zutreffen die am späten Mittwochabend bei dem Rübenunfall auf der A5 die Autobahn komplett dicht machten. Nicht nur, dass sie sich in Zweierreihe aufstellten, nein, viele zogen auch noch auf die dritte, die Überholspur, und machten jegliche Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, zunichte, zumal sie so dicht auf den Vordermann auffuhren, dass ein Rangieren nicht mehr möglich war.

Selbst die Standspur wurde blockiert, weil manche Brummi-Fahrer glaubten, Verkehrserzieher spielen zu müssen, sich zur Hälfte darauf stellten, um wiederum unvernünftigen Autofahrern, die meinten, dort schneller vorankommen zu können, den Weg versperrten. Eine undurchdringliche Wand. Da halfen auch Blaulicht und Martinshorn nichts mehr. Besonders schlimm deswegen, weil mittendrin ein Einsatzfahrzeug eingeklemmt war, das ein Organtransplantat an Bord hatte. Über 30 Minuten benötigte dies für nicht einmal 2000 Meter, um wenigsten bis zur Rastanlage Reinhardshain zu gelangen, von wo es aus über die Landstraße die Unfallstelle umfahren konnte.

Welche geistige Einstellung die „Herren der Straße“ inzwischen teilweise haben, verdeutlichten diese, auf ihr Fehlverhalten angesprochen, durch das Hochstrecken des Stinkefingers.

Ganz ehrlich? Ich will den Begriff „unfassbar“ nicht benutzen. Deshalb drücke ich mich mal anders aus: Für mich ist solch ein Verhalten nicht zu verstehen. Es wird so langsam Zeit, dass auch hierzulande für solch ein Vergehen drakonische Strafen und Fahrverbote verhängt werden. Denn solche Deppen braucht keiner.

Bericht im Gießener Anzeiger >>>

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Coca Cola Weihnachtstruck – Tour 2014

Ab Ende November sind die Coca-Cola Weihnachtstrucks wieder auf Tour durch ganz Deutschland. Alle Termine und Stationen der Tour sind demnächst auf coke.de und facebook.com/CocaColaDE/events abrufbar.



Hier findet Ihr die Termine der Coca-Cola Weihnachtstour 2014 (in der Regel von 14.30 bis 19.30 Uhr) – alle Angaben natürlich ohne Gewähr:

Samstag: 29. November 2014

Landstuhl: Kaiserstraße / Rathaus
Nordenham: Postrondell am Marktplatz
Rust: Vor dem Haupteingang, Europa-Park

Sonntag: 30. November 2014

Neustadt an der Weinstraße: Neustadter Winterzauber, Marktplatz
Delmenhorst: Rathausplatz
Rheinfelden: Friedrichplatz

Montag: 01. Dezember 2014

Ettlingen: Hugo-Rimmelspacher-Platz, Am Schloss
Marburg: Firmaneiplatz, Weihnachtsmarkt „Rund um die Elisabethkirche“
Verden: Weihnachtsmarkt, Große Straße (Platz vor der Commerzbank)

Dienstag: 02. Dezember 2014

Soltau: Designer Outlet Soltau, Rahrsberg 7
Mosbach: Parkplatz „Am Unteren Graben“, Gartenweg

Mittwoch: 03. Dezember 2014

Schwäbisch Hall: Eventplatz, Kocherquartier/Salinenstraße
Alzey: Parkdeck Tiefgarage (Hospitalstraße)
Hamburg-Niendorf: Wochenmarktgelände Tibarg

Donnerstag: 04. Dezember 2014

Neu-Isenburg: Hugenottenhalle, Rosenauplatz neben dem Isenburg-Zentrum
Schwäbisch Gmünd: Unterer Marktplatz

Freitag: 05. Dezember 2014

Wiesbaden: Sternschnuppenmarkt, Dern’sches Gelände
Bad Segeberg: Marktplatz
Rottenburg am Neckar: Zehntscheuerplatz, Bahnhofstraße

Samstag: 06. Dezember 2014

Oberhausen: Kreisverkehr am Luise-Albertz Platz neben der Coca-Cola Oase
Himmelpforten: Christkindmarkt im Park der Villa v. Issendorff
Dornstetten: Historischer Marktplatz

Sonntag: 07. Dezember 2014

Aulendorf: Hexeneck Schloss Aulendorf, Bachstraße
Mönchengladbach: Wickrather Marktplatz

Montag: 08. Dezember 2014

Perleberg: Großer Markt

Dienstag: 09. Dezember 2014

Neuruppin: Schulplatz
Bad Kissingen: Obere Marktstraße/Von-Hessing-Straße
Bergisch Gladbach: Konrad-Adenauer-Platz

Mittwoch: 10. Dezember 2014

Kitzingen: Weinfestplatz, Landwehrstraße
Hilden: Hildener Winterdorf, Markt
Wittstock/Dosse: Marktplatz

Donnerstag: 11. Dezember 2014

Kempen: Buttermarkt

Freitag: 12. Dezember 2014

Solingen: Neumarkt, Solingen-Mitte
Schongau: Marienplatz
Frankfurt (Oder): Marktplatz

Samstag: 13. Dezember 2014

Hennef: Stadtsoldatenplatz: Frankfurterstr./Ecke Bahnhofstr.
Wildau: A10 Center
Gersthofen: Rathausplatz

Sonntag: 14. Dezember 2014

Attendorn: Rathausvorplatz, Kölner Straße 12
Bad Aibling: Marienplatz/Kirchzeile
Wustermark: Karls Erlebnis-Dorf

Montag: 15. Dezember 2014

Lutherstadt Wittenberg: Arsenalplatz
Bad Füssing: Kurplatz (an der Kurallee)
Eitorf: Marktplatz

Dienstag: 16. Dezember 2014

Bitterfeld: Seensuchtsalm, Seepromenade 6

Mittwoch: 17. Dezember 2014

Wurzen: Domplatz
Pfaffenhofen: Hauptplatz
Bocholt: Gasthausplatz

Donnerstag: 18. Dezember 2014

Weißenburg: Luitpoldstraße
Herford: Alter Markt

Freitag: 19. Dezember 2014

Hallstadt/Bamberg: ERTL Shopping Center
Meißen: Kleinmarkt
Stadthagen: Am Markt

Samstag: 20. Dezember 2014

Pirna: Canalettomarkt auf dem Marktplatz
Hameln: Münsterkirchhof
Selb: Marktplatz

Sonntag: 21. Dezember 2014

Duderstadt: Fußgängerzone, Marktstraße am Begegnungsbrunnen
Hoyerswerda: Lausitzer Platz
Kronach: Kronacher Weihnacht, Marienplatz

Montag: 22. Dezember 2014

Cottbus: Vorplatz Stadthalle (Berliner Platz)

Coca Cola Weihnachtstruck in Eisenach


Der Coca-Cola Weihnachtstruck in Zahlen:

Zugmaschine: Freightliner FLD Conventional Zugmaschinen, für die Coca-Cola Weihnachtstour per Schiff aus den USA importiert. Fahrerhaus aus einem speziellen Aluminiumgehäuse im typischen US-Design
PS: Motor aus der legendären Detroit Serie 60, 470 PS bei 1.800 Umdrehungen/Minute (U/min)
Hubraum: Mit 12 Zylindern und einem Hubraum von 12,7 L hat der Motor der Detroit Serie 60 eine überdurchschnittliche Lebenslaufleistung von 1,50 Millionen Meilen.
Schaltung: 18 Gänge Fuller Getriebe
Länge: 16,50 m
Breite: 2,50 m
Höhe: 4,00 m
Gewicht: ca. 18,00 t
Wendekreis: ca. 25,00 m



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Mehr Glück als Verstand

Noch fix einen Lkw überholen und dann einfach rechts rüber ziehen, um die gewünschte Ausfahrt noch zu erwischen. So etwas erlebe ich jeden Tag. Mehrmals. Und ich habe das Gefühl, diese Unsitte nimmt immer weiter zu.

Warum eigentlich? Was bringen einem diese fünf oder zehn Sekunden. Die man an der nächsten Ampel eh wieder verliert. Die Frau mit dem Ford in dem Video wird sich das vielleicht Ihr restliches Leben lang fragen. Fahren unter Zeitdruck, den man sich oftmals selbst macht. Das schlimme dabei? Kracht es, leiden der oder die Schuldigen nicht nur allein darunter.

Ein Abend im November 1996. Es schneite seit dem Nachmittag. Ich war auf der A 7 Richtung Dänemark unterwegs. Hinter Mellendorf wurde die Autobahn dreispurig. Die beiden rechten Spuren waren nass, aber schneefrei. Die linke Fahrbahn dagegen mit Schnee bedeckt.
Ich zog auf die mittlere Spur, überholte einen anderen Lkw. Links zog ein Golf an mir vorbei, kam vielleicht fünfzig, sechzig Meter vor mir ins schleudern. Das Auto knallte gegen die Mittelleitplanke und von dort zurück auf meine Fahrspur.

Bremsen brachte nicht viel. Mit knapp siebzig Sachen fuhr ich in die rechte Seite des Pkw. Durch den Aufprall schleuderte der weiter in die rechte Leitplanke. Als ich stand, stieg ich aus und trat erst einmal ins leere. Vom Lkw – einem Iveco Turbostar – war unterhalb des Kühlergrills nichts mehr da.
Ich selber war unverletzt. Zumindest äußerlich.

Den Golf musste ich erst einmal suchen. Es war dunkel und ich hatte die Orientierung verloren. Ein Arzt sagte mir später, das wäre eine Auswirkung vom Schock. Der andere Lkw-Fahrer und ein weiterer kümmerten sich um mich. Einer reichte mir sogar einen Becher mit Tee. Keine Ahnung, wo der den her hatte.
Notarzt, Polizei und Feuerwehr waren eigentlich schnell da. Das Auto wurde auseinander genommen, die Frau befreit. Sie war gerade mal neunzehn. Mehr weiß ich nicht von ihr.

Mir machte der Unfall einige Zeit zu schaffen. Fragen kamen auf, ob man nicht doch was falsch gemacht hat. Oder anders hätte reagieren können. Selbst das Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem mir die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr mitgeteilt wurde, half da nicht unbedingt.

Das Schicksal schlägt jeden Tag so unbarmherzig zu und tut es immer und immer wieder. Auch die Frau aus dem Video hat es überlebt. Und vielen anderen, die meinen sie seien unsterblich, passiert nicht mal etwas. Das hat aber nur etwas mit Glück zu tun. Nicht mit Verstand.


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Bericht vom Unfall

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Offener Brief an Zoll – BAG – Polizei – Ordnungsämter

Offener Brief an das Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Bundesverkehrsministerium, Bundeswirtschaftsministerium

Frage: Dürfen die EU-Ausländer mit einem Ausfuhrkennzeichen (ehm. Zollkennzeichen) einen gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU durchführen? Antwort: Nein!

Warum wird in Deutschland zigtausendfach Wirtschafts- und Steuerkriminalität geduldet ohne massiv dagegen einzuschreiten? Erneut stelle ich fest, dass die Untätigkeit der Behörden (Personalmangel?) dem unfairen Wettbewerb in der Transportbranche vorschub leistet.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und damit den fairen Wettbewerb herzustellen.

Hintergrund ist, dass u.a. die (nur beispielgebend) Spedition Waberer in diesem Jahr ca. eintausend neue Einheiten bestellt hat, die eigentlich nur überführt werden sollten, aber jedes Mal mit einem Ausfuhrkennzeichen, einen illegalen gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt. Das machen andere natürlich auch, die sich einen neuen Auflieger bei einem Hersteller wie Schmitz oder Krone selbst abholen.

Die Spedition Waberer´s International Zrt. ist eine der größten Speditionen in der EU. Um seine Position in Deutschland zu verstärken und weiter auszubauen, hat das Unternehmen jetzt eine Vereinbarung über den Kauf von weiteren 600 Sattelaufliegern mit Schmitz Cargobull abgeschlossen. Zusammen mit den bereits früher erworbenen Fahrzeugen nimmt Waberer’s in diesem Jahr weitere 730 Trailer – alle vom europäischen Marktführer – in Betrieb.
Damit versetzt Waberer’s International sich in die Lage, auf den europäischen Märkten die Logistikkosten ihrer Auftraggeber zu senken“, betont György Wáberer, der jetzt schon mehr als 3 000 LKW im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU betreibt.

Ob nun Fracht bei der Ausfuhr gefahren werden darf oder nicht, da streiten sich die Geister. Weil die Vorschriften nicht eindeutig sind. Für Ausfuhrkennzeichen ist § 19 FZV zuständig, der widerum einen Vermerk hat, dass er „vorbehaltlich des § 16 FZV“ anzuwenden ist.
Daraus schließen einige, in Punkto Güterverkehr gilt §16 und wäre damit illegal. Andere sehen darin keinerlei Bedeutung und sagen Güterverkehr ist erlaubt.

Ich jedoch bin sicher, dass es eher nicht erlaubt ist, es aber trotzdem gemacht wird – eben weil sich keiner die Mühe macht den Sachverhalt genau zu klären.

Paragraph 19 FZV sagt eindeutig aus, dass er vorbehaltlich der Bestimmungen des § 16 FZV anzuwenden ist.
Das Problem am § 16 FZV und damit die Wurzel der Unklarheit ist, dass dort keine Rede vom „Ausfuhrkennzeichen“ ist. § 16 FZV führt aus, das KURZZEITKENNZEICHEN eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben, die aufgedruckt sind und statt der Landkreiskennung mit 03 oder 04 beginnen. Hier wird Bezug auf § 8 (1) FZV genommen.

Auch „rote“ Kennzeichen nennt § 16 FZV ausdrücklich. Von Ausfuhrkennzeichen direkt ist nicht die Rede. § 19 FZV hingegen nimmt direkt Bezug auf „Ausfuhrkennzeichen“ die nach den Vorschriften des § 8 (1) Satz 2 FZV zu vergeben sind und DAMIT ZWINGEND mit der Landkreiskennung zu kennzeichnen sind. Und das genau ist das Problem für die kreative Auslegung von § 16 FZV.

Da wird argumentiert, dass die genannten Kurzzeitkennzeichen aus § 16 FZV grundsätzlich mit 03 oder 04 (statt mit Landkreiskennung) beginnen und mit diesen der Güterverkehr nicht gestattet ist. Da Ausfuhrkennzeichen mit der Landkreiskennung beginnen können, die ja dann im Umkehrschluss KEINE KURZZEITKENNZEICHEN sein dürften, da diese zwingend mit 03 oder 04 beginnen.
Paragraph 16 FZV schließt lediglich den Güterverkehr für Kurzzeitkennzeichen die mit 03 oder 04 beginnen und für „rote“ Kennzeichen ausdrücklich aus. Genau hier ist das bzw. ein Problem vorhanden!

Das Ausfuhrkennzeichen ist zwar eine Art „Kurzzeitkennzeichen“, aber nicht das Kurzzeitkennzeichen

Hier ist eine weitere Lücke im Gesetz, die es vornehmlich den weniger gesetzestreuen Spediteuren ermöglicht, sich durch unlauteren Wettbewerb Vorteile zu verschaffen.
Hier muss zwingend nachgebessert werden, ob die „kreative“ Auslegung nun die Güterbeförderung erlaubt oder nicht. § 16 FZV nennt aber auch noch die Begriffe „Probe/Überführungsfahrt“, dass auch einen Fahrt die zur Ausfuhr des Fahrzeugs dient AUCH eine ÜBERFÜHRUNGSFAHRT ist, wird einfach nicht zur Kenntnis genommen.

Die zulassungsrechtlichen Fragen befinden sich tatsächlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BAG, weil diese Überführungen inkl. des Gütertransports u.a. dem zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen bzw. dem deutschen Zoll.
Die EU ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden, nur wenn jemand angeblich eine Ware kauft und innerhalb der EU über die Grenze transportiert, muss er die Zoll-Steuerrechtlichen Anmeldungen elektronisch digital als Umsatz- und Mehrwertsteuer (Atlas-Steuersystem) anmelden.

Das wiederum geht eigentlich den Transport-Unternehmer nichts an. Es sei denn, er hat zollrechtliche Befugnis, indem er einen Zoll-Beauftragten in der Firma beschäftigt. Deshalb sind auch die Überführungsfahrten gem. § 16 der FZV, die Fahrten, die in der Hauptsache nur der Überführung eines LKW an einen anderen Ort dienen und nicht dem eigentlichen Zweck des GüKG unterliegen, außerhalb des GüKG.
Nur da die LKW und/oder Auflieger keine ordentliche Straßenverkehrsrechtliche Zulassung besitzen, können die Transporte auch nicht unter das GüKG fallen. Dazu bedarf es einer EU-Lizenz, die es ja nur für erlaubten gewerblichen Güterkraftverkehr gibt. Diese Erlaubnis gibt es wiederum nur mit einer Transportversicherung gem. der Zulassung des LKW, der unter dem CMR Recht fährt.

Der CMR Transport ist ja wiederum nur mit einem zugelassenen angemeldeten LKW mit einer EU-Lizenz erlaubt. Ausnahme ist, wenn ein Notfall vorliegt, der allerdings bewiesen werden muss, wenn z.B. ein Lkw einen Unfall hatte und es keine andere Möglichkeit gibt, den Transport zu bewerkstelligen.
Da sind die Polizei, der LKW-Verkäufer, der Absender der Ware und der Empfänger beweispflichtig, wenn sie jeweils damit zu tun haben.

Das Problem ist daher, dass die Zulassung des LKW nicht in der EU-Lizenz bzw. deren Lizenz-Abschrift Nr. beinhaltet ist und es deswegen dafür auch keine Strafverfolgung gibt. Trotzdem ist es ein illegaler gewerblicher Güterkraftverkehr, weil dieser nicht unter der EU-Lizenz durchgeführt werden kann und demnach nicht erlaubt ist.

Zudem ist die Ware ohne CMR auch nicht versichert. Da nutzt es auch nichts, eine EU-Lizenz mitzuführen und einen CMR-Frachtbrief dabei zu haben.

Das sollte sich meiner Meinung nach unbedingt ändern, denn jede EU-Lizenz (fortlaufende Abschrift Nr.) sollte mit der „LKW-Zulassung“ eine Einheit bilden. Dies war in Deutschland bis 1974 auch so geregelt, allerdings mit begrenzter Anzahl der Genehmigungen, was heute nicht mehr der Fall ist.
Auch die Überführungskennzeichen und Kurzkennzeichen dürften grundsätzlich nicht in Verbindung mit einer EU-Lizenz inkl. zur CMR-Beförderung versicherungstechnisch benutzt werden.

Es kann hier aber auch evtl. die Ware ausschlaggebend sein, die dem verfügungsrechtlichen Besitzer der Ware und dem Empfänger der Ware gehört. Wenn LKW-Besitzer, Absender und Empfänger derselbe ist, ist dieser Transport erlaubt.

Der dazugehörige Rechnungsbeleg zum Verkauf und Ankauf innerhalb einer Firma bei grenzüberschreitendem Transport ist wichtig. Da wurde früher auch in Deutschland sehr viel Schindluder getrieben, indem scheinheilig die Ware laut Papier vom Transportunternehmer (der eine Handels-Firma hatte) gekauft und beim Abladen wieder (laut Papier) verkauft wurde.
Das Problem gibt es jetzt nicht mehr, da ja jeder Mensch in der EU ohne Probleme eine EU-Lizenz bekommen kann. Die Rechtslage bei Überführung der LKW und Auflieger in einen anderen Staat, richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Abkommen, aber nur wenn der Transporteur auch der Besitzer der Ware ist, ist dieser Transport über die Grenze ok.

Das hört sich eher nach „wir wollen nicht und brauchen eine Ausrede“ an. Mit 250 Beamten im Aussendienst – die auch noch mind. zu zweit unterwegs sind – sind es dann letztendlich 125 Fahrzeuge die ALLE Autobahnen überwachen sollen. Lächerlich!
Wenn man dann noch bedenkt, dass eine anständige Kontrolle mindestens eine Stunde braucht und somit max. 8 bis 10 Fahrzeuge pro Schicht kontrolliert werden können. Mit also 125 Fahrzeugen ergibt das max. 1.250 kontrollierte Fahrzeuge pro Schicht. Es gibt Autobahnen, da fahren 1.250 Fahrzeuge in einer halben Stunde. Also ist die Kontrolldichte in Deutschland eigentlich geradezu beschämend.

Wir würden ja gerne, aber die Gesetzeslage lässt uns nicht“ – die wiederholte Aussage des BAG.

Da ist es kein Wunder, dass Kabotage gefahren wird und gegen sämtliche oben aufgezeigten Auflagen verstoßen wird. Die Gefahr, erwischt zu werden, liegt doch im Promillebereich. Fährt dann jemand nachts (während die BAG praktisch gar nicht kontrolliert), ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, gleich Null.

Ergänzend zu dieser Thematik muss auch gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass auch im Bereich der „grünen Kennzeichen“ und der Steuerbefreiung dieser eine massive Wettbewerbsverzerrung stattfindet.

Für zulassungspflichtige Anhänger wird in Deutschland eine Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anhänger aber von dieser befreit werden. Für eine Befreiung von dieser Regelung ist es zwingend erforderlich, dass der Anhänger ein „grünes Kennzeichen“ führt.
Auf Antrag des Fahrzeughalters wird dann die Kfz-Steuer für einen Anhänger (kein Wohnanhänger) durch die Finanzverwaltung nicht erhoben. Der „steuerbefreite“ Anhänger darf in diesem Fall allerdings nur hinter Zugmaschinen mitgeführt werden, für die ein Anhängerzuschlag in ausreichender Höhe festgesetzt wurde. Sollte das einmal nicht der Fall sein, so haftet in jedem Fall der Halter des Anhängers für die Steuer.

Fallen die Voraussetzungen für die Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung weg, so ist der Steuerpflichtige verpflichtet, dieses dem Finanzamt anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 KraftStDV). Die Kontrolle der Sonderregelung obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr, dass dem Finanzamt Kontrollmitteilungen zuleitet.
Gelegentlich werden auch von den Zoll- und Polizeibehörden im Rahmen von Verkehrskontrollen solche Mitteilungen erstellt.

Die Vorschrift des § 10 Abs. 4 KraftStG ist dahingehend zu verstehen, dass Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger zu erheben ist, sobald der Anhänger entgegen der in dem Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KraftStG erklärten Absicht im Inland hinter einer Zugmaschine verwendet wird, für die kein – ausreichender – Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3 KraftStG festgesetzt worden ist (unzulässige Verwendung).

In Deutschland führen regelmäßig folgende Sachverhalte zu einer unzulässigen Verwendung der Anhänger:

  • Inländische Zugfahrzeuge, für die kein oder ein zu geringer Anhängerzuschlag erhoben wird (Ausnahme Kfz im Sinne des § 3 Nr. 9 KraftStG).
  • Inländische Zugfahrzeuge mit einem roten Kennzeichen (§ 10 KraftStG erfasst nur das Halten von Fahrzeugen. Rote Kennzeichen werden aber zugeteilt).
  • Ausländische Zugfahrzeuge

Zieht ein ausländisches Kraftfahrzeug einen nach § 10 Abs. 1 KraftStG befreiten Anhänger, so kann nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Anhängerzuschlag für das Zugfahrzeug erhoben werden, weil die Zugfahrzeuge aufgrund eines Befreiungsabkommens von der KraftSt befreit sind.
Es ist also der Tatbestand der unzulässigen Verwendung gegeben. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG entstehende Steuer für den Anhänger ist durch dessen Halter zu entrichten. Diese Regelung findet auch für Zugfahrzeuge Anwendung, die nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Aufgrund der illegalen Vorteilsnahme durch diesen Kennzeichenmissbrauch wird nicht nur der ehrliche Wettbewerb massiv beeinträchtigt, sondern darüber hinaus wird dem deutschen Fiskus erheblicher Schaden durch das Nichtentrichten der Anhängerzuschläge zugefügt. Auch hier muss dringend stärker kontrolliert werden!

Zum Abschluss möchte ich nochmals dringend auf Punkt 1 meiner Petition hinweisen: Die Kontrolle der Pkw Maut sollen die 450 BAG Beamten übernehmen und zwar auf allen Straßen. Da haben die dann gar keine Zeit mehr ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen!!!
Die Polizei weigert sich den Gewerkschaften zu folge, Mautkontrollen durchzuführen, weil sie zu wenig Beamte haben und die vorhandenen für die Verkehrssicherheit benötigt werden. Wenn das BAG DAS MACHT, DANN GIBT ES AUS MEINER SICHT LKW KONTROLLEN NUR NOCH IM PROMILLE BEREICH.

Das aber wiederum verschärft das Ausnutzen der bereits bestehenden Schlupflöcher zur Vorteilsnahme im Wettbewerb. Das ist doch Irrsinn was da geplant ist.

Maut auf ALLEN Straßen, wer soll das kontrollieren?????? Nicht nur, dass das BAG „zweckentfremdet“ werden soll und heute schon viel zu wenige Leute hat um Ihre Hauptaufgabe zu erfüllen. Nein nun sollen die auch noch potenziell ALLE Pkw kontrollieren. Entschuldigung aber Herr Dobrindt kann das unmöglich ernst meinen. Er nimmt „nur“ hochgerechnet etwas mehr als 600 Mio. Euro mehr ein als heute, MUSS aber eine flächendeckende Kontrolle auf allen Straßen hinbekommen.

Im Mautgesetz steht, dass die BAG für Maut zuständig ist, § 4 und § 7 Mautgesetz (ABMG). Nach Herrn Dobrindt´s Plänen handelt es sich aber um KEINE Maut sondern um eine „INFRASTRUKTURABGABE“, die den Charakter einer Steuer hat.
Als Maut definiert man eine Abgabe, die man entrichten muss um eine bestimmte Strecke fahren zu dürfen. Wie kann also hier gesetzeskonform das BAG zur Kontrolle der „INFRASTRUKTURABGABE“ herangezogen werden, wo doch die Beamten so dringend für die Kontrolle im Güterkraftverkehr benötigt werden.

Hätte Herr Dobrindt nur eine „Autobahnmaut“ ins Auge gefasst, hätte man die Kontrolle über die bestehenden Mautbrücken der LKW machen können. Die nehmen ja heute schon jedes Fahrzeug auf, und was als PKW eingestuft wird, wird gleich wieder gelöscht.
Das wäre doch die perfekte Lösung gewesen, so aber wird er – wenn er richtig kontrollieren will – die lächerlichen 600 Mio. Euro und wahrscheinlich ein Vielfaches dessen, in ein funktionierendes Kontrollsystem investieren müssen.

Auch in diesem Bereich, des Anhangs meiner Petition, der Vorteilsnahme einiger Wettbewerber, müssen zwingend durch Personal und Kompetenzaufstockung des BAG, der Polizei und des Zollpersonals durchgeführt bzw. verstärkt werden.
Nur mal ein paar Zahlen, damit bekannt ist von welchem Umfang die Rede ist: Alle Autobahnen in Deutschland haben eine Länge von ca. 12.800 km, Das BAG kontolliert das mit ca. 250 Beamten im Außendienst. Schon das ist eigentlich lächerlich.

Die Gesamtlänge ALLER Straßen in Deutschland (die muss man dann ja irgendwie auch kontrollieren für die PKW Maut) sind ca. 644.400 Kilometer. Es wären also läppische 632 000 Kilometer, die zusätzlich auf die 250 Beamten zukämen. Da kommt dann statistisch gesehen alle 1000 Jahre ein BAG Beamter zur Kontrolle vorbei.

Noch ein kleines Rechenbeispiel: 12 800 Autobahn km mit 250 Beamten heißt, ein Beamter ist statistisch für 51 km Autobahn zuständig. Rechnet man das nun hoch auf 644 400 km Straßennetz bräuchte man ca. 12 700 Beamte, damit man wieder alle 51 Kilometer einen aufstellen kann. Man muss also lediglich 12 350 Leute zu Beamten erklären und losschicken. Nur für den Außendienst wohlgemerkt.

Eine derartige Untätigkeit der Behörden, zum Nachteil der ehrlichen Wettbewerber, mit unseren heimischen Arbeitsplätzen, und zum Nachteil von Deutschland, kann nicht länger hingenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Skoppeck

V.i.S.d.P.

Actie in de Transport Germany

www.a-i-d-t.de

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Frankfurt einmal anders erleben

Klar, in Frankfurt bin ich des Öfteren. Meistens allerdings eher auf der Autobahn und nur auf der Durchreise. Und wenn ich doch einmal ein paar Minuten Zeit habe, dann schließe ich die Augen oder trinke an der Raststätte in der Nähe der Stadt einen Kaffee.
Wie man aber so hört, soll Frankfurt noch ganz andere Dinge zu bieten haben. Neben der Skyline gibt es unzählige Restaurants und andere nette Plätze, an denen es sich aushalten lassen soll. Für mich ist das beinahe mal ein Grund, für ein verlängertes Urlaubswochenende in die Stadt zu fahren – und mir dort selber ein Bild zu machen. Der Gelbe Seiten Hotel- & GastronomieGuide bietet dabei umfangreiche Unterstützung – ich habe mal ein wenig geblättert und eine passende Unterkunft gefunden. Nicht ganz in der Trucker-Romantik, aber das Ambiente passt.

Neben Restaurants und Bars findet man in diesem kleinen Büchlein auch noch einen Überblick über das Nachtleben und interessante Events. Und alles was ich darin nicht finden kann, suche ich mir über Google zurecht. Aber so ein verlängertes Wochenende wäre tatsächlich mal etwas, um die Stadt näher kennenzulernen. Vielleicht ließe sich das ja auch anlässlich der Automechanika Frankfurt im September einrichten.

Ohne den Truck unterwegs zu sein, ist zwar immer auch eine Art des Loslassens, muss aber auch einfach mal sein. Vor allem im Urlaub kann man mal auf andere Gedanken kommen – und die Anreise würde ich bereits mit der Bahn bestreiten. Die Strecken, die ich regulär fahre, möchte ich mit dem eigenen Auto nun wirklich nicht abbrettern.
Und überhaupt – wenn schon Urlaub, dann auch richtig. Und von vorne bis hinten. Neben einem guten Hotel zählt für mich da auch die optimale Verpflegung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Und dazu gehört am Ende des Tages vielleicht auch mal ein eisgekühltes Bierchen. Dazu noch ein kleiner Snack, mehr braucht es doch gar nicht.

Mit dem Buch von Frankfurt Tipp ist man zumindest bestens ausgestattet, um auch als Ortsunkundiger eine nette Location zu finden. Eine gute Bar, ein kleines Café, das ist ganz egal. Hauptsache, die Qualität stimmt und ich kann in Ruhe den Abend verleben.
Gut, das Büchlein bietet darüber hinaus auch noch Rezepte aus der Region und soll zum Nachkochen animieren. Ob ich das allerdings in Erwägung ziehe, bleibt wohl erst einmal abzuwarten. Bis es dazu kommt, werde ich mir eher noch ein richtiges Kochbuch kaufen. Blitzrezepte für Trucker und Fernfahrer vielleicht.

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Mit Taktik ignorieren?

Im Wettbewerb sehen sich westeuropäische Transportunternehmen seit längerem in einer neuen Dimension Frachtführern und Spediteuren aus Osteuropa gegenüber, die bei einer ganzen Reihe von Geschäften eindeutige Kostenvorteile haben. Dadurch verlieren auch einheimische Transporteure Aufträge, wo unter Missachtung diverser Regelungen osteuropäische Unternehmen zum Einsatz kommen, die deutlich günstiger fahren können.

Das Bundesamt für Güterverkehr, kurz BAG, wurde schon des öfteren aufgefordert, seinen Kontrollpflichten nachzukommen. Denn schließlich sind deren Ordnungshüter auch verpflichtet, für ausreichende Wettbewerbsgleichheit zu sorgen.
Was aber passiert, wenn ein Fahrer einen mutmaßlichen Verstoß melden will um auf eben diese Pflicht hinzuweisen, beschreibt im folgenden Text ein Kollege:

Mein Erleben bezüglich der Zuständigkeitsbereiche von Polizei und BAG im Straßengüterverkehr. Ist dieser Vorfall nur ein Einzelbeispiel an verschwendete Mühe und Steuergeldern? Denn wenn ich so arbeiten würde, wäre ich morgen arbeitslos.

Am 09.07.2014 wurde bei der Bayer AG Außenstelle Kronos Leverkusen ein LKW der Firma „Waberer’s“ für eine gewerbliche Fracht beladen, auf dessen Auflieger und Zugmaschine Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) angebracht waren.
Die Nachfrage beim Verlader ergab, dass die Ladung für einen Kunden bestimmt war, also das es sich um eine normale gewerbliche Fracht handelte. Ich rief also die Nummer 115 an, wo ich zwar sicher verkehrt war, welche aber nun mal auf der Seite der BAG angegeben ist.

(Zur Erklärung: Ziel der einheitlichen Behördennummer 115 ist es, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern. Das BAG beteiligt sich am Regelbetrieb).

Leider wusste die junge Frau, die ich unter der Nummer erreichte, nach eigenen Angaben nicht mal, was das BAG sein solle. Ich telefonierte dann also mit der Kölner Stadtpolizei, die mich dann mit der Autobahnpolizei verband, da sie selber dafür nicht zuständig sei.
Die Autobahnpolizei gab dann, nachdem ich verschiedene Kollegen gesprochen habe an, dass diese Art der gewerblichen Nutzung nicht rechtens sei, aber sie da auch nichts dagegen machen könnten, da das BAG zuständig sei.

Folglich habe ich mir dann die entsprechende Nummer geben lassen und bei der BAG Zentrale in Köln angerufen. Die erste Aussage des Beamten war, dass man mit diesen Kennzeichen keine gewerblichen Frachten befördern dürfe, wenn es sich beim Absender und Empfänger der Ladung nicht um die gleiche Firma handele und da er in Leverkusen bei der Bayer AG lädt, ist dieses nicht gegeben und damit verboten. Auf meine Frage, was nun mit dem Fall geschehe, sagte er, dass sowas öfter vorkomme und man dieses in Deutschland toleriere. Des weiteren könne er nichts dagegen machen, da auch er dafür nicht zuständig sei. Ich bekam also eine weitere Nummer vom BAG Münster.

Auch dort rief ich dann an und eine junge Dame versuchte mir klar zu machen, dass sie da auch nichts tun könne und es sowieso nicht möglich sei, Beamte vor Ort zu schicken, da diese bereits schon woanders verplant seien.

Auf ein nochmaliges Nachfragen von mir, was denn jetzt aus der Sache würde und ob man den LKW jetzt einfach fahren lasse, sagte sie dann mit sehr viel Nachdruck in ihrer Stimme, sie könne und werde jetzt nichts machen und außerdem sei dafür die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig und legte anschließend auf.
Ich finde, freundlich oder auch nur nett am Telefon sein, das ist was anderes, aber gut. Ich habe dann halt das Bürgertelefon von Köln angerufen, wo man mich auch sofort mit einer weiteren Person verbunden hat. Diese Person bestätigte ebenfalls, was ich bis dahin ja nun schon wusste und klar war, nämlich dass auch er nicht zuständig ist.
Freundlicherweise hat er mich dann mit dem Gewerbeaufsichtsamt NRW in Arnsberg verbunden. Nach einer weiteren Verbindung hatte ich dann einen Beamten am Telefon, der mir dasselbe wieder bestätigte.

Die Äußerung des BAG Köln fand er völlig daneben und sagte mir, dass dafür als erstes und stellenwertig gleich, die Autobahnpolizei sowie das BAG zuständig sei, aber er sei sich sicher, dass diese Firma das nicht lange in Deutschland so machen könne, da ja viele Beamte auf den Autobahnen unterwegs seien und denen so etwas auffallen würde.

Da ich nun schließlich schon drei Stunden am telefonieren war und ich auch mal wieder an meine Arbeit musste und dachte, dass der „Waberer`s-LKW“ nun sicher auch schon weg sei, gab ich es schließlich auf zu telefonieren, um mich von den „zuständigen Behörden“ auf gut deutsch verarschen zu lassen.

Man könnte den Eindruck bekommen, die seien alle geschmiert, um die Augen zu schließen und nichts zu sehen. Sie scheinen der Ansicht zu sein, dass, wenn mal einer anruft, man den ja ruhig abwimmeln oder hinhalten könne, bis die Luft wieder sauber ist.

Ich sage, armes Deutschland!

Mit freundlichen Grüßen,

M. Örtel,

Akitivist der AidT Germany

Gündungsmitglied des Allianz im deutschen Transportwesen e.V.

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