Und was für eine Sendung. Vielen Dank an den unbekannt bleiben wollenden Zusender eines Paketes mit zwölf Flaschen fränkischen Bieres.
Habe mich echt drüber gefreut. Und nein, es wird nicht vor oder während der Fahrt genossen. Versprochen 😉

Und was für eine Sendung. Vielen Dank an den unbekannt bleiben wollenden Zusender eines Paketes mit zwölf Flaschen fränkischen Bieres.
Habe mich echt drüber gefreut. Und nein, es wird nicht vor oder während der Fahrt genossen. Versprochen 😉

…so richtig ist das neue Jahr noch nicht gestartet. Zumindest was das berufliche betrifft. Heute zwar den Lkw vorgeladen, waren aber nur zwei Kunden und am Nachmittag war ich eh wieder zuhause. Trotzdem hielt sich meine Extase in Grenzen.

Montag beginnt dann also die erste reguläre Arbeitswoche. Es geht nach Italien. Wohin auch sonst. Also nicht wirklich eine Überraschung.
4 Kommentare1 KommentarGesetze sind immer Auslegungssache.
Ralf Letsch (Lkw-Fahrer) in einem Video auf seinem Facebook-Kanal „Logistik-News-Fahrer-Community“
Slowenien ist ein kleines, aber wunderschönes Land in Mitteleuropa. Es ist bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine freundlichen Einheimischen und seine zahlreichen Outdoor-Aktivitäten. …
Kommentare geschlossenViele Jahre lang habe ich mich gefragt: „Hey Maik. Der 6. Januar ist ja ein Feiertag in Bayern. Darf ich an diesem Tag da eigentlich fahren?“
Bis ich auf die glorreiche Idee kam, die Autobahnpolizei anzurufen. Und der mit mir sprechende Beamte sagte mir so ungefähr:
Ja. Obwohl der 6. Januar, also der Dreikönigstag, in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag ist, haben Lkw auch in diesen Bundesländern freie Fahrt.
Quelle: Irgendein netter Polizeibeamter in Bayern
Das kam so sprichwörtlich aus dem raus geschossen, ich glaube, der hat die Frage schon zwanzig Leuten vor mir beantwortet.
Aber egal. Zurück zum Thema. Normalerweise gilt ja an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen. Nämlich ein Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot allerdings auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Aber Achtung: Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen.
Neben dem Dreikönigstag haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.
Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot.
Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen einen Tag später, also am 1. November.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.
Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt.
Kommentare geschlossen…auch abends um zehn noch einen idyllischen Parkplatz zu finden und weniger Staus für alle.
In diesem Sinne wünsche ich Euch, und natürlich auch mir, ein paar geruhsame Tage und joa, wir lesen uns…

Jeder der mal Steine geschleppt hat, weiß was ein Maurer tut.
Mark Schneider, Lkw-Fahrer, in der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Mangel an Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen“.
Aber was wir als Berufskraftfahrer leisten, ist eine Mischung aus Navigationsexperte, aus Verkehrssicherheitsexperte, aus Ladungssicherungsexperte und noch vielen anderen Tätigkeiten. Wir kombinieren das alles.
Es kommt ja mittlerweile selten vor, dass ich erst Samstags nach Hause komme. Aber wenn es doch mal passiert, überwinde ich meine Faulheit und Knauserei Sparsamkeit und hole mir, statt selbst eine Tasse zu kochen, unterwegs einen Kaffee. Also das, was ich sonst eigentlich nie mache. Ist mir halt zu blöd, vier, fünf Euro für einen Becher Filterkaffee hinblättern zu müssen.
Letzten Samstag war es mal soweit. Ich kurz auf einem dieser Maxi-Autohöfe angehalten, um ein heißes Getränk zu kaufen. Plötzlich kommt ein anderer Fahrer, keine Ahnung aus welchen Land: Polen, Rumänien, Ungarn? Ich weiß es nicht.
Auf jeden Fall stand der da über Nacht, hat seine zwanzig Euro Parkgebühr bezahlt. Den anhängenden 10-Euro Gutschein wollte er im Tankstellenshop für ein Frühstück einlösen. Also Kaffee, Bockwurst oder so.
Sagt der Mann an der Kasse: „Tut mir leid, aber das darf ich nicht. Der Gutschein gilt nur im Restaurant.“ Antwortet der Fahrer im gebrochenen Deutsch: „Ok., dann gehe ich ins Restaurant.“ Dann der Tankwart: „Das macht aber erst um zwölf Uhr auf.“
Tja. Nun stand der Kollege da mit seinem Gutschein. Der wollte weiter fahren, konnte nicht warten.
Da sagt der Kassierer noch: „Tut mir wirklich leid, aber ich darf den Gutschein hier vorn nicht einlösen. Aber ich gebe Dir zumindest einen Kaffee aus meiner Tasche aus.“
Hat der Kassierer also das Getränk bezahlt. Fand ich so nett, dass ich auch noch einen Euro locker gemacht habe. Weil tut mir ja nicht weh.
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