Diese Hinweisschilder sind wirklich nichts für Legastheniker:

PS: Bevor sich jemand beschwert: Nein, Legasthenie ist keine Schande!
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PS: Bevor sich jemand beschwert: Nein, Legasthenie ist keine Schande!
Kommentare geschlossenSelten im Internet, und doch per Zufall auf deine Seite getroffen.
Sorry für das schnelle Du, aber ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme das das kein Problem darstellt.
Auf Suche nach Antwort bin ich auch bei dir nicht fündig geworden.
Es geht um den 28 Tage Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten…
28 Kalendertage sind nachzuweisen, oder Arbeitstage ???
Weil ich beispielsweise im Rhytmus 3 Wo. fahren – 1 Wo. frei arbeite…Wie wäre es mit einer Jobbörse ?
Anregungen, Meinungen, Kritiken…MfG
-SL-
Hallo „SL“,
die Daten der Fahrerkarte sollten spätestens nach 28 Arbeitstagen abgespeichert werden, nicht nach 28 Kalendertagen.
Wenn Du nicht fährst, wird ja auch nichts gespeichert.
Gegen ein „schnelles Du“ habe ich nichts, ich „duze“ hier ja auch alles und jeden 😉 .
Du vermisst eine Jobbörse? Aber doch nicht hier 🙂 ! Wenn, dann schon da >>>
1 KommentarWenn das Fahrerhaus gekippt werden muß, habe ich immer ein ungutes Gefühl und das obwohl ich sicher bin, alles weggeräumt zu haben, was eventuell nach vorne und somit in die Scheibe fallen könnte.
Sicher war sich auch ein Kollege von mir. Blöd nur, wenn dann aus der oberen Liege mehrere Flaschen Bier nach vorne fallen und in der Scheibe landen.
Noch blöder ist es, wenn es in der firmeneigenen Werkstatt passiert und der Chef danebensteht…

Samstagabend, kurz nach 18 Uhr auf der A 45 bei Gießen: Es ist mehr Verkehr als wochentags im Berufsverkehr.
Wo wollen die alle hin?
Um diese Zeit sitzt man eigentlich zu hause bei der Family und lässt es sich gutgehen.
So dachte ich zumindest…
„Last Christmas, I gave you my heart, but the very next day…“
Es ist soweit – ich darf es wieder ungestraft hören 🙂
Kommentare geschlossenIrgendwie kommt kein Wasser aus der Scheibenwaschanlage, dabei sind es doch nur 3 Grad minus – der Tag kann nur besser werden!
Kommentare geschlossenBezugnehmend auf diese Anzeige teilte mir ein Staatsanwalt mit, dass eben diese wegen „Mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt wird.
Dem Kläger wurde eine Privatklage empfohlen.
Was anderes habe ich auch nicht erwartet.
1 KommentarAuch wenn es manchmal nicht so klingt, aber ich kann damit leben, für einen Toilettenbesuch 50 Cent zu zahlen.
Weshalb jedoch der Besuch dieser Örtlichkeit an einer Tankstelle in Bad Klosterlausnitz beim Kauf eines Brötchens für 20 Cent kostenlos ist, beim Tanken für über 500 Euro jedoch nicht, ist mir ein Rätsel.
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