Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

TruckOnline.de Posts

Fahren und löhnen

Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das vor kurzen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.

Der Fahrer wies seinen Arbeitgeber mehrfach darauf hin, dass die Touren ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen sind. Darauf bekam er zur Antwort, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los.
Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser Anordnung.

Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach einer amtlichen Tiefenprüfung wurde Ihm ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt. Der Fahrer wollte, dass sein Arbeitgeber diese Strafe zahlt – eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrunde liegenden Regelung widerspräche. So sah es das Arbeitsgericht Koblenz und auch später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Das die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte, kam dem Fahrer auch nicht zugute. In der Entscheidung heißt es, dass der geltend gemachte Freistellungsanspruch nicht gegeben sei (Urteil vom 26.01.2010, – 3 Sa 497/09 -). Und weiter: Dem Kläger sei es zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.

Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. „Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung“, heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.

Desweiteren solle das Bußgeld im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen, so die Richter.
Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das „Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt“ würde.

Der Fahrer muss nun neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen. Aus der Firma ist er inzwischen ausgetreten.

10 Kommentare

Gute Nacht, manchmal für immer

In Sachen Parken bin auch ich ziemlich schmerzfrei. So habe ich kein Problem damit, auch mal abseits regulärer Flächen zu stehen.
Die folgende Position jedoch, wäre auch mir ein wenig zu – nun ja – ungemütlich.

PARKEN IN ITALIEN

6 Kommentare

Schlaue Dialoge

Es gibt erstaunlich viele Leute, die 1 000 Euro für eine Kaffemaschine ausgeben, die früher 25 Mark gekostet hat. Das ist Lifestyle.

Kurt Ludwig Gutberlet (Bosch-Siemens)

Kommentare geschlossen

Joa, manchmal bin ich gehässig

So gefallen mir Tweets wie diese:

Tweet

Oder anders ausgedrückt: Wer zu blöd zum Autofahren ist, sollte es mit einem Fahrrad versuchen. Aber vermutlich wird derjenige dann von einem nach rechts abbiegenden Lkw überrollt…

6 Kommentare

Wir sind Lena. Wir sind deutsch.

Am Samstag war es mal wieder soweit: Wir haben gewonnen und waren alle Deutschland. Da spielt es keine Rolle, dass ein 19 – jähriges Mädel gewonnen hat. Deutschsein ist in und das wird zur Schau gestellt. Schließlich sind wir ja auch Papst und – von Zeit zu Zeit – auch alle Bayern.

Nur, worauf können wir eigentlich Stolz sein? Sind wir noch führend in Literatur? Oder in Kunst, Wissenschaft und Technik? Was bewegt Menschen, Ihre Autos mit schwarz-rot-gelben Fahnen zu verzieren?
Sind wir auch stolz darauf, dass unsere Vorfahren zig Millionen Menschen ermordet haben? Diese Vergangenheit gehört schließlich auch zur deutschen Geschichte. Genau wie Goethe, Schiller, Marx und Einstein. Oder Daimler, Bosch und Siemens.

Ich kann hier nur für mich persönlich schreiben: Ich sehe Deutschland nicht als mein Land an. Klar freue ich mich darüber, dass Lena Meyer-Landrut den Eurovision Song Contest gewonnen hat. Aber nicht etwa, weil Sie Deutsche ist, sondern weil mir Ihre unbekümmerte Art gefällt. Und das ist doch wieder irgendwie undeutsch. Also dieses unbekümmerte.

Wir alle kennen Stolz, auch ich. So freue ich mich über jeden gesparten Euro oder über ein Ziel, welches ich nach endlos langer Mühe und großen Anstrengungen erreicht habe. Das bedeutet für mich Stolz.
Warum sind Menschen stolz auf Ihre Nationalität? Schließlich haben wir unsere Staatsangehörigkeit ohne eigenes Zutun erhalten. Mehr noch – diese wurde uns quasi nachgeschmissen. Nicht das ich jetzt falsch verstanden werde: Es ist nichts verwerfliches, wenn sich Menschen mit ihrer Nation identifizieren können. Aber in meinen Augen ist es eben nicht notwendig. Denn wie ich bereits erwähnt habe – Stolz ist und bleibt für mich etwas, das ich mir selbst erarbeitet habe.

9 Kommentare

Da wo der Fortschritt zuhause ist

In Bayern ticken die Uhren ja bekanntermaßen etwas anders. So gibt es dort noch Gegenden, in denen man Parkuhren nutzt, um seinen Tagesablauf zu planen.
Da diese Zeiteinteilung nach Meinung dortiger Politiker erhebliche Vorteile bringt, geht man dazu über, dieses Vorgehen auszubauen. So wird bei Kontrollen nicht mehr der digitale Tachograph ausgelesen, sondern es reicht, eben solch eine Parkuhr vorzuweisen:

Parkscheibenpflicht auf Rasthof bei Muenchen

2 Kommentare

Sie haben Post

Leserin Claudia fragt:

Hallo Maik,

wir diskutieren hier gerade über die optimale Urlaubsroute und ich dachte mir, ich frag mal jemand, der sich auskennt 😉 Vielleicht hast du einen Tipp?
Wir wollen aus der Ecke Saarbrücken/Pirmasens nach Ecke Saint-Malo/Bretagne.

Die Navigatoren sagen, einmal quer durch Paris. Die Stimmen im Ohr schreien: Paris so weit umfahren, wie nur geht (geplante Durchfahrtzeit wäre Samstag zwischen 7 und 9 Uhr).

Alternative wäre die AB über den Norden, was einiges mehr an Maut und Kilimeter kostet (aber verkraftbar wäre) oder einmal quer durch über die Nationalstraßen.

Hast du auf der Strecke Erfahrungen? Welche Route würdest du wählen?

Lg Claudia
die hofft, nicht zu unverschämt mit ihrer Frage zu sein

Hallo Claudia,

nein – nichts da mit unverschämt.

Ich würde einen Weg südlich von Paris wählen. Also die A 4 bis Châlons-en-Champagne, dann die A 26 über Troyes bis Orleans. Weiter über Le Mans nach Rennes und dann Richtung Norden nach St. Malo.
Die Autoroute A 19 von Troyes nach Orleans ist seit kurzen fertig, taucht deshalb in diversen Strassenkarten und Navigeräten noch nicht auf. Ausgeschildert ist Orleans bereits ab Châlons-en-Champagne. Verfahren ist also ausgeschlossen.

Das Fahren in Frankreich – speziell an einem Samstag – ist easy. Der Verkehr auf den dortigen Autobahnen ist eher als schwach zu bezeichnen.

5 Kommentare

Dieses Video ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet

Ich liebe ja Frauen. So ab zwanzig bis Mitte oder Ende dreißig. Eine Ausnahme bildet natürlich meine Mutter. Die kann hundert sein und ich würde Sie immer noch mögen. Aber um meine Mutter geht es hier nicht.
Sondern um weibliche Geschöpfe wie im folgenden Video ab Sekunde 0.34. Da kann ich Männer verstehen, die auf getrennte Schlafzimmer bestehen. Wer will schon sofort nach dem Aufwachen an das Elend dieser Welt erinnert werden.

8 Kommentare