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TruckOnline.de Posts

Ausser Spesen nix gewesen

Meine Pause in dieser Nacht mache ich auf einem Maxi – Autohof in der Nähe von Montabaur. Die Parkgebühr beträgt 7.50 Euro, für’s Duschen verlangt man 2.99 Euro. Macht zusammen 10.49 Euro. Von der Parkgebühr werden nur 6.50 Euro als Verzehrrabatt angerechnet. Da ich diesen Betrag nicht verfallen lassen möchte, gehe ich in das Restaurant.

Für einen Herrentoast und ein Glas Schwarzbier zahle ich weitere knapp sieben Euro. Schon bin ich bei einer Ausgabe von fast 17 Euro angelangt – nur am Abend. Rechne ich meine Einkäufe vom Tag hinzu (belegtes Brötchen am Morgen, ein Stück Kuchen am Nachmittag, sowie diverse Getränke), komme ich auf rund 25 Euro an diesem Donnerstag. Eigentlich eindeutig zu viel, zumindest für mich.

Nicht aber für meinen Tischnachbarn im Gasthaus. Der erzählte mir doch voller ernst, jeden Abend auf einem Autohof seine Pause zu verbringen. Schließlich würde er ja Auslöse dafür bekommen.
Die bekomme ich auch. Trotzdem zähle ich diese zum Lohn hinzu. Es würde mir nie einfallen, Spesen sinnlos zu verfressen.
Aber einige sehen das wohl etwas anders.

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Schlaue Dialoge

Ein Autobauer, der sagt, dass er keine Probleme hat, hat ein Problem.

Louis Schweitzer (Renault)

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…und da sage noch einer, Marktwirtschaft wäre nicht sozial!

Was kostet es zu lernen, wie man einen störenden Arbeitnehmer kreativ aus der Firma entfernt? Gerade mal schlappe 795,00 Euro!
Achso: Natürlich zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Dafür sind diese Kosten steuerlich abzugsfähig. Seminargetränke, Mittagessen, Parkgebühren sowie Seminarunterlagen sind natürlich im Preis inbegriffen.

Ich finde diese Lehrgänge gut. Kreativ gekündigt zu werden, tut nur halb so weh. Was ich aber vermisse, ist der künstlerische Aspekt. So eine kleine Gesangseinlage seines (noch) Vorgesetzten lindert die Sorgen über die bevorstehende eigene Finanznot doch ganz erheblich.

Wie wäre es z.B. mit: „Wer soll Dich bezahlen? Wer hat soviel Geld…?“ Anschließend gibt es dann die Kündigung. Natürlich nicht auf schnöden weißen Papier. Nein, dass geht überhaupt nicht. Farbenfroh und mit Ornamenten verziert, sollte das Blatt schon sein. Schließlich geht es hier um einen kreativen Rauswurf.

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Na toll

Eigentlich wollte ich heute bis Bellinzona kommen. Also mindestens. Nur jetzt, um 20.00 Uhr, bin ich gerade mal am Grenzzollamt bei Basel.
Selbst der verkackte Zollhof ist schon voll. Das heißt dann wohl, dass ich die Nacht auf der Autobahn verbringen darf. Tolle Show.

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Kein Sprit in Italien

So. Noch einmal randvoll getankt – bevor es nach Italien geht. Denn dort drohen die Tankstellenpächter mit einem Streik.
Im Streikfall wird aus den Autobahnzapfsäulen vom morgigen Dienstag, 22.00 Uhr bis Freitag, 17. September, 22.00 Uhr, kein Sprit fließen. Die Tankstellen auf dem übrigen Strassennetz und in den Städten sollen vom Mittwoch, 7.30 Uhr, bis Samstag, 18. September, 7.00 Uhr geschlossen bleiben.

Der Streik richtet sich sowohl gegen die Regierung, als auch die Mineralöl-Konzerne. Die Pächter beklagen, die schmalen Verdienstmargen von weniger als drei Prozent auf den Verkaufspreis. Der Staat hingegen würde über 60 Prozent einstreichen.

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Würgh :(

Durch eine im August 2010 eingeführte Änderung der italienischen Straßenverkehrsordnung sind Lkw-Fahrer ab sofort verpflichtet, Geldstrafen vor Ort sofort und in bar zu bezahlen, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden. Kann ein Fahrer die oft erheblichen Summen nicht zahlen (z. B. kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 10 und 40 km/h bis zu 598,- EUR), kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Eine Bezahlung der Strafen per Kreditkarte soll nicht möglich sein.

Derzeit wird geklärt, ob diese Änderung der Straßenverkehrsordnung überhaupt rechtens ist, da sie auch einen Unterschied zwischen der Behandlung von Pkw und Lkw macht.

Im konkreten Fall hatte die Sattelzugmaschine eines deutschen Transportunternehmers im Hafen von Genua einen aus Tunesien ankommenden Auflieger übernommen. Anstatt die geplante Pause in Genua vorzunehmen, hatte der Fahrer das bestehende Fahrverbot in Italien um 5 Minuten überzogen, um einen nahegelegenen Parkplatz anzusteuern. Die Schicht-, bzw. Lenkzeiten wurden dabei nicht überschritten.

Im Rahmen einer Polizeikontrolle auf der Autobahn kurz vor Erreichen des Parkplatzes bekam der Fahrer die Anweisung in den Hafen von Genua zurück zu fahren. Gegen ihn wurde eine Strafe von 420,- EUR verhängt.
Des Weiteren wurden ihm sämtliche Fahrzeugpapiere, die EU-Lizenz und der Führerschein abgenommen und der Lkw in einem abgezäunten Bereich des Hafens abgestellt.

Laut Aussage der zuständigen italienischen Polizeibehörden in Genua wurden die Sattelzugmaschine und der Auflieger für 4 Wochen beschlagnahmt, der Fahrer muss sich in dieser Zeit ebenfalls beim Fahrzeug aufhalten und darf dieses nur zwei mal täglich für jeweils 15 Minuten verlassen. Versucht wird derzeit, die Ladung frei zu bekommen, um sie dem Empfänger zustellen zu können.

Der betroffene Unternehmer hat letztendlich nur die Möglichkeit gegen diese Vorgehensweise beim zuständigen Gericht anzugehen. Dieser Vorfall zeigt, wie hart die italienischen Behörden schon bei kleineren Verstößen vorgehen.

Quelle: Mitteilung des DSLV vom 10.09.2010

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