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Kategorie: World Wide Web

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Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Grandios schlecht

Schon wenn Mandy versucht, mir das neue Windows 7 schmackhaft zu machen, bekomme ich leichte Magenbeschwerden.
Das ist aber nichts gegen diese Präsentation einer Schweizer Elektronikfachmarktkette: Nach dem Anschauen dieses Videos sind zehn Tage Bettruhe garantiert:

So etwas kann doch nur ein Fake sein„, war mein erster Gedanke. Das ist es aber nicht, denn auf diesem Blog wird auf das (inzwischen entfernte) Video direkt verlinkt.

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Stop Reloaded!

Tja, damals gab es noch Anstand und Ehre 🙂

Chef, fahren Sie doch langsamer, die Karre bricht uns auseinander!

Ach Quatsch, wenn die das nicht aushält, können wir sie nicht mit guten Gewissen verkaufen!

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Endlich zuhause

Ich bin selten auf den Seiten meines Webhosters „Strato„. Vor ungefähr acht oder neun Jahren habe ich dort ein Paket gebucht und seitdem läuft das so vor sich hin.
Deshalb ist mir auch entgangen, dass ich mehr Domains belegen kann, als ich momentan nutze.

Nun mache ich mir Gedanken, welche Zusatzdomains ich noch registrieren lassen könnte. Nur da beginnt das Dilemma. Alle wohlklingenden Namen sind bereits vergeben (und) oder stehen bei Sedo zum Verkauf.
Es soll nichts mit Truck oder Lkw im Namen sein, eher sowas wie „endlichzuhause.de“ oder ähnliches. Aber auch da natürlich Fehlanzeige – zumindest beim Namen.

Diese Domain nutzt ein Onlineshop, der sich auf den Verkauf von Geschirr und Gläsern spezialisiert hat. Auf einer Unterseite entdeckte ich dann folgendes:

Sie betreiben eine Webseite oder einen Blog? Bewerten Sie uns und sichern Sie sich ein edles Kaffeeservice aus dem Hause Ritzenhoff & Breker.

Sichern ist immer gut und wenn dieses „sichern“ auch noch kostenlos ist, erst recht. Also entschied ich mich für das „Kaffeeservice Nina“.
Geliefert wurde es bereits am nächsten Tag, per DHL und dank der guten Verpackung war der Inhalt sogar noch ganz, trotz DHL.

Tja, jetzt habe ich zwar ein neues Kaffeeservice, aber noch immer keinen Namen für diese Zusatzdomain. Suche ich halt weiter, vielleicht entdecke ich ja noch weitere kostenlose Sachen im Netz…

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Traurig

Solange es solche Wichser Idioten gibt (egal wo die herkommen), wird sich am Ansehen des Berufes den ich ausübe, nichts ändern.

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