Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Kategorie: World Wide Web

Sie haben Post

Christian machte mich auf eine Sendung aufmerksam, die gestern im Deutschlandradio Kultur lief:

hallo du,

ich lese regelmaessig dein blog und muste heute an dich denken als ich auf dem deutschlandradio diese 55min reportage ueber das fernfahrerleben in den 70ern hoerte.

hier ist der runterladelink
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2014/03/30/drk_20140330_0805_7d91dc45.mp3

das runterladen wird wohl teuer wenn du das nicht in d-land machst aber ich fand diese reportage sehr spannend, aber ich widerhole mich.

liebe gruesse
christian

Danke für Deinen tollen Hinweis. Ich habe mir gestern Abend die Reportage angehört. Sätze wie „Eine leichte Aufregung, der Orient. Du verlässt Europa. Jetzt meinst Du Ferne zu greifen„, machen doch Spass auf mehr.
Wer sich die knappe Stunde nehmen möchte, soll es machen. Es lohnt sich wirklich:

Über Tour und Tortur der Fernfahrer, von Ulf Borchard, DLF 1976

Dort mal hinfahren, wo die Wartezeiten an den Grenzübergängen in Wochen gerechnet werden, ganz zu schweigen von den Fahrzeiten. Eine Idee, die den Autor Ulf Borchard nicht mehr losließ. Die Tour durch den Ostblock, die Türkei, den Iran, Kuweit wird nicht nur zu einer Abenteuerreise durch damals noch unbekannte Länder. Sie erzählt auch über die Tortur, der die Fernfahrer ausgesetzt sind.

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2014/03/30/

Weite Welt – Zwischen Job und Abenteuer
Deutschlandradio Kultur

Kommentare geschlossen

Sie haben Post

Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

5 Kommentare

17 000 Seiten – Staatsgeheimnis Lkw Maut

Also ich könnte eigentlich nur dazu aufrufen, dass ein Expertengremium zusammen gestellt wird, wo in aller Öffentlichkeit über die Problematik gesprochen wird. Es hat doch niemand was zu verbergen. Ich verstehe es nicht.
Diesen Vertrag kann man doch nicht geheim halten. Vielleicht eine Zeitlang. Aber irgendwann kommt alles an die Oberfläche.

Ernst Uhlmann (Fela Elektronik-Gruppe)

Bei Toll Collect ist etwas passiert, was wir bei vielen solcher Projekte inzwischen erfahren mussten. Nämlich das der Staat sich in diese Geheimverträge als der schwächere Partner hinein manövriert hat, so das die Investoren sich praktisch alles leisten können.
Bei Toll Collect etwa, dass die ihre versprochene vertragliche Leistung nicht erbringen und dafür auch keine Haftung übernehmen.

Werner Rügener (Buchautor)

1 Kommentar

Sie haben Post

Bernhard hat zu folgendem Video eine Frage:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

LiveLeak Direktlink

Hallo,
ist das Materialermüdung? Ich denke mal ein Fahrer kann doch nichts falsch
machen beim Befestigen das Anhängers…wenn das Ding dran ist ist es dran oder?

Falsch machen, kann man schon einiges. So kann beim Aufsatteln des Aufliegers das Sattelschloss nicht komplett verriegelt sein. Der Fahrer merkt es wegen Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit nicht und schon liegt das Teil nach einigen Metern auf dem Boden oder im günstigsten Fall noch auf dem Rahmen des Zugfahrzeugs.
Eine fehlende Abfahrtskontrolle ist ein weiterer Grund für das verlieren eines Sattelaufliegers. Mein erster Gang in der Früh geht zur Sattelkupplung. Ein Blick und ein Griff gehört zur morgendlichen Routine. Selbst nach einer kurzen Pause die ich nicht im oder am Lkw verbringe, schaue ich nach, ob die Kupplung noch verriegelt ist.

Der Kollege im Video verliert seinen Sattel bei voller Fahrt. Ob dafür ein Produktionsfehler oder Materialermüdung verantwortlich war, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde aber davon ausgehen, dass dem Fahrer keine Schuld trifft. Denn er hat ja schon einige Kilometer hinter sich.
Bleibt die Frage, ob ein Fahrer einen Königszapfen auf Verschleiß oder Beschädigung überprüfen kann? Ich denke eher nicht. Ein Röntgenblick ist schließlich noch nicht angeboren.

3 Kommentare

Mobile Urwelt

Seit längerer Zeit verbringe ich mal wieder ein Wochenende auf einem Autohof. Diesmal in Oberbayern. An Versorgung mangelt es hier nicht. McDonald’s, Burger King, Subway und KFC sind in Reichweite, dazu natürlich die ultimative Tankstelle mit angeschlossenen Restaurant.
Oberhalb der Tanke findet man noch eine Spielothek, sowie ein Hotel mit irgendeinem Sexshop oder Pornokino im Erdgeschoß. Es ist also an alles gedacht.

Das was jedoch fehlt, ist eine einigermaßen akzeptable mobile Internetverbindung. Der Seitenaufbau geht so quälend langsam vor sich, man fühlt sich wirklich einige Jahre in die Vergangenheit zurück versetzt.

2 Kommentare