Blogleserin Kati besuchte einen Gerichtsprozess, in dem es u.a. um den Missbrauch von Fahrerkarten ging. Danke für Deinen Bericht.
Ich war heute mit Teilnehmern aus meinem Kurs bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Zur Verhandlung kam Missbrauch der Fahrerkarte, Überschreitung von Fahrtzeit und diverse damit zusamenhängende Anklagepunkte.
Angeklagt war ein Berufskraftfahrer gut über 30 Jahre, 40t, angestellt in Franken, in mehreren Fällen Fahrerkarten anderer Personen genutzt zu haben.
Der Missbrauch war nicht strittig, den hat er zugegeben in der 1. Sitzung, er hat Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt.Er wollte eine geringere Strafe bekommen. Sein Argument:
Er ist selbst zur Polizei gefahren und hat sich dort vor Ort selbst angezeigt. Er konnte die „Empfehlung“ seines ehemaligen Chef’s nicht mehr ertragen, weder gesundheitlich noch moralisch.
Es ist vor Ort ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden, auch gegen das Unternehmen.Fazit – an der ursprünglichen Strafe gegen ihn wurde nichts geändert, sie sei schon deutlich unter dem eigentlichen Rahmen geblieben und hätte die Tatsache der Selbstanzeige berücksichtigt.
Strafe: 70, in Worten siebzig !!!!, Tagessätze a‘ 30,-€, zzgl Verfahrenskosten.Ich möchte nicht das Urteil an sich werten. Ich habe den Richter schon einige Male erlebt und schätze seine Urteilsfindung.
Ich wollte euch nur nochmal, wenn ihr in solch eine Situation kommt, oder ihr jemanden kennt, den das betreffen könnte, die Menge an Geld verdeutlichen, die es kostet. Denkt immer daran….ihr verdient euer Geld zu hart!
Auch Jan Bergrath hat einen Artikel über das Tricksen mit dem Tachographen geschrieben. Zu seinem Beitrag geht es hier >>> entlang.
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