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Kategorie: Unterwegs

Verpasster Unfall trotz falscher OBU

Vor jeder Fahrt sollten Lkw-Fahrer das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU kontrollieren und gegebenenfalls richtig einstellen. Denn das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.

Machen aber nicht alle. Denn das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei seinen Lkw-Maut-Kontrollen bemerkt, dass Fahrer von schweren Lastwagen vor allem die Gewichtsklasse bei der On-Board-Unit nicht immer korrekt einstellen:

Einige Lkw-Fahrer stellen OBU nicht richtig ein

Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach.
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Was die Frühlingsblüte über den Klimawandel verrät
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Ups: Ein Lkw ist am Donnerstag gegen 6.30 Uhr auf der A8 in Richtung München umgestürzt. Die Bergung ist kompliziert. Mehrere Fahrstreifen blieben über Stunden gesperrt.

Stand in der Nacht zum Donnerstag am Irschenberg und wollte da gegen halb sieben losfahren. Hätte dann natürlich im Stau gestanden. Wegen einer Erkältung war ich aber halb fünf schon munter und konnte nicht mehr einpennen. Nase zu und so. Ihr kennt das. Bin ich halt zwei Stunden früher los. Freie Fahrt inclusive.
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Patrick Sensburg ist CDU-Innenexperte und mag keine Diskussionen über Tempolimits. Im Gegenteil. Er machte einen Vorschlag, ob für moderne LKW auf Autobahnen nicht mehr als 80 km/h erlaubt sein sollte, z.B. 100 km/h. Omnibusse dürften ja auch so schnell fahren.

tempo lkw einhundert sensburg cdu
Originaltweet >>>

Darüber sollte man nicht mal ansatzweise nachdenken. 80 km/h für Lkw auf Autobahnen reichen völlig. Herr Sensburg sollte sich lieber den Kopf darüber zerbrechen, wie man mehr Güter auf Wasser und Schiene verlagert. Das wäre einer Diskussion würdig.

Weniger Lkw auf Straßen bedeutet auch weniger Ausbeutung für osteuropäische Lkw-Fahrer. Dafür aber eine Verbesserung der unsäglichen allabendlichen Parkplatzsuche für meine Kollegen und mich. Darüber sollten wir diskutieren.
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Eine Fahrt mit dem Taxi:

„Also wenn Sie mich fragen, reicht es auch. Wir haben genug bezahlt.“
„Was meinen Sie, damit, was haben Sie bezahlt?“
„Naja, es ist doch so, was hab ich denn noch damit zu tun und meine Kinder? Was der Adolf da gemacht hat, hat mit uns doch nichts mehr zu tun und wir müssen immer noch zahlen dafür?“

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Guter Dienstag

Das heute war mal ein Bilderbuchdienstag. Fünf Abladestellen von Brescia bis hinter Mailand und es hat alles wunderbar geklappt,
Bei zwei Kunden musste ich Paletten umstellen lassen, sonst wären die nicht an ihre Ware gekommen. Selbst das machten die Mitarbeiter ohne zu mosern. Ein Staplerfahrer spendierte mir sogar noch nen Espresso. Sind halt nett, die Italiener. Na ja, lag vielleicht auch am Wetter.

Denn der Wetterbericht im Internet hat nicht geflunkert. Zehn Grad über Null heute Mittag in Mailand. Dazu strahlend blauer Himmel. Klar das sowas die Stimmung hebt.

Frühling im Januar

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Ohne Wäsche

Puh, es ist kalt heute früh. Minus fünf Grad. Und nach einer Nacht auf einem (Achtung) unbewirtschafteten Parkplatz stelle ich mich nicht neben den Lkw, um mich am Kanister zu waschen und Zähne zu putzen.
Nee, dass verschiebe ich auf später. Also irgendwann nachher in einem Rasthof. Pieseln kann ich in den Schnee und dann geht’s erstmal los.

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Dem Gesetz hörig

Fahrtenschreiber: „Du musst Pause machen. Unbedingt.“
Ich: „Oh nein. Die Parkplätze sind doch alle zugeschneit.“
Fahrtenschreiber: „Doch. Du musst. Sofort.“
Ich: „Na gut.“

*Wie man sich das Leben schwer macht.

Lkw im Schnee

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Das Arbeitsjahr beginnt

So. Auflieger war vorgeladen, Lkw ist eingeräumt, nun kann es losgehen. Obwohl, noch ein, zwei, drei Wochen Urlaub wären toll. Hätte ich kein Problem mit. Aber hilft ja nix.

Die erste Tour in diesem Jahr, geht nach Turin und drum herum. Vier oder fünf Abladestellen. Hab die Papiere nur kurz überflogen.
Passt. Kann ich über die Schweiz fahren. Das Wetter dürfte mich auch nicht ärgern, neuen Schnee soll es heute keinen geben. Bis Bellinzona oder Lugano dürfte ich also schon kommen. Und im Süden scheint eh die Sonne.

Soweit also alles gut. Da kann das Arbeitsjahr beginnen.

Lkw

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Neues Jahr, neue Tarife

Seit vorgestern gelten neue Tarife für die Lkw-Maut. So wird der Mautsatz jetzt auch nach der Gewichtsklasse bestimmt. Auch Lärmbelastungskosten spielen erstmals eine Rolle.

Lärmbelästigung jetzt Kriterium

Nützlich zu wissen ist, dass sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammensetzt. So beinhaltet der erste Mautteilsatz die Infrastrukturkosten. Diese sind abhängig von der Gewichtsklasse, der das mautpflichtige Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination angehört. Den zweiten Mautteilsatz bilden die verursachten Kosten für die Luftverschmutzung. Natürlich sind diese abhängig von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Die verursachten Lärmbelastungskosten sind der dritte Mautteilsatz. Deren Höhe beträgt zwei Cent pro Kilometer.

Wie sich der neue Mautsatz zusammensetzt, seht Ihr übersichtlich in dieser Grafik: Klick hier >>>

Kurzer Fakt am Rand: Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, erdgasbetriebene Lkw ebenfalls bis 2020.

Neue Mitwirkungspflicht für Lkw-Fahrer

Wichtig für uns Fahrer ist dabei, dass sich eine neue Mitwirkungspflicht ergibt. So müssen wir unbedingt vor jeder Fahrt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU einstellen. Das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.

Überwachung der Maut auf der B  247 bei mühlhusen

Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Dieses steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stütz- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt.

Wichtig: Gewichtsklasse einstellen

Die Gewichtsklassen werden vom Gesetzgeber so vorgegeben: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Für die letzt genannte Gewichtsklasse, also über 18 Tonnen, wird zusätzlich nach Achsen unterschieden: bis zu 3 Achsen und vier und mehr Achsen. Die Anzahl müssen wir Fahrer im Gerät angeben. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl auch möglich, aber nicht verpflichtend.

Wie die OBU bedient wird, erklärt Toll Collect in dieser Online-Anleitung >>> auf der klassischen Toll Collect-Seite. Da findet man alle Informationen rund um die Lkw-Maut.
Dann gibt es den Facebook-Account. Wenn jemand Fragen oder Anregungen hat, kann sie oder er über diesen Weg am schnellsten Kontakt zu Mitarbeitern von Toll Collect aufnehmen. Bildlich wird es auf YouTube. Dort bietet Toll Collect kurze Filme zum Thema Maut oder auch zur Bedienung der OBU an.

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Weitere Informationen

YouTube-Originallink >>>

Dann gibt es noch den Unternehmensblog mit vielen Informationen und Hintergrundgeschichten. Ausserdem erhält man einen kleinen Einblick in die Welt von Toll Collect.

Aber noch einmal zurück zu den Gewichtsklassen. In der OBU ist das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, welches der Halter bei der Registrierung angegeben hat. Wird ein Anhänger an- oder abgekoppelt, ist das Gewicht auf der OBU vor Antritt einer Fahrt anzupassen. Dies gilt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen muss nicht die Gewichtsklasse, aber die Achszahl geändert werden.
Ist ein Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen beträgt, muss die Gewichtsklasse „< 7,5 t“ gewählt werden. Fährt er mit Hänger und ist mit 7,5 Tonnen zGG oder mehr unterwegs, dann wählt er “≥ 7,5 t“ und ist mautpflichtig.

Deklaration in Schritten von 1,5 Tonnen

Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.

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Lärmgeplagt

Mit 9.45 h Fahrzeit rein in die Firma, Paletten mit Leergut abladen lassen und mit weiteren sechs Minuten weniger wieder raus. Mit den verbleibenden neun Minuten noch weiter zufahren , war natürlich sinnlos.

Also verbringe ich meine zwölf Stunden Pause auf einem Schotterplatz vor besagter Abladefirma. Übrigens einer Gießerei. Es kracht und scheppert, morgen früh bin ich leicht lärmgeschädigt.
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Apropo Zukunft. Google sagt, morgen wird es drei Grad wärmer als heute. Scheiß Klimaerwärmung.

Google sagt

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