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Kategorie: Technik

Game Over

Heute früh wie jeden früh ein kurzer Rundgang um den Lkw. Sind die Tanks verschlossen, ist die Plane heile, Türen vom Auflieger geschlossen, funktionieren alle Lampen, hat sich an der Sattelveriegelung keiner zu schaffen gemacht, Staukästen alle zu, kein Reifen platt…

…tja, Scheiße. Da war es, mein Problem. Der vorne rechts an der Zugmaschine drückte sich verdächtig durch. Also runter vom Parkplatz, ran an die Tankstelle zum Luft prüfen. Vier Bar waren noch drauf. Bissel wenig.
Mit viel Mühe und noch mehr Zeit bekam ich den Reifen wieder auf sieben Bar gefüllt. Gut, meine Arbeit beschränkte sich auf einen Hebel zu drücken. Aber es dauerte halt.

Meine Ladestelle kannte ich. Bin öfters dort. Vom Rasthof auf dem ich übernachtete, keine fünfzehn Minuten entfernt. Und Glück im Unglück, ich wusste das es auf dem Weg dahin, einen Reifenhändler gibt. Dazu noch einer mit extra Lkw-Spuren.
Irgendwie achte ich auf sowas, kann ja sein, dass dieses Wissen mal nützlich sein kann. Haha.

Dieser Reifendealer war also meine erste Station. Los war dort heute früh um kurz nach acht noch nix. Kam also gleich dran. Wieder Glück gehabt.
Ein Mechaniker schraubte das Rad ab, kurzer Blick über die Lauffläche und schon war der Übeltäter entdeckt. Ein Nagel sorgte für den Luftverlust. Lumpiges Eisenvieh.

Ein Nagel im Reifen
Ein Nagel war Schuld

Ja nun, nach einer Stunde war alles erledigt. Reifen wie neu, Rechnung bezahlt, Maiki zufrieden. Einen Kaffee auf Reifenhändlerkosten gab es auch noch.

Denn ehrlich, es hätte viel schlimmer und vor allem teurer kommen können. Die Nacht auf einem Rumpelparkplatz, ohne Möglichkeit, den Reifen aufzufüllen. Oder in einer Gegend, wo man einen passenden Händler ewig suchen muss. Vom Notdienst rufen will ich gar nicht erst anfangen.

Aber so? Alles gut. Gibt keinen Grund sich zu beschweren. Sich irgendwas in einen Reifen einzufahren, kann immer passieren – und ein Nagel ist dabei noch das kleinste Problem.

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Schluckauf

Die Fahrerkarte lass ich eigentlich immer im Gerät stecken. In der Woche sowieso und am Wochenende auch. Denn ich bin eh der einzige, der diesen Lkw fährt.
Gut, wenn irgendwas in der Werkstatt anliegen sollte oder vor meinem Urlaub im Oktober, hab ich die Karte auswerfen lassen und mit nach Hause genommen. Waren ja auch drei Wochen. Ansonsten habe ich die nur zum Auslesen in der Hand.

Am Samstag hatte das Gerät aber Schluckauf. Denn heute früh war das Kartenfach offen und auf dem Display stand „Sicherheitsverletzung 43“. Was auch immer diese Meldung zu bedeuten hat.
Habe heute Abend auch wenig Lust, mit dem Handy nach dem Fehlercode zu suchen. Mach ich in einer ruhigen Minute am Wochenende zuhause am Rechner.

Das klingt dramatisch

Joa. Die Karte wieder eingeschoben, paar Tasten gedrückt, funktionierte wieder. Zur Sicherheit noch zwei Ausdrucke vom Freitag und Samstag gemacht und dann losgefahren. Bis jetzt ist alles gut. War wohl nur ein kleiner Zwischenfall.

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Keine Maut

TollCollect will nicht mehr

Geraet defekt, Service (7). Tolle Warnmeldung. Kurz auf den nächsten Parkplatz gefahren, Motor ausgemacht, gewartet bis sich das Gerät abschaltet. Nach einer Minute Lkw wieder gestartet, Kasten logt sich ein, funktioniert wieder. Keine Ahnung was das Problem war.

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Sechs Tage war mein Navi krank, jetzt geht es wieder, Gott sei Dank.

Keine Ahnung, was dem Teil fehlte. Seit letzten Freitag empfing es kein GPS-Signal. Zig Mal Neustarten half nicht, dass zurücksetzen auf den Werkszustand brachte auch keinen Erfolg.
Ja, Google Maps war ein guter Ersatz, aber das Lkw-Navi ist für mich angenehmer. Die Gewohnheit eben.

Bis heute Mittag. Ich mache meine Pause, schaue zwischendurch mal aufs Gerät und mein aktueller Standort wird angezeigt. Erst habe ich es gar nicht geschnallt. Aber dann, oh, funktioniert ja wieder. Toll.

Ist aber nicht das einzige Gerät, welches Probleme bereitet.
Seit November fahr ich nen neuen DAF. Passt soweit. Mit Standklima aufn Dach. Von Bycool. Im Februar habe ich die mal laufen lassen, funktionierte. Ende März ebenfalls. Soll man ja mal machen.

Fehlermeldung der Standklima

Jetzt wo die gebraucht wird, geht aber nix. Läuft ne halbe Minute, dann Fehlercode E2, aus. Laut Bedienungsanleitung die ich im Netz gefunden habe, bedeutet E2 „Fehler Kommunikation mit Innenteil„. Was auch immer das heißt.
Aber wenn ich so ein Teil habe, sollte das auch funktionieren. Wird also mein erster Besuch beim DAF – Dealer. Hilft ja nix.

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Vorsicht beim abbiegen auf neuen intelligenten Straßen

Vor sechs Wochen stellte ich hier im Blog ein Video ein, welches den bisher einzig befahrbaren Abschnitt der A 44 zwischen Kassel und Eisenach zeigt.

Die „HNA“ zeigt jetzt mit Videoaufnahmen aus der Luft, wie die neue A 44 einmal komplett verlaufen soll. Interessant dabei, dass der Streckenverlauf zwischen Kassel und Helsa bisher nicht mal klar ist und wo die neue A 44 an die A7 angeschlossen wird.
Ob ich zu Lebzeiten dieses Stück Autobahn mal komplett befahren kann? Ich denke nicht.

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Sven beklagt in einem Blogbeitrag, dass rechts abbiegende Pkw/Lkw und geradeauslaufende/fahrende Fußgänger*innen/Radfahrer*innen gleichzeitig grünes Licht an einer Ampel haben und macht den Vorschlag, dieses doch zu trennen. Also wenn Rechtsabbieger*innen grün haben, sollte die Ampel für querende Füßgänger*innen oder Radfahrer*innen rot anzeigen. Oder eben umgekehrt.

Also getrennte Ampelphasen. Fände ich gut. Rede ja schon lange davon. Das Argument, dass dadurch der Verkehrsfluß gestört wird, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Und dazu sollten an besonders gefährlichen Einmündungen Absperrgitter installiert werden, durch die Fußgänger/Radfahrer „gezwungen“ werden, die Straße zehn Meter weiter hinten zu überqueren, um besser gesehen zu werden.

Das sind Dinge, die sicher relativ schnell durchgeführt werden könnten. Denn bis jeder Lkw mit einem Abbiegeassistent ausgestattet ist, gehen noch viele Jahre ins Land. Und Laster ohne diesen Assistenten die Durchfahrt durch Städte und Gemeinden zu verbieten, dürfte eh nicht durchsetzbar sein.

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Viele Unternehmen in Großbritanien horten Produktionsteile und sogar Lebensmittel in riesigen Lagerhallen. Grund ist die Nervosität vor dem geplanten Austritt aus der EU.

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In Finnland wollen Unternehmen und Kommunen die intelligenteste Straße der Welt bauen. Die Strecke soll 31 Kilometer lang sein und die Städte Siuntio und Karjaa verbinden.

An dieser Strecke werden insegesamt 620 Lichtmasten gebaut, die mit
Basisstationen und Antennen ausgestattet werden, die zusammen ein 5G-Netzwerk bilden.
Wenn das Projekt grünes Licht erhält, ermöglicht diese digitalisierte Straße die Erprobung von selbstfahrenden Autos durch die in den Lichtmasten installierte Cellular Vehicle-to-Everything-Plattform (C-V2X).
Diese Technologie hält automatisierte Fahrzeuge über die Verkehrsströme und Fahrbedingungen der Straße auf dem Laufenden, während ihr Kommunikationssystem und ihre Sensoren mit anderen Fahrzeugen und Infrastrukturen verbunden werden können, um einen sichere Fahrt auf der Straße zu gewährleisten.

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Parkplätze ja – aber bitte nicht hier. Immer wieder gibt es Probleme beim Aus- und Neubau von Parkplätzen. Aber das ist nicht neu. Schon vor zehn Jahren wehrten sich Bürger angrenzender Gemeinden gegen den Bau von Stellflächen in ihrer Nachbarschaft.

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Verpasster Unfall trotz falscher OBU

Vor jeder Fahrt sollten Lkw-Fahrer das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU kontrollieren und gegebenenfalls richtig einstellen. Denn das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.

Machen aber nicht alle. Denn das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei seinen Lkw-Maut-Kontrollen bemerkt, dass Fahrer von schweren Lastwagen vor allem die Gewichtsklasse bei der On-Board-Unit nicht immer korrekt einstellen:

Einige Lkw-Fahrer stellen OBU nicht richtig ein

Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach.
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Was die Frühlingsblüte über den Klimawandel verrät
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Ups: Ein Lkw ist am Donnerstag gegen 6.30 Uhr auf der A8 in Richtung München umgestürzt. Die Bergung ist kompliziert. Mehrere Fahrstreifen blieben über Stunden gesperrt.

Stand in der Nacht zum Donnerstag am Irschenberg und wollte da gegen halb sieben losfahren. Hätte dann natürlich im Stau gestanden. Wegen einer Erkältung war ich aber halb fünf schon munter und konnte nicht mehr einpennen. Nase zu und so. Ihr kennt das. Bin ich halt zwei Stunden früher los. Freie Fahrt inclusive.
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Patrick Sensburg ist CDU-Innenexperte und mag keine Diskussionen über Tempolimits. Im Gegenteil. Er machte einen Vorschlag, ob für moderne LKW auf Autobahnen nicht mehr als 80 km/h erlaubt sein sollte, z.B. 100 km/h. Omnibusse dürften ja auch so schnell fahren.

tempo lkw einhundert sensburg cdu
Originaltweet >>>

Darüber sollte man nicht mal ansatzweise nachdenken. 80 km/h für Lkw auf Autobahnen reichen völlig. Herr Sensburg sollte sich lieber den Kopf darüber zerbrechen, wie man mehr Güter auf Wasser und Schiene verlagert. Das wäre einer Diskussion würdig.

Weniger Lkw auf Straßen bedeutet auch weniger Ausbeutung für osteuropäische Lkw-Fahrer. Dafür aber eine Verbesserung der unsäglichen allabendlichen Parkplatzsuche für meine Kollegen und mich. Darüber sollten wir diskutieren.
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Eine Fahrt mit dem Taxi:

„Also wenn Sie mich fragen, reicht es auch. Wir haben genug bezahlt.“
„Was meinen Sie, damit, was haben Sie bezahlt?“
„Naja, es ist doch so, was hab ich denn noch damit zu tun und meine Kinder? Was der Adolf da gemacht hat, hat mit uns doch nichts mehr zu tun und wir müssen immer noch zahlen dafür?“

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Mitwirkungspflichten für Fahrer

Ab 1. Januar 2019 wird die Lkw-Maut auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Diese Anhebung hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition am 18. Oktober diesen Jahres beschlossen. Zusätzlich werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet.

Diesen Gesetzentwurf unterstützte die Opposition allerdings nicht. So kritisierte die AfD unter anderen die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien, wie der Elektro-Lkw. Die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes beklagte die FDP. Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld für Änderungen stark gemacht. Ihr Verkehrspolitiker Stephan Kühn bemängelte, die Lärmkosten würden dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur zu 28 Prozent angelastet. Das sei zu wenig: „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen.“

Aber das nur am Rande. Denn wichtig ist, auch auf uns Fahrer kommen bestimmte Mitwirkungspflichten zu. So sind wir ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, die Gewichtsklasse an der On Board Unit (OBU) aktuell und korrekt vor jedem Fahrtantritt einzustellen. Denn ist die Gewichtsklasse nicht richtig eingestellt und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert, führt das zur Ahndung und zur Nacherhebung der Mautbeträge.
Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht, welches der Halter bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben hat, ist dabei grundsätzlich im Fahrzeuggerät gespeichert.

Mautgerät Anzeige tollcollect

Sollte sich das zulässige Gesamtgewicht ändern, etwa weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, ist vor Antritt der Fahrt das zulässige Gesamtgewicht auf der On-Board Unit anzupassen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Achsen erforderlich (≤3 Achsen bzw. ≥4 Achsen). Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von unter 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen möglich.

Also unbedingt vor Fahrtantritt das richtige zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration einstellen. Wer das versäumt, riskiert eine empfindliche Strafe.
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Zudem wird ab 1. Januar 2019 das zulässige Gesamtgewicht bei Fahrzeugkombinationen abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge gebildet. Stütz- und Aufliegelasten sind nicht zu berücksichtigen.

Hier einige Beispiele. Die Betriebsanzeige in Deutschland zeigt nach Fahrtantritt folgenden ausgewählten Gewichtsbereich an:

Fahrzeug 3 Achsen

mautfrei <7,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 9 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 16,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht >18 Tonnen

In Österreich schaut es etwas anders aus. Wer den Dienst Toll2Go aktiviert hat, sieht folgende Displayanzeige:

Aktuell eingestellte Achszahl
Dienstgebiet
deklarierter Bereich: mautfrei
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse I
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse II
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse III

Das ganze nochmal im Kurzüberblick: Sobald Ihr den Motor startet, seht Ihr die Gewichtseinstellung der letzten Fahrt. Also entweder das dauerhaft auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht oder das von Euch oder einem anderen Fahrer vorher ausgewählte zulässige Gesamtgewicht.
Ihr könnt keine Gewichtsklasse einstellen, welche niedriger ist, als das auf dem Fahrzeuggerät dauerhaft gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Und auch wichtig: Beachtet bitte, dass Ihr bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen, zusätzlich die korrekte Anzahl der Achsen einstellt.

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