Seit heute Abend klingt die Standheizung im Lkw wie eine Kreissäge. Ich habe keine Ahnung, was da kaputt ist. Aber für was gibt es gute Freunde. Einer empfahl mir, Teelichter mitzunehmen. Die würden auch Wärme abstrahlen.
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Auch die Europäische Union hat Maßnahmen zur Reduzierung des „toten Winkels“ im unmittelbaren Umfeld von Fahrzeugen erlassen. Dazu wurden bestehende Bestimmungen weiterentwickelt. Diese enthalten erhebliche Änderungen gegenüber älteren Richtlinien und traten mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Ein Grund war, dass die Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG über Rückspiegel sich in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik für das Sichtfeld neben, vor und hinter dem Fahrzeug als unzureichend erwiesen hatten.
Mit der neuen Richtlinie 2003/97/EG wurden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert.
Sie führte hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:
- Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
- Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
- Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
- Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).
Die neuen Vorschriften der Richtlinie 2003/97/EG wurden nach und nach zwischen 2005 und 2010 eingeführt.
Zu den Kamerasystemen habe ich ja bereits hier schon was geschrieben. Nun machte mich letzte Woche ein (leider) unbekannter Leser per eMail darauf aufmerksam, dass es auch von anderen Herstellern solche Kamerasysteme gibt.
Das habe ich ja auch nicht bestritten. Mein Beispiel von vor vier Wochen beruhte nur auf einer Pressemitteilung, die ich da gerade gelesen hatte.
Ausserdem handelt es sich bei dem Tipp des Lesers um Rückfahrkameras und nicht um 360-Grad-Kameras. Ich bestreite ja nicht, dass diese nicht auch nützlich sind. So steht in der bereits erwähnten Richtlinie 2003/97/EG:
Die Problematik besteht bei allen Fahrzeugen generell, die keine direkte Hecksicht haben und dennoch gezwungen sind, rückwärts zu fahren, ohne sich sicher zu sein, dass sich keine Person hinter dem Fahrzeug aufhält. Daher kann der Einsatz eines solchen Systems zur Erhöhung der Sicherheit in jedem Falle empfohlen werden.
In einzelnen Ländern, wie z.B. in Spanien, wird dieses Sichtfeld auch für Busse der Fahrzeug-Klasse M2 und M3 gefordert. Eine Änderung der EG-Richtlinie, die dies in Folge für ganz Europa fordert, ist in Vorbereitung.
Das heißt dann wohl, dass in Zukunft Rückfahrkameras zumindest erst einmal für Busse vorgeschrieben werden. Aber auch Lkw-Fahrern würde solch ein System helfen. Da wären Unfälle wie der von mir vor einiger Zeit vermeidbar.
EG-Richtlinie 2003/97/EG
So parkt man heute
Auf der Seite „LaSi Mobil“ kann man ein Beispiel bewundern, wie unterschiedlich in Deutschland mit dem Thema Ladungssicherung umgegangen wird. So darf ein mit Flachstahl beladener Lkw der in Nordrhein – Westfalen kontrolliert wird, seine Fahrt erst dann fortsetzen, wenn die Ladung mit einer Vielzahl von Spanngurten nachgesichert wird.
Ein zweites Mal in Niedersachsen angehalten, gibt es erneut Ärger, weil die Beamten der Meinung sind, die Ladung ist nicht zurrfähig und kann nur über Formschluss, Antirutschmatten und den Fahrzeugaufbau gesichert werden.
Je nach Laune kann man darüber weinen oder lachen. Erst recht, wenn man die dazugehörigen Fotos sieht. Besonders aufschlussreich ist Bild 1: Zwischen den Zurrgurten und der Ladung fehlen Kantenschoner. Nach wenigen Kilometern sind die Dinger durch gescheuert und somit reif für die Mülltonne.
Dann wurden alle Gurte von einer Seite fest gezurrt, nämlich links. Ich habe mal gelernt: Ein Schloss links, eines rechts. Und so weiter. Die Flachstahlstücke in der Mitte werden auch nicht niedergezurrt. Das wäre wohl auch noch zu bemängeln.
Ich bin ja der Meinung, dass viele Beamte Theorie und Praxis schlecht auseinander halten können. Die kommen aus einer Schulung und versuchen anschließend, dass dort erworbene Wissen auf der Straße umzusetzen. Wie in diesem Fall. Da wurde ausgerechnet, wie viele Spanngurte nötig sind, um die Ladung ausreichend zu sichern.
Die anderen, praktischen Fehler, sind dagegen nicht aufgefallen.
Ich sichere auch nicht immer alles richtig. Allein schon deshalb, weil ich vieles nicht weis. Dann versuche ich mit Logik dran zu gehen und frage auch mal den jeweiligen Verlader. Die Leute verladen ja die Ware nicht zum ersten Mal und haben zumindest in Deutschland eventuell auch bereits Schulungen besucht. Deren Tipps und Hinweise helfen oftmals enorm weiter.
LaSi Mobil: Untersagung der Weiterfahrt
3 KommentareIch verbringe ja auch das ein oder andere Wochenende auf einem Rasthof. Nicht weil es mir Spaß macht, sondern weil schlicht die Zeit nicht reicht, um noch nach Hause zu kommen. Das Problem dabei ist, dass selbst Samstags ab 14.00 oder 15.00 Uhr die regulären Lkw-Stellflächen belegt sind. Also muss ich auf alternative Parkplätze ausweichen und das sind in der Regel die Bereiche für Pkw.
Genau diese Problematik greift nun der Remscheider General-Anzeiger auf. Laut der Zeitung hätten letzten Sonntag viele Wanderer, die die nahegelegene Remscheider Talsperre besuchen wollten, auf der Raststätte Remscheid keinen Parkplatz für Ihren Pkw gefunden.
Der Grund waren Lkw-Fahrer, die in ihrer Not bei der Suche nach einer Stellfläche die obere Parkebene der Autobahn-Raststätte zum Teil mit ihren Lastern besetzt hatten.
Zu diesem Missstand wurden auch diverse Spezialisten befragt. So antwortete ein Sprecher der Autobahnpolizei Bensberg:
Wenn wir dorthin gerufen werden, sprechen wir ein Platzverbot aus. Andererseits wissen die armen Fahrer zum Teil gar nicht, wo sie hin sollen.
Ein Platzverbot an einem Tag, an dem nur Lkw mit Sondergenehmigung fahren dürfen? Hmm. Was ist eigentlich preiswerter? Das Platzverbot zu ignorieren oder gegen ein Fahrverbot zu verstoßen? Ich weis es nicht. Selbst – nur mal angenommen – ein Brummifahrer wird weg gejagt. Findet er dann an der nächsten Raststätte einen akzeptablen Standplatz? Was passiert, wenn der auch dort Sonntagsausflüglern im Weg steht?
Oder. Haben drei Wochen später belgische, französische oder von mir aus auch italienische Polizisten Verständnis für den Fahrer? Weil er hat ja gegen seine gesetzlich vorgeschriebene Wochenendruhezeit verstoßen. Ich denke nicht!
Toll ist auch der Spruch von Andreas Raedt, Sprecher des Landesbetriebs Straßen in NRW:
Wegen der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit hat niemand das Recht, ein Gesetz zu missachten. Jeder muss sich rechtzeitig um einen Platz kümmern
Da hat der Mann gar nicht mal so unrecht. Nur wann soll ich denn mit der Suche beginnen? Fange ich Montagnachmittag gegen vier Uhr an – was nicht mal so selten vorkommt – dürfte ich bis Dienstagfrüh gegen zwei Uhr fahren. Nur muss ich mich dann auch auf für Lkw gesperrte Flächen stellen, da alle anderen Plätze belegt sind.
Geht es aber nach dem Herrn Raedt, hätte ich bereits spätestens gegen 19.00 Uhr Feierabend. Denn bereits dann müsste ich mich auf die Suche nach einem erlaubten Parkplatz machen.
Interessant sind auch die Kommentare unter dem Artikel. Da tobt ein kleiner Shitstorm. Das ist nicht negativ gemeint, im Gegenteil. Diese Meinungen zeigen eigentlich recht deutlich, wie angefressen und dünnhäutig viele Kollegen mittlerweile auf solche Meldungen und Begebenheiten reagieren. Wundern tut es mich nicht.
Zum Artikel: Raststätte: Lkw-Fahrer müssen sich rechtzeitig um Platz kümmern
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Tank & Rast
Gestern am späten Nachmittag Kontrolle in der Schweiz. Ausgelesen wurden 28 Tage, bemängelt wurde ein Verstoß. Die Gesamtlenkzeit innerhalb zweier Wochen wurde um zwei Stunden überschritten.
Ich hatte also 92 Stunden Lenkzeit. Erlaubt sind neunzig.
Bezahlen brauchte ich nichts. Der nette Polizist beließ es bei einer freundlichen Ermahnung.
Heute am späten Nachmittag Kontrolle in Italien. Das ich bereits gestern fällig war, wurde ignoriert.
Schweiz wäre Schweiz und Italien ist Italien. Interessante Logik. Aber nun ja.
Es wurden wieder 28 Tage ausgelesen, dann wurde fleißig geschrieben. Am Schluss kamen die nicht ganz so netten Polizisten auf einen Betrag von 114 Euro und 70 Cent.
Die zwei Stunden Mehrfahrzeit in der Doppelwoche durfte ich nun doch zahlen, plus eine übertretung der Tageslenkzeit.
Am 31.01. hatte ich zehn Stunden und acht Minuten auf der Karte. Erlaubt sind zehn Stunden.
Das ich an diesem Tag, ein Freitag, einfach nur nach Hause wollte, ist egal. Für mich heißt das in Zukunft, dass ich nochmal neun Stunden in der Karre penne, selbst wenn nur noch fünf Minuten bis zum Standplatz des Lkw fehlen.
Denn ich habe keinen Bock mehr, irgendeinem Staat mein sauer verdientes Geld in den Pops zu schieben.
Bei Verstößen jenseits von gut und böse sehe ich es ein, dass man zur Kasse gebeten wird. Aber nicht wegen solcher Kinkerlitzchen. Das grenzt allmählich an debilen Strafwahn. Mit Verkehrssicherheit hat das auch nichts mehr zu tun. Wer von mir wegen acht Minuten Überschreitung einen mittleren zweistelligen Betrag will, ist ein Abzocker.
Ich weis nicht ob es rechtens ist, einen Tag nach einer eigentlich ergebnisslosen Kontrolle noch einmal komplett kontrolliert zu werden und dabei Verstöße zu ahnden, die einen Tag vorher nur zu einer mündlichen Verwarnung führten. Auch wenn es in zwei unterschiedlichen Ländern passiert.
Wie auch immer. Nicht nur, dass ich keine Lust auf Diskussionen hatte, die bringen hier auch nichts. Selbst in Deutschland rede ich während einer Kontrolle nur das nötigste.
24 KommentareAlso ich könnte eigentlich nur dazu aufrufen, dass ein Expertengremium zusammen gestellt wird, wo in aller Öffentlichkeit über die Problematik gesprochen wird. Es hat doch niemand was zu verbergen. Ich verstehe es nicht.
Diesen Vertrag kann man doch nicht geheim halten. Vielleicht eine Zeitlang. Aber irgendwann kommt alles an die Oberfläche.
Ernst Uhlmann (Fela Elektronik-Gruppe)
Bei Toll Collect ist etwas passiert, was wir bei vielen solcher Projekte inzwischen erfahren mussten. Nämlich das der Staat sich in diese Geheimverträge als der schwächere Partner hinein manövriert hat, so das die Investoren sich praktisch alles leisten können.
Bei Toll Collect etwa, dass die ihre versprochene vertragliche Leistung nicht erbringen und dafür auch keine Haftung übernehmen.
Werner Rügener (Buchautor)
1 KommentarSo gut wie jede Woche bin ich auf einer der Nord/Süd-Routen durch die Alpen unterwegs. Selten über die Tauern, häufiger durch die Schweiz (Gotthard oder San Bernardino) und oft über den Brenner. Aber egal welche Strecke ich fahre, es bietet sich immer das gleiche Bild: Lkw mit osteuropäischen Nummern beherrschen mittlerweile das Straßenbild.
Als Deutscher auf einem in Deutschland zugelassenen Lkw bin ich dort in der Minderheit.
Ein Beispiel? Die letzte Nacht verbrachte ich auf einem Rasthof auf der österreichischen Seite der Brennerautobahn, kurz vor Nösslach. Dort habe ich mir mal die Kennzeichen der anderen Lkw angeschaut. Es waren ausnahmslos Tschechen, Slowaken, Rumänen und Polen. Ach ja, ein Ungar stand auch noch dazwischen. Italiener oder Österreicher? Fehlanzeige! Deutsche? Ja, einer. Nämlich ich.
Die naheliegendste Frage ist dabei eigentlich: Was haben die da zu suchen? Der Osten liegt schließlich im Osten und nicht im Norden oder Süden. Klingt primitiv? Vielleicht! Aber die Antwort ist ebenso naheliegend. Gegen die billige Übermacht osteuropäischer Speditionen sind westliche Transporteure meist Chancenlos. Es sei denn, diese bedienen sich und verdienen mit an den Billigfirmen aus dem Osten.
Auch da kann man gleich in Österreich bleiben. Viele Frächter aus dem Alpenstaat haben einen Großteil ihrer Flotte Richtung Osten verlagert. Der Kostendruck ist halt gewaltig und die Tarife sind unter aller Sau.
Das soll aber weder eine Entschuldigung für dieses Gebaren sein, noch eine Lösung. Denn die Leidtragenden sind letztlich die heimischen Fahrer. Viele wurden entlassen oder offene Stellen einfach nicht neu besetzt. In anderen Mittel- oder Westeuropäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden läuft es ähnlich ab.
Genau da ist die Politik gefordert. Eine Angleichung aller Systeme, dazu gleiche Wettbewerbschancen sind nötig. Anders funktioniert es nicht. Ansonsten werden in einigen Jahren einheimische Lkw-Fahrer Geschichte sein.
Vor einigen Monaten unterhielt ich mich an einer Ladestelle mit einem tschechischen Fahrer. Der erzählte mir, dass er sieben Wochen am Stück zwischen Deutschland und England pendelt. Also laden in Deutschland, entladen in England, dort wird der Lkw wieder beladen und dann geht es retour zurück nach Deutschland. Nach diesen sieben Wochen darf er für eine Woche nach Hause. Danach beginnt das ganze Spiel von vorne.
Was der dabei verdient, hat er mir auch genannt. Es waren umgerechnet so um die elfhundert Euro im Monat. Davon muss er neben seiner Familie auch sich selber ernähren. Wie das geht? Ich weis es nicht.
Angestellt war er bei einer tschechischen Spedition, die aber für einen großen deutschen Logistiker unterwegs ist. Das zeigt, wer da die eigentlichen Fäden im Hintergrund zieht. Zum einen große Industriebetriebe, die ihren kompletten Versand an Logistikunternehmen abgeben und zum anderen eben diese Logistiker. Gewinnmaximierung auf Teufel komm raus, heißt auch hier das Zauberwort. Der Leidtragende ist mal wieder der Mann ganz unten.
Auch hier wäre Wettbewerbsgleichheit angesagt. Vor allem im Bereich der Kabotage könnten diese Verfehlungen überprüft werden. Wird es aber nicht. Aus diesem Grund hat der Vorsitzende der Fahrergemeinschaft Actie in de Transport Germany, Udo Skoppek, sich mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), gewandt. In diesem Schreiben fordert er die Behörden auf, ihrer Kontrollpflicht nachzukommen.
So nennt er als Beispiel die massiven Marktstörungen, die durch das Geschäftsgebaren der ungarischen Spedition Waberer’s hervorgebracht werden. Über den Jahreswechsel standen über einhundert Lkw dieser Firma auf Autohöfen in Süddeutschland. Deren Fahrer wurden Anfang Januar mit Bussen wieder zu ihren Fahrzeugen gebracht. Hierzu müssten die Anreisezeiten der Fahrer im Tachografen nachgetragen werden. Nur wird das gerne mal vergessen.
So zweifelt Udo Skoppek daran, dass dies je kontrolliert wurde. Auch der Umstand, dass viele Fahrzeuge nach Ansicht der Actie dauerhaft in Deutschland liefen, werfe Fragen nach der Einhaltung der geltenden Kabotageregeln auf. Denn gewohnt wird dabei natürlich durchgehend im Fahrerhaus des Lkw – und genau das ist nach Artikel 8 Ziffer 8 der EU-Verordnung 561/2006 nicht zulässig.
Um die Einhaltung dieser Verordnung Druck zu verleihen, wurde eine Petition gestartet. Mit dieser will man eine Änderung der Bußgeldbestimmungen herbeiführen, damit die Behörden hier besser einschreiten können. Wichtig ist, dass damit nicht die Fahrer bestraft werden sollen. Das Bußgeld soll dabei nur dem Unternehmer gelten, da er in der Regel für diese Verstöße verantwortlich ist.
Nur irgendwie scheint das bei vielen deutschen Fahrern nicht anzukommen. Denn in den vergangenen drei Wochen wurde diese Petition gerade einmal 867 mal unterzeichnet. Den Grund dafür kenne ich nicht. Fix Anmelden und seine Stimme abgeben. Das ist eigentlich ganz einfach und tut nicht einmal weh. Und man kann es während einer Werbepause von der heimischen Couch aus machen. Aber lieber phantasiert man hierzulande von Autobahnblockaden, Generalstreiks und ähnlichen Quark. Schade das viele nicht kapieren wollen, dass man auch auf diesem Weg der Politik Druck machen kann.
Offener Brief von Udo Skoppek (pdf)
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (pdf)
Actie in de Transport Deutschland
Bundesamt für Güterverkehr
