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Kategorie: Gastbeitrag

Gastbeitrag: Ein System der Angst

Deutsch­land­weit und in ganz Europa steht die Transportbran­che mit dem Rücken zur Wand, und das nicht ohne Grund. Billigstar­bei­ter aus Ost­eu­ro­pa und Asien sind in in den Fahrerhäusern der Fernlaster längst keine Seltenheit mehr. Ihre Ar­beits­be­din­gun­gen und Löhne sind mi­se­ra­bel.

So auch in den Betrieben der Globalplayer und Großlogistiker: Die Firmen geben große Teile des Be­trie­bes in die Hände von Sub­un­ter­neh­mern, womit diese selbst nicht mehr die Ver­ant­wor­tung für die dort Be­schäf­tig­ten trägt. Die Ar­beits­be­din­gun­gen in die­sen Sub­un­ter­neh­men sind ver­hee­rend: 10-18 Stun­den-Schich­ten, mi­ni­ma­le Löhne, keine Ar­beits­ver­trä­ge und Kran­ken­ver­si­che­run­gen, man­gel­nde Schutz­klei­dung, völ­li­ge Iso­la­ti­on von der Au­ßen­welt.

Täg­li­cher sozialer- und Arbeitsdruck der Be­trof­fe­nen schaf­fen ein Sys­tem der Angst, aus dem sie sich meist selbst nicht mehr be­frei­en kön­nen. Der Gang zu einer Behörde oder zum Arzt wird schlichtweg un­ter­sagt, indem die Betroffenen gar nicht erst in die Nähe Ihres Lebensmittelpunktes disponiert werden. Eine soziale Ver­bin­dung zur „Au­ßen­welt“ und zur eigenen Familie wird somit nahezu un­mög­lich gemacht. …

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BKF – Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Gastbeitrag von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung?
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entladetätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU, endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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Gastbeitrag: Florian auf Extratour

Hallo,

mein Name ist Florian. Bereits vor einigen Jahren habe ich hier in diesem Blog über eine Aktion gelesen, bei der man Lkw-Fahrern, die Weihnachten im Lkw verbringen müssen, mit einer kleinen Geste eine Freude bereiten kann.
Also machte ich mich am zweiten Weihnachtsfeiertag mit meiner Freundin auf den Weg, um ihnen ein kleines Präsent zu überreichen. Unser Weg führte als erstes zum Rasthof Eichelborn bei Erfurt, anschließend über Parkplätze und Autohöfe Richtung Gotha und zum Schluss in das GVZ Erfurt und einige andere Gewerbegebiete in der Nähe.

Weihnachtsaktion AidT

Wir haben natürlich nicht alle Fahrer angesprochen. Sondern nur die, die den Motor an hatten oder bei denen die Vorhänge offen waren. Bis auf zwei waren alle allein unterwegs. Einer der beiden war ein rumänischer Fahrer, der seine Frau dabei hatte. Sie hieß Annika.
Ich klopfte vorsichtig, er schaute durch das geschlossene Fenster herunter. Ich hielt sein Präsent nach oben, da öffnete er vorsichtig die Tür. Dann sagte er etwas auf rumänisch und erwähnte dabei den Namen Annika. Schon schaute seine Frau von hinten hervor
Sie lachte und sagte „Merry Christmas„. Natürlich bekam auch Sie eine Tüte.

Die anderen waren ein Vater und sein Sohn. Beide standen einsam in einer Ecke des Internationalen Logistikzentrums Erfurt. Da gibt es keine Toilette, keine Duschen, kein Imbiss. Einfach nichts. So kampierten die drei Tage. Umso mehr freuten sie sich über unsere kleine Geste.
Die meisten anderen Lkw dort waren leer. Auch die von Waberer. Deren Fahrer wurden sicher mit Bussen nach Hause gefahren.

Danach fuhren wir ins GVZ. Ein Italiener machte für sich gerade ein leckeres Essen. Er hatte einen Einweggrill und lies es sich gut gehen. Als wir ihn sein kleines Geschenk überreichten, freute er sich sehr. Was er auf italienisch sagte, verstanden wir natürlich nicht.
Ein anderer Fahrer lachte schon, als ich aus dem Auto stieg. Er wußte wohl bereits, was ich für ihn hatte. Auch war er einer der wenigen der ausstieg, mir die Hand gab und sich in gebrochenen Englisch mit mir unterhielt.

Dann erzählte er mir, dass er seit Anfang Dezember unterwegs ist und erst im Januar wieder heim in die Slowakei fährt. Von Erfurt aus muss er aber erstmal nach Rotterdam. Seine Frau feiert derweil mit seinen Kindern alleine Weihnachten.

Weihnachtsaktion Lkw

Viele Fahrer sahen traurig aus. Trotzdem winkten sie zum Abschluß und lachten sogar. Bis auf einen nahmen alle unser kleines Geschenk an. Er wollte es halt nicht. Einige öffneten die Tür, wenn sie nicht schon draußen standen. Andere öffneten nur einen kleinen Spalt vom Fenster. Ich weis nicht wieso, vielleicht hatten die auch etwas Angst.
Ein Fahrer der gesprächig war, fragte ob ich Santa Claus wäre.

Es war nicht allzu viel in meinen fünfzig Tüten, nur einige Süßigkeiten. Aber jeder hat sich gefreut und merkte, dass auch in der Ferne jemand an sie denkt. Deswegen werde ich das auch nächstes Jahr wiederholen.

Wie gesagt, wir waren zu zweit. Meine Freundin traute sich anfangs nicht so richtig. Dann hat Sie mit verteilt und der Italiener sagte zum Abschluß irgendetwas mit schöne Frau. Tja. Viele Fotos haben wir nicht gemacht. Denn ob die Fahrer das auch möchten, ist auch immer so eine Frage.
Einige fragten auch ungläubig, ob es wirklich für sie sei. Also „For Me?“ Auch das erstaunte mich. So viel Dankbarkeit sind sie wohl gar nicht mehr gewohnt.

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Gastbeitrag: Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Be- und Entladen, Haftung, Versicherung
Von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz
verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung.
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entlade -tätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese
widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich
schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU,
endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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Fortsetzung mit einen Donnerwetter … zu Pfingsten

Hier ist die Fortsetzung von Gregor’s Beitrag vom Freitag. Wie immer lesenswert:

Warum – Wieso – Weshalb – Wozu – eine Gewerkschaft ?
Warum – Wieso – Weshalb – Wozu – Wie – Wann – in die Verdi ?

Achtung !
Zu Pfingsten möge der heilige Geist die BKF endlich auch erleuchten !
1.) Inhalt ist nur bei Solidarität des BKF zu verstehen !
2.) Teil des Inhalts ist nur bei Tarifbindung des BKF rechtsgültig !

Theorie oder Praxis …. Freiwillig oder Zwang ?
Sind die BKF dumm oder nur unwissend ?

Der BKF kann es sich ja aussuchen und darum gibt es die Antwort durch die Gewerkschaft !

Fast alle BKF sind gesetzeswidrig ca. 3 Monate im Jahr für Nichts und wieder Nichts unterwegs bei ihrem „Dienst am LKW-Steuer“.
Das ist eine Tatsache und wer es glaubt ist selber Schuld.

Ein Gewerkschaft Gedicht:

„Überall im Arbeitsleben gibt’s um Tarif und Rechte, Streit.
Niemand wird uns etwas geben, so einfach aus Gefälligkeit“.
„Immer wird die EU versuchen, den Besitz, die Macht, das Geld in die große Tasche fällt“.
„Die EU wird es weiter treiben, wenn sie dabei keiner stört …
..und das Gute einverleiben, auch noch das was Uns gehört“.

In der Fortsetzung des Gedichts befindet sich allerdings die entscheidende gemeinschaftliche Schwachstelle der deutschen BKF, indem sie sich fast nicht gewerkschaftlich organisieren ließen.

Gibt es Solidarität unter den deutschen Kraftfahrer, Fernfahrer, BKF ?
Gibt es das „Wir-Gefühl“ unter den BKF überhaupt noch in Deutschland ?
Gibt es BKF die dumm sind und nicht in Verdi organisiert sind ?

Weiter mit dem Gewerkschaft Gedicht:

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Der Tag des BKF und seine Geschichte

Gregor Ter Heide hat wieder einen tollen Beitrag geschrieben. Danke.

Der heutige Tag des BKF muss auch vom Bürger gewürdigt werden und auch ich sage Danke und würdige hiermit diesen Tag des BKF.

Keiner will ihn, doch jeder braucht ihn, den LKW und damit auch den BKF.

Hier tauchen Zweifel auf, ob der normale Bürger die Entbehrungen, die Nöte und Zwänge, aber auch die schönen Momente im BKF-Leben kennt oder bereit ist diese kennen zu lernen.

alte Fahrer Muetze
Quelle: Wikipedia (Autor: elkawe)

Jeder sollte es wissen, wie unentbehrlich wichtig der BKF ist, denn sonst wären alle Regale leer, es gäbe keinen Treibstoff zum Tanken und alle Fließbänder ständen still. Das ist keine Analyse, sondern Wirklichkeit.

Wie selbstverständlich transportierten, bewegten bzw. beförderten die vielen „Unbekannten“ BKF, zu neudeutsch „Truck-Driver“, anonym in ihren Fahrerhäusern, tagtäglich rund um die Uhr alle Waren für Handel, Wirtschaft und Produktion in Europa, um der Bevölkerung ein angenehmes Leben möglich zu machen.

Schneller, einfacher, flexibler als Flugzeug, Binnenschiff und Eisenbahn ist der LKW, der durch seinen Ausführer zur Selbstverständlichkeit wurde, obwohl viele Bürger seine lebenswichtige Bedeutung einfach ignorieren. Die verladende Wirtschaft und Industrie hatte den LKW zum Last-Esel auserkoren und zu einem leistungsbezogenen Bedarf ausgebaut und gefördert, nur das ausführende Organ, wurde bis heute vielfach als Mensch vergessen.

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Offener Brief an das BAG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Marquardt,

laut Ihrer Internetseite überwacht das BAG “die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene“.

Wie ich den Medien (z.B. WDR Westpol, Fahrerstammtisch Aachener Land etc.) aber leider entnehmen musste, verweigert das BAG offensichtlich die besagten Kontrollen und unterstützt so die vorsätzlichen Verstöße gegen die Wochenendruhezeiten der ausländischen LKW-Fahrer, was von deren Unternehmern weidlich ausgenutzt wird!

Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil ausländischer Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der deutschen Transportwirtschaft ergaunern.

Die schwarzen Schafe unter diesen Unternehmern können ganz gezielt mit diesen Kostenvorteilen planen, weil sie keinerlei Kontrollen und Sanktionen zu befürchten haben. Erst recht nicht, nachdem aus Ihrem Hause öffentlich verkündet wurde, dass Sie nicht kontrollieren könnten. Wie in dem Bericht in der Sendung Westpol des WDR vom 03.11.13 zu sehen war, verweigert das BAG die besagten Kontrollen – ganz im Gegensatz zu den verantwortlichen Behörden in den Nachbarländern Belgien, Frankreich, Niederlanden, Dänemark, Österreich und auch Schweiz!

Das ist nicht weiter hinnehmbar! Ich fordere Sie daher dringend auf, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu ändern! Es kann nicht angehen, dass korrekt arbeitende Speditionen benachteiligt werden, wenn sie das Gesetz achten!

Das BAG hatte im Zeitraum von April bis Juni 2014 1.800 in- und ausländische BKF befragt.

1.) Hier muss natürlich sofort die erste Frage gestellt werden:

„Warum wurden denn innerhalb von 3 Monaten nur 1.800 BKF im internationalen gewerblichen Güterkraftverkehr befragt oder wurden gar nicht mehr kontrolliert ?“

2.) Die zweite Frage müsste eigentlich nicht gestellt werden:

„Warum wurde aufgrund der befragten international tätigen BKF, kein Fazit erstellt. Oder wurde gar keine Konsequenz bei der offiziellen Untersuchung beabsichtigt ?“

3.) Eine dritte sehr wichtige Frage bleibt ebenso offen:

„Was passiert mit den Ergebnissen, die natürlich auf keinen Fall repräsentativ verarbeitet werden dürften, denn sie geben die tatsächliche Wirklichkeit grundsätzlich nicht wieder. Oder soll etwa die Bundesregierung daraus ein Fazit ziehen?

Solange diese 3 Fragen von der BAG nicht beantwortet wurden, geht die A.i.d.T. davon aus, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung nur zum internen Gebrauch und zur allgemeinen Kenntnisnahme stattgefunden haben. Grundsätzlich dürfen diese Ergebnisse in Deutschland und in der EU-Administration auch nicht verwertet werden!

Begründung:

Im Mittelpunkt der Untersuchung standen Fragestellungen in Zusammenhang mit den Tages- und Wochenruhezeiten der BKF sowie deren Zufriedenheit mit ihrem Beruf und den vorherrschenden Rahmenbedingungen.

1. Die BAG hatte nicht beachtet, dass der Begriff: „BKF“ ab dem 10.09.2014, aufgrund der Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003, auch überall innerhalb der EU rechtsgültig geworden ist.

2. Jedem international tätigen BKF ist bekannt, dass Bulgaren und Rumänen als BKF, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen müssen. Wie das BAG in fälschlicher Weise feststellte, verbringen angeblich nur 70 % der bulgarischen und nur 56 % rumänischen BKF während ihrer Wochenruhezeit im bzw. beim LKW Fahrerhaus.

3. Wenn bei den aus Bulgarien stammenden BKF der Anteil, die nicht ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am familiären Lebensmittelpunkt verbringen, (nur bei rund 8 % liegt) , stimmen natürlich auch die 70 % nicht, die laut Befragung, von den bulgarischen BKF im oder am Fahrerhaus verbracht werden. Wo bleiben die restlichen 22 % der BKF?

4. Wieso wurde bei der Untersuchung überhaupt nicht der familiäre Lebensmittelpunkt aller BKF in den Vordergrund gestellt? Das steht sogar als „Wohnsitz des Fahrers“ im „BAG Kontroll-Leitfaden“ vom 15.09.2014, der von den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorher abgestimmt wurde. Hier hat natürlich das BAG den Sinn und Zweck total verdreht !

5. Im BAG Kontroll-Leitfaden Nr. 3.10 „An- oder Abreise zum Fahrzeug“ steht wörtlich:

„Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte des Arbeitgebers (Arbeitsplatz) gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz/ Betriebsstätte übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als „Bereitschaftszeit“ oder „andere Arbeit““.

Damit stellt die BAG die Kontroll-Richtlinie 2006/22/EG selbst ad absurdum dar.

6. Den Begriff „Bereitschaftszeit“ hat sicherlich nur das BAG erfunden, denn im Arbeitsrecht und im EU-Recht gibt es ihn nicht, denn wenn, dann nur den „Bereitschaftsdienst“. Beim Begriff: „Fahrzeug“ wurde sicherlich der LKW gemeint und beim Begriff: „Arbeitsplatz“ ist sicherlich auch der LKW gemeint.

Kennen die verantwortlichen Herren denn nicht das EuGH Urteil C-297/99 vom 18. 01. 2001 – „Weg zum LKW = Lenk- und Arbeitszeit“ ? Weiß denn das BAG nicht, das beim BKF grundsätzlich an der Haustür des familiären Lebensmittelpunktes des BKF, die Dienst- und Arbeitzeit beginnt, sowie damit auch die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten?

7. Was ist hierbei im Zusammenhang mit der Untersuchung/Befragung bzw. den Kontrollen überhaupt von der BAG gemacht worden? Da ist keinesfalls beweisbar z.B. die Arbeitnehmer-Entsendung, die Arbeitnehmer-Überlassung, die Freizeit-Bescheinigung, die Fahrer-Bescheinigung berücksichtigt bzw. kontrolliert worden, obwohl das BAG dazu verpflichtet gewesen wäre! Das das BAG nur eine Befragung ohne eine gleichzeitige Kontrolle durchgeführt hatte, wäre selbst für das BAG ein echtes Armutszeugnis zu ihrem angeblichen Können gewesen.

8. Auf Seite 21 der Untersuchung steht wörtlich:

„Bei allen abgebildeten Gruppen stimmte weit mehr als die Hälfte der Befragten der Aussage zu, dass der Platz in der jeweiligen Kabine ausreichend sei. (ausreichend = Schulnote 4).
Bei einem Vergleich der Einschätzungen der Kraftfahrer aus den jungen und alten EU-Mitgliedstaaten fällt auf, dass der Anteil der Kraftfahrer aus den alten EU-Mitgliedstaaten, der das Platzangebot als ausreichend bewertet, größer ist“.

Wenn diese Aussagen als glaubwürdig und repräsentativ für die EU-Kommission und dem EU-Parlament benutzbar würden, ist damit ausgeschlossen, das sich jemals an der angestrebten Fahrerhaus größe etwas positives verändern wird.

9. Besonders unverständlich ist auf Seite 25 die wörtliche Aussage:

„Rund 4 % der befragten Kraftfahrer würden gerne mehr Zeit mit der Familie verbringen, häufiger zu Hause sein, längere Ruhezeiten haben bzw. erhoffen sich eine neue bzw. eine flexiblere Gestaltung der Lenk und Ruhezeiten“.

Mit dieser Aussage ist ebenso die BAG Befragung beweisbar unglaubwürdig, denn allabendlich ist von den BKF auf den Raststätten das Gegenteil zu hören. Am schlimmsten jedoch wenn man den BKF an den Warenannahmen der Discounter zuhört.

Mein Fazit:

Das BAG bildet selbst in dieser kleinen Studie die dramatischen Zustände auf den bundesdeutschen Autobahnen ab. Sie hat nunmehr aus der eigenen Befragung eine Tatsache geschaffen, die sie jedoch weiterhin nicht zu kontrollieren gedenkt. Die Befragung des BAG hat mehr Schaden als Nutzen eingebracht, da mit den 1.800 Befragten, es extrem wenige BKF waren, obwohl es alleine in Deutschland bis zu 400.000 und EU-weit ca. 3 Mio echte Fernfahrer gibt, die ihre Ruhezeit – zum Teil auch unregelmäßig – im LKW-Fahrerhaus verbringen müssen. Also ist die Befragung völlig unglaubwürdig und somit grundsätzlich auch nicht zu gebrauchen.

Was das BAG macht (oder auch nicht macht), könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen. Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung! Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?

Oder kennen sich BAG und BMVI etwa doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?

„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006“

© Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster

https://www.ostwestfalen.ihk.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf

In dieser steht unter anderem geschrieben:

„Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden“

oder

„Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.“

Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt, „ein Umkehrschluss ist nicht möglich“?

Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:

„Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt“

Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2,

Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:

„Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…“

Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)“

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben. Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden.

Durch das anhaltende Nicht-Ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch. Dies wiederum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum…

Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal. Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und damit dazu beitragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!

Mit freundlichen Grüssen

A.i.d.T. Germany
V.i.S.d.P Udo Skoppeck
42697 Solingen

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Gastbeitrag: Kati on Tour – in Remscheid

Da ich nun doch mittlerweile relativ sicher den Weg von Wuppertal nach Remscheid finde, durfte ich heute morgen alleine fahren. Was heißt durfte – ich musste, da mein Holger, Vertreter der „Knick-inne-Mitte-Fraktion“, erst Samstagvormittag seine Wochenendruhezeit antreten konnte. Das ist ja eigentlich auch etwas geflunkert, denn wie alle wissen – die Ruhe hält sich mit mir an der Seite im Rahmen.

Ein weiterer toller Grund zu fahren, nicht nur Schatzi abholen, nein – heute soll Udo sein Heck beklebt werden. Klingt so zwar lustiger, ist aber nicht ganz korrekt. Dank der Zustimmung der Spedition Karthaus bekommt Udo sein knatschneuer Auflieger unserer Kampagne „Das ist das Ende meines LKWs. Lass‘ es nicht zu DEINEM werden! HALTE ABSTAND.“ auf das Heck.

Gesponsert von der Spedition Karthaus und ausgeführt von Interthal Werbung war der heutige Morgen für das Bekleben vorgesehen. Frisch gewaschen, wie immer alle Fahrzeuge der Spedition am Samstag auf dem Hof stehen, kam Udo mit seinem komplett neuen Gespann vorgerollt.

Nach einem ausgiebigen Begrüßungsritual der Anwesenden: Jan Bergrath, Udo Skoppeck, Claudia Skoppeck, Jörg Gietenbruch, Michael Wasser, Holger Sichelschmidt und ich, Kati, wurde der „Zug“ in die Halle gefahren und erst mal gründlich getrocknet. Zeit für uns bei frischen Kaffee ein wenig zu töttern.
Manch einer wird vielleicht mit dem Kopf schütteln, da haben die eh schon so wenig private Zeit am Wochenende, da treffen die sich auch noch zusätzlich Samstagfrüh. Soll ich euch was sagen? Diese Treffen, auch speziell bei der Spedition, haben nicht mal ansatzweise den Charakter einer Pflicht. Im Gegenteil!

Wie ich auch unlängst, einen Tag vor Weihnachten – Holger und ich kamen von unserer gemeinsamen Tour, miterleben konnte – ist es den Fahrern ein Bedürfnis in vollkommen entspannter Atmosphäre noch ein bisschen zusammen zu sitzen und von völlig anderen Dingen als Fahren, Touren, Entladestellen und Staus zu erzählen.
Mitunter rollt dann auch mal ein Großraumtaxi mit Pizza vor. Für mich am meisten beeindruckend, die beiden Chefs stehen oder sitzen in der Runde mit bei. Das ändert nicht im Mindesten die Themen oder den Gesprächsverlauf. Da ist auch die Anwesenheit von Fahrerfrauen nicht störend. Die beiden Chefs und ihre Fahrer pflegen einen lockeren Unterhaltungsstil, ohne Respektlosigkeit. Dieses zwanglose Zusammensein kennt man sonst eigentlich eher unter Bekannten und Freunden, oder Familie.

Da sicher nur wenige Fahrer in ihren Firmen ein ähnliches Zusammengehörigkeitsgefühl haben, und das muss definitiv vorhanden sein, ist es mir ein absolutes Bedürfnis, von einem derart positiven Beispiel zu berichten. Das schließt natürlich nicht aus, dass es hin und wieder auch unterschwellige Unzufriedenheit gibt, weil halt net immer alles nach Plan läuft und auch damit meine ich beide Seiten.
Es gibt keinen Samstag wo nicht die komplette Firmenleitung voll mit am Tun ist, die Chefs rangieren genauso LKW mit auf den Hof, füllen Waschwasser auf, tanken die Züge mit, oder es werden gemeinsam kleinere Reparaturen ausgeführt. Und noch eins – bevor nicht der letzte Fahrer auf dem Hof ist, geht auch keiner von ihnen.

Dank der Herzlichkeit von Kollegen, den Chefs und deren Frauen habe ich mittlerweile einen durchaus akzeptablen Grund gefunden, wenn es mal wieder erst Samstag wird, mit doppelter Freude nach Remscheid zu fahren.
Doch zurück zum heutigen Tag. Mit Können und Präzision brachte Patrick die Folien auf. Das zu beobachten ist schon interessant, da geht schon enorm viel Zeit ins Land eh die Buchstaben und Bilder an der vorgesehenen Stelle und in der idealen Reihenfolge angebracht sind.
Patrick, von Interthal Werbung, konnte aber die ganze Zeit über von unserem Unterhaltungsprogramm profitieren. Kleinere Formtiefs, hervorgerufen durch „weniger“ sachdienliche Hinweise bezogen auf die Benutzung von Messer, Schere und Leiter, sind von ihm souverän weggesteckt worden.

Halte Abstand Kampagne

Unterdessen haben wir uns prächtig unterhalten. Man kann wahrlich nicht sagen, dass wir uns nur selten sehen, und daran möge sich bitte auch nie etwas ändern, aber uns gehen nie die Themen aus. Trotz täglicher Kommunikation auf diversen Kanälen haben wir uns immer jede Menge zu berichten.
Klar geht es dabei um den Job, um Familie und die üblichen Späßgen die, für uns zwangsläufig, gehegt und gepflegt, zwischen den Geschlechtern gemacht werden. Das hat manchmal schon fast olympischen Charakter, das Formulieren an Spitzfindigkeiten. Da fällt es sofort auf, wenn mal jemand nicht in gewohnter Form Kontra gibt. Die Männer wittern schnell mal eine Verschwörung der Frauen – getreu dem Motto, wenn die Frau schweigt, ist Flucht die einzige Überlebenschance.

Als am sehr späten Mittag dann das fertig gestaltete Heck in das Licht der Sonne rollte, waren aber alle ausnahmslos stumm. Stumm vor Begeisterung und Stolz, da nunmehr auch in unseren unmittelbaren Reihen die auf der NUFAM gestartete Kampagne täglich mit seiner Mahnung auf Deutschlands rollt.

Mögen es sich ganz viele zu Herzen nehmen, sich danach verhalten und der Fahrer dieses Zuges immer lesetüchtige „Verfolger“ hinter sich haben.

Halte Abstand AidT Kampagne

In diesem Sinne – alles wird hoffentlich gut – LG, Eure Kati…

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