So. Eine Woche Urlaub vorbei. Dann will Euch mal wieder versorgen. Denn ihr wisst ja: Ohne mich bleiben die Regale im Supermarkt leer. Hahahaha.

So. Eine Woche Urlaub vorbei. Dann will Euch mal wieder versorgen. Denn ihr wisst ja: Ohne mich bleiben die Regale im Supermarkt leer. Hahahaha.

Heute mal aus einem geteilten Land. Nämlich Zypern. Wusstet Ihr, dass Zypern geografisch zu Asien gehört, kulturell und politisch aber zu Europa? Und das die Insel nach Sizilien und Sardinien die drittgrößte im Mittelmeer ist? Tja, hier könnt Ihr noch was lernen 🙂
Einige weitere Fakten zu zypriotischen Kennzeichen gibt es natürlich auf Wikipedia.

Nicht alle Behördengänge müssen lästig sein. Letzte Woche bei der für mich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nett nachgefragt, ob ich meinen vor drei Wochen neu beantragten Führerschein trotz Schließzeiten am Montag abholen könnte. Die freundliche Antwort der Sachbearbeiterin? Klar, von acht bis zehn wäre das kein Problem.
Heute früh kurz nach acht war ich dort. Alten Führerschein entwerten lassen, ein Formular unterschrieben, neue Karte bekommen, fertig.
1 KommentarGeladen isser, gewaschen isser, Feierabend. Und vier Tage frei. Nächste Woche kommen noch zwei Feiertage. Montag ist klar und dann noch der „Tag der Befreiung“ am Donnerstag in Italien. Dadurch wird es ein klein wenig stressiger für mich. Aber dazu später mehr.
Na ja, egal. Jetzt genieße ich erstmal die Feiertage. Das Wetter soll ja passend werden. In diesem Sinne: Frohe Ostern zusammen…

Die richtigen Produkte im chemischen Industriehandel zu finden ist nicht immer leicht. Die Zusammensetzung komplexer Stoffe kann für eine nicht sachkundige Person zu einem großen Problem werden.
Kommentare geschlossenEs ist in letzter Zeit ein wenig ruhig hier im Blog. Das liegt auch daran, dass momentan nicht viel passiert, was aufschreibenswert wäre.
Da ist die Zeit, die ich mir für eine ruhige, ausgegliche Frühstückspause an einem Freitagvormittag nehmen kann, schon ein Highlight.

Hat also auch gewisse Vorteile, wenn ich zwei Stunden zu früh zu meiner letzten Ladestelle komme. Erst recht, wenn es hundert Meter entfernt die Filiale einer Bäckereikette gibt. Warten ist also nicht immer nervig.
1 KommentarAlso jetzt ist wirklich Winter. Snackmöhrchen, Apfelsaft, Wasser in Flaschen und Kanister, alles über’s Wochenende tiefgefroren. Mit den Karotten könnte ich sogar Löcher in den Boden bohren.
Wird also Zeit, dass ich in den Süden fahre. In Italien hat es Plusgrade. Sagt zumindest der Wetterbericht im Internet.

Seit vorgestern gelten neue Tarife für die Lkw-Maut. So wird der Mautsatz jetzt auch nach der Gewichtsklasse bestimmt. Auch Lärmbelastungskosten spielen erstmals eine Rolle.
Nützlich zu wissen ist, dass sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammensetzt. So beinhaltet der erste Mautteilsatz die Infrastrukturkosten. Diese sind abhängig von der Gewichtsklasse, der das mautpflichtige Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination angehört. Den zweiten Mautteilsatz bilden die verursachten Kosten für die Luftverschmutzung. Natürlich sind diese abhängig von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Die verursachten Lärmbelastungskosten sind der dritte Mautteilsatz. Deren Höhe beträgt zwei Cent pro Kilometer.
Wie sich der neue Mautsatz zusammensetzt, seht Ihr übersichtlich in dieser Grafik: Klick hier >>>
Kurzer Fakt am Rand: Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, erdgasbetriebene Lkw ebenfalls bis 2020.
Wichtig für uns Fahrer ist dabei, dass sich eine neue Mitwirkungspflicht ergibt. So müssen wir unbedingt vor jeder Fahrt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU einstellen. Das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.

Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Dieses steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stütz- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Gewichtsklassen werden vom Gesetzgeber so vorgegeben: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Für die letzt genannte Gewichtsklasse, also über 18 Tonnen, wird zusätzlich nach Achsen unterschieden: bis zu 3 Achsen und vier und mehr Achsen. Die Anzahl müssen wir Fahrer im Gerät angeben. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl auch möglich, aber nicht verpflichtend.
Wie die OBU bedient wird, erklärt Toll Collect in dieser Online-Anleitung >>> auf der klassischen Toll Collect-Seite. Da findet man alle Informationen rund um die Lkw-Maut.
Dann gibt es den Facebook-Account. Wenn jemand Fragen oder Anregungen hat, kann sie oder er über diesen Weg am schnellsten Kontakt zu Mitarbeitern von Toll Collect aufnehmen. Bildlich wird es auf YouTube. Dort bietet Toll Collect kurze Filme zum Thema Maut oder auch zur Bedienung der OBU an.
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Dann gibt es noch den Unternehmensblog mit vielen Informationen und Hintergrundgeschichten. Ausserdem erhält man einen kleinen Einblick in die Welt von Toll Collect.
Aber noch einmal zurück zu den Gewichtsklassen. In der OBU ist das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, welches der Halter bei der Registrierung angegeben hat. Wird ein Anhänger an- oder abgekoppelt, ist das Gewicht auf der OBU vor Antritt einer Fahrt anzupassen. Dies gilt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen muss nicht die Gewichtsklasse, aber die Achszahl geändert werden.
Ist ein Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen beträgt, muss die Gewichtsklasse „< 7,5 t“ gewählt werden. Fährt er mit Hänger und ist mit 7,5 Tonnen zGG oder mehr unterwegs, dann wählt er “≥ 7,5 t“ und ist mautpflichtig.
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.
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