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Ruhezeit heißt nicht, dass man Ruhe hat

Von Udo Skoppeck

Wir saßen im Bundestag und sprachen über Ruhezeit. Ein Jahr später wurde das Schlafen im Lkw verboten. Aber geändert hat sich wenig. Außer dem Gesetzestext.

Der eigentliche Grund, warum das Fahrerhaus historisch überhaupt zur „Schlafstätte“ wurde, liegt in einer Entscheidung aus den 1960er/70er Jahren.

lkw-fahrer verbringen ihre ruhezeit in lkw auf einem parkplatz

Das war damals eine soziale Verbesserung, die sich später in ihr Gegenteil verkehrt hat.

Ich, Udo Skoppeck, 2016 im Bundestagsausschuss für Verkehr über die Ruhezeit und das Fahrerhaus als Ruheraum:

Da sprechen Sie ein sehr weites Feld an; ich weiß gar nicht, womit ich anfangen soll. In der deutschen Sprache gibt es für jede Bedeutung ein eigenes Wort.
Jeder, der schon jemals in der Sauna oder im Urlaub gewesen ist, weiß, er zieht sich zur Ruhe mal auf seine vier Buchstaben zurück, z.B. mit einem guten Buch.

Ruhe bedeutet nicht unbedingt Schlaf. Es ist immer von Ruhezeit die Rede, niemals von Schlafenszeit. Für uns Berufskraftfahrer stellen sich die Worte in den Gesetzestexten so dar als wenn man uns, seit es diese Gesetzgebung gibt, mit Sonderparagrafen überschüttet, weil wir einen besonderen Status in der Gesellschaft besetzen.

Ein Lokführer hat einen Lokführerstand und das ist sein Arbeitsraum. Ein Pilot hat eine Pilotenkanzel und das ist sein Arbeitsraum. Ein Busfahrer hat einen Arbeitsplatz, er hat keine Ruheliege.
Nur wir Lkw-Fahrer haben eine Ruheliege hinter unseren Arbeitsplatz bekommen, damit wir uns auch am Tag von der Schwere der Arbeit, so hieß es damals bei der Einführung der Regelung, ausruhen können, weil wir Fahrensleute sind und gar nicht die Möglichkeit haben, uns in einen Bürotrakt zu einer Mittagspause zurückzuziehen.

Deswegen hat man uns diese Ruheliege gegönnt. 

Man muss diesen Hintergrund kennen. Wir haben seit Anbeginn immer eine Sonderstellung bekommen, weil wir Fahrensleute nicht an einem festen Platz arbeiten. Das betrifft aktuell die Situation der Entsenderichtlinie.

Fahrensleute dürfen also per Gesetz nicht schlafen.
Wir haben keinen Schlafplatz, wir haben keinen wirklichen Arbeitsplatz. Wir sind als Berufskraftfahrer sogar von der Arbeitsstättenverordnung ausgenommen worden, weil unser Arbeitsplatz gar nicht die erforderlichen Maße hat.

Wir haben weder das erforderliche Klima noch den erforderlichen Lärmschutz. Das bedeutet, wir befinden uns in jeder Hinsicht in einer Sonderposition.
Im Gesetz drückt sich das immer durch die Nummerierung als „§-a“ oder durch einen Anhang aus. Wir fallen eigentlich niemals in den normalen gesetzlichen Rahmen.

Das ist im Straßenverkehrsrecht so und das ist auch im Arbeitsvertragsrecht so. Niemand würde auf die Idee kommen, von einem Piloten zu erwarten, dass er den Frachtraum des Flugzeugs entlädt. Das macht Personal für den Piloten.

Der Pilot nimmt seinen Koffer, geht ins Hotel und schläft, damit er für den Rückflug gewappnet ist. Das wäre das Äquivalent zum Berufskraftfahrer. Der fährt jedoch zum Ziel, für seine Lieferung muss er aber beim Entladen selber den Stapler oder Hubwagen und den Kran schwingen.
Da wartet kein Personal, um ihm diese Arbeit abzunehmen. 

Wir reden hier über die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Wir reden nicht darüber, dass ich wirklich ein Recht dazu bekomme, mich auszuruhen, mich auszuschlafen, gesund zu machen.
Der Schlaf hat ja nun mal auch eine biologische Funktion und das verwehrt man uns schon durch den Gesetzeswortlaut, weil dieser nicht dem entspricht, was unsere deutsche Sprache hergeben würde. 

Wo soll ich damit anfangen, die Frage wirklich zufriedenstellend zu beantworten? 

Allein dieses Wort Ruhe: Man impliziert, dass wir etwas bekämen, was man uns aber faktisch nicht zur Verfügung stellt. Wer jemals eine Panne hatte und auf einem Rastplatz an der Autobahn auf Hilfe warten musste, weiß, welche Geräuschkulisse dort herrscht.
Der Autolärm stört schon nach vier bis zehn Minuten und wir müssen uns dort unsere neun Stunden Ruhe gönnen, soweit man da jetzt von gönnen sprechen kann.

Man härtet natürlich ab, der Mensch ist anpassungsfähig. Aber ob das alles der Verkehrssicherheit dienlich ist, ob das dem Versorgungsauftrag der Branche entspricht?
Das sind alles menschliche Aspekte. Die kann man nicht ökonomisch erfassen, die kann man nicht in Geldwert ausdrücken.

Es ist einfach der menschliche Faktor und das Risiko, jeden Tag von einem Lkw irgendwo überfahren zu werden.

Das drückt dieser Ruheraum aus: Ich hatte keine Ruhe, also bin ich ein Verkehrssicherheitsrisiko. Ich hatte nicht genug Geld in der Tasche, also konnte ich nicht essen gehen, nicht duschen gehen und fühle mich deswegen nicht wohl.
Wenn ich mich nicht wohl fühle, bin ich ein Sicherheitsrisiko, weil ich mich nicht auf meine Aufgabe konzentrieren kann. 

Beim Lkw meint man, dass der Fahrer für Dinge wie das Bewachen der Ladung am Wochenende, in seiner Ruhezeit zuständig sei.
Bei einem Piloten, bei einem Lokführer oder Schiffskapitän würde man niemals auf diese Idee kommen.

Ich weiß nicht, warum die Bevölkerung und die gesamte Politik, ich spreche jetzt die ganze Runde an, glauben, dass wir Kraftfahrer das stoisch mitmachen, nur weil es sich so eingebürgert hat?
Deswegen sitzen wir heute hier, um diesen Tatbestand zu überdenken. Ruhezeit müsste eigentlich Schlafenszeit sein.

Das ist, wohlbemerkt, die Sicht eines Kraftfahrers.

5 Kommentare

  1. Blick Ableiter 10/03/2026

    Was ist der Unterschied zwischen einem Piloten, einem Lokführer, einem Schiffskapitän und einem Lkw Fahrer? Wer das ehrlich beantworten kann, der weiß auch, warum Lkw Fahrer*innen anders arbeiten und sich anders erholen müssen 😉

    Nichtsdestotrotz finde ich den Text richtig gut.

    • maik 14/03/2026

      Jep. Der Unterschied liegt vor allem in den Arbeitsbedingungen: Ein Pilot, Lokführer oder Kapitän arbeitet in einem streng geregelten System mit klaren Ruhezeiten, planbaren Schichten und meist festen Übergaben.
      Lkw-Fahrer*innen dagegen verbringen oft Tage, Wochen oder mittlerweile gar Monate unterwegs, schlafen im Fahrzeug, müssen Verkehrschaos, Zeitdruck, Parkplatzsuche und wechselnde Arbeitszeiten bewältigen.

      Erholung, Arbeitszeit und Regeln für Lkw-Fahrer müssen also anders gedacht werden, als in vielen anderen Transportberufen.

  2. Marvin 12/03/2026

    Obwohl Bundestag und Bundesregierung ja unterschiedliche Institutionen sind, tut die Bundesregierung meistens so, als wäre sie der Bundestag hinsichtlich des Ausdenkens und Beschließens von Gesetzesentwürfen (zumindest wehrt man sich nicht dagegen).

    Zu gerne vergisst die Bundesregierung, dass diese als Spitze der Verwaltung zuständig ist für die Leitung der Bundesverwaltung und der jeweils zuständigen Bundesbehörden, und somit für die Ausführung der geltenden Gesetze verantwortlich ist.

    Ich denke, dieser Punkt muss der Bundesregierung und den jeweiligen Fachministern immer unter die Nase gerieben werden, wenn beispielsweise die Einhaltung von Regelungen für und zum Schutz von Fernkraftfahrern nicht oder nur in homöopathischen Dosen von den zuständigen Bundesbehörden, wie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) oder dem Zoll, überprüft wird.

    Und ich finde es mittlerweile auch gerechtfertigt, wenn die Personen an der Spitze der jeweiligen Institutionen auch namentlich erwähnt werden.

    • maik 14/03/2026

      Dass die Durchsetzung und Kontrolle bestehender Regelungen, etwa beim Schutz von Fernfahrern oder bei Kontrollen durch Behörden, ein Problem sein kann, ist ein wichtiger Punkt. Denn wenn Gesetze beschlossen werden, aber anschließend kaum kontrolliert werden, entsteht tatsächlich eine Lücke zwischen politischem Anspruch und Realität.

      Transparenz und klare Verantwortlichkeiten sind dabei sicher sinnvoll. Gleichzeitig sollte man aber auch berücksichtigen, dass viele Vollzugsaufgaben föderal organisiert sind und teilweise bei Ländern oder nachgeordneten Behörden liegen.
      Die Verantwortung verteilt sich also oft auf mehrere Ebenen.

      Die entscheidende Frage ist daher weniger, wer Gesetze formuliert, sondern ob die vorhandenen Regeln konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.

  3. Marvin 16/03/2026

    „Die entscheidende Frage ist daher weniger, wer Gesetze formuliert, sondern ob die vorhandenen Regeln konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.“

    Das ist tatsächlich der entscheidende Punkt, die Durchsetzung bestehender Gesetze, Verordnungen und ergänzender Regulierungen. Da stzimme ich absolut zu.

    Von daher würde ich mich freuen, wenn eine Bundesregierung als Spitze der Verwaltung diese Aufgabe als ihre vordringlichste sehen würde. Da muss man als Bundesregierung durch die Vorlage neuer Gesetze keinen Aktivismus vortäuschen.

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