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Links und rechts der (Daten-) autobahn

Eine neue Variante des Coronavirus breitet sich derzeit rasch im Südosten Englands aus. Frankreich hat deshalb die Grenzen zum Vereinigten Königreich dicht gemacht. So wurden der wichtige britische Hafen Dover am Ärmelkanal sowie der Eurotunnel geschlossen.

Gut das ich seit Freitag aus England raus bin. Ich hoffe mal, dass diese 48h-Frist nicht verlängert, bzw. eher noch ausgesetzt wird was Lkw-Fahrer angeht. Denn kein Fahrer darf tagelang auf einer Autobahn hausen, ohne zu wissen, wann es weiter geht.
Trotzdem finde ich es verantwortungsvoll, die nationalen Grenzen zu schließen. Denn vor einem dreiviertel Jahr hat man an Ischgl gesehen, dass offene Grenzen in der Pandemie ein großes Risiko sind.
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Kurze Erklärung zur Wochenruhezeit: Diese hat mindestens 45 Stunden lang zu sein und muss vom Fahrer am Stück genommen werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden nach der letzten Wochenruhezeit genommen werden.
Allerdings ist auch eine verkürzte Wochenruhezeit möglich. Diese kann vom Fahrer auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass in der vorherigen Woche und in der darauffolgenden Woche die normale Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird.

Am 25. Mai 2017 ist ein geändertes Fahrpersonalgesetz in Kraft getreten. Unter anderem verbietet es dieses Gesetz, dass Fahrer ihre Wochenruhezeit im LKW verbringen dürfen. Dieses Verbot beinhaltet natürlich auch das übernachten im Lkw. Deshalb müssen Fahrer für diesen Zeitraum Ihre Ruhezeit in einer geeigneten Unterkunft verbringen.

Pennen Fahrer während ihrer wöchentlichen Ruhezeit also jetzt alle in einer Pension, Motel oder Hotel? Klar, deshalb sind übers Wochenende die Parkplätze auf den Raststätten auch so schön leer. Ok., kleiner Scherz.
Natürlich nicht. Auch weil diese Vorschrift in Deutschland so gut wie nie kontrolliert wird. Wieso es so wenig Kontrollen gibt, wollte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung wissen.

Ich kenne da einen Fahrer, der das wirklich so macht. Verbringt er seine wöchentliche Ruhezeit irgendwo draußen, geht es ab in ein Hotel oder zu Freunden. Klappt. Setzt natürlich auch eine clevere Tourenplanung voraus.
Für den oder auch andere, die ihre Ruhezeit außerhalb vom Lkw verbringen, ist diese Art der Kontrollen, wie sie von Jung beschrieben in Deutschland stattfinden, sprichwörtlich ein Schlag in die Fresse. Einige halten sich dran, aber die Mehrzahl kackt auf diese Verordnung. Wird ja eh kaum kontrolliert.

Warum nicht? Tja, kein Personal, der Fahrer schläft gerade oder ist anderweitig beschäftigt, vielleicht sind Kontrollen gerade auch generell nicht machbar. Wieso auch immer. Aber irgendwie ist das alles nur Palaver und Gelaber.
Und die Franzosen, Belgier, selbst die Italiener? Die schütteln sicher den Kopf über so viel Unvermögen und Inkompetenz der Deutschen.
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Nochmal nach Großbritannien. Ohne Corona, dafür in den Brexit. Denn die Unterwegsverpflegung von uns Lkw.Fahrern dürfte ab Januar unter ein EU-Importverbot fallen. Denn sollten die Brexit-Gespräche scheitern, werden Nahrungsmittel mit Fleisch- oder Milcherzeugnissen aus Großbritannien ab Anfang 2021 in der EU verboten sein.
Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Nahrungsmittel in die EU eingeführt werden, die Krankheiten verbreiten könnten.

Hmm, so langsam wird es eng für die Zukunft der Insel. Die sind vom Festland abhängig. Aber das werden die hoffentlich auch noch begreifen.
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