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Links und rechts der (Daten-) autobahn

Der Brexit und seine kuriosen Folgen: Britische Lkw-Fahrer dürfen keine Wurstbemmen aufs Festland einführen. Gilt übrigens auch für Milchprodukte.
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Öffentlicher Verkehrsraum wird zweckentfremdet und als Parkraum zweier Speditionen kostenfrei genutzt. Dabei könnten Behörden viel schneller und effektiver dagegen vorgehen. So benötigten Polizeibeamte nicht nur eine gute Aus- und Fortbildung im Straßenverkehrsrecht, sondern auch im thematisch angrenzenden Straßenrecht.
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Es gibt eine neue Einreiseverordnung, die auch für Lkw-Fahrer kaum Ausnahmen vorsieht. Heißt, Einreisende aus Staaten, in denen die zunächst in Großbritannien und Südafrika entdeckte, nun aber auch in Europa verbreitete Corona-Virusvariante verbreitet ist, müssen sich vor der Einreise digital anmelden. Auch müssen sie darüber einen Nachweis führen sowie einen Coronatest vorlegen oder an der Grenze vornehmen lassen. Die Verordnung soll bis Ende März gelten.

Auch wieder so ein Sockenschuss. Als Fahrer bin ich eh die meiste Zeit isoliert, ich darf kaum noch ein Lager betreten, Firmen-Toiletten sind tabu, Abstand und Mundschutz sind normal geworden. Also warum weiterhin keine Ausnahmen?
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Das Buch ist übrigens vergeben. Danke an alle, die mitgemacht haben.
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Wer bremst verliert.
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