Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Schöne Brücke

Diese Bogenbrücken sind schön anzusehen. Trotzdem mag ich die in meiner Funktion als Lkw-Fahrer nicht wirklich – besonders dann, wenn diese kurz hinter einer Kurve die Strasse überspannen.
Auch das „vier Meter Schild“ hilft da nicht unbedingt weiter. Ein ungutes Gefühl beschleicht mich bei solch einer Durchfahrt eigentlich immer.

Brücke

4 Comments

  1. Tony Mach
    Tony Mach 20/09/2012

    Wenn ich mich täusche, sollen es am Rand immerhin auch noch 3,9 m sein. Reicht doch locker 😛

    Aber im ernst, gibt es nicht eine Regelung das auf solchen Schilder 20 cm weniger stehen soll als tatsächlich ist?

  2. Tony Mach
    Tony Mach 20/09/2012

    So, habe mal gesucht:

    Ziffer 3 enthält eine Tabelle über Sicherheitsabstände nach oben und die individuelle Kennzeichnung mit Z. 265 StVO. So soll z.B. bei einer lichten Höhe von 4,20 m – 4,49 m eine Beschilderung mit Z. 265 StVO „4 m“ erfolgen (Sicherheitsabstand über zulässige Fahrzeughöhe 0,2 – 0,49 m). Unter einer lichten Höhe von 4,20 m soll der der jeweilige Sicherheitsabstand 0,20 – 0,29 m betragen, so dass dann Z. 265 StVO mit „3,9 m“, „3,8 m usw zu verwenden sind.
    https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=b1d298ca79bb3415f60d4a294e700732&showtopic=16031&view=findpost&p=157896

    Für den Fall das hier vorschriftsmäßig beschildert worden ist, besagt das „4 m“ Schild das in der Mitte mindestens 4,20 m Höhe sind (aber nicht mehr als 4,49 m).

    Am Rand sind bei „3,9 m“ Schild dann mindestens 4,10 m (ebenfalls vorschriftsmäßige Beschilderung vorausgesetzt). Ich vermute „der Rand“ liegt da wo die durchgezogene weiße Linie ist.

    Nur die Praxis hält sich nicht an diese Richtlinien
    https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=16031&view=findpost&p=157920

  3. Andreas
    Andreas 20/09/2012

    Hallo Tony,
    eine Regelung die dies vorschreibt gibt es nicht, auch wenn die Brücken meist etwas höher sind als angegeben. Diejenigen, die sich auf auf die 20ccm verlasssen zerlegen irgendwann Ihr 4m-Auto mit 89km/h an einer 3,8m-Brücke.
    Gruß Andreas

  4. Ralf
    Ralf 22/09/2012

    @Tony Mach: Du musst auch alles zitieren:
    „Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen (Ausgabe 2000)“, die allerdings (naturgemäß) nicht für historische Bauwerke gilt.

    Ich gehe mal davon aus das die Richtlinie sich nicht auf bestehende Bauwerke bezieht und dessen Beschilderungen nicht angepasst werden musste.

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.