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Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld

Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall «grob fahrlässig» verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw eine rote Ampel überfahren und war dabei mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Richter am Amtsgericht verurteilten den Lkw-Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzogen ihm den Führerschein.
Nach der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die beklagte Arbeitsagentur gewährte die Leistung jedoch erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit, da der Lkw-Fahrer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landessozialgericht hielt die Sperrzeit für gerechtfertigt. So sei die Ampel nicht nur eindeutig rot gewesen, sondern der Lkw auch deutlich überladen und der Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nahezu 50 Kilometer pro Stunde schnell gefahren.
Das die Sperrzeit eine finanzielle Härte für den Lkw-Fahrer bedeute, spiele für die Beurteilung keine Rolle.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 AL 5066/11)

20 Kommentare

  1. benny
    benny 22/08/2012

    Das ist wieder der dank für die Leute, die tatsächlich hart gearbeitet haben, und denen dann irgendetwas passiert. Leute die Arbeiten bekommen nichts, war schon immer so.

    Das der Fahrer noch 50 KMH gefahren ist, was soll man dazu noch sagen? > Achwas!

  2. scp
    scp 22/08/2012

    Den mutwilligen Verstoß von Gesetzen und die Gefährdung anderer rechtfertigst Du mit „harter Arbeit“?

  3. Matthes
    Matthes 22/08/2012

    Ich sehe das mal so: Ein Bundespräsident muß wegen des Verdachts der Vorteilnahme im Amt zurück treten und wird dafür noch finanziell belohnt. Ein Lkw-Fahrer verliert wegen eines Rotlichtverstoßes seinen Job und bekommt deshalb für einige Monate keine Kohle vom Amt. das klingt jetzt wie die Bildzeitung, aber ist pure Realität.

  4. Jonny
    Jonny 22/08/2012

    @benny Wenn die Ampel eindeutig rot zeigt, dann ist sie wohl etwas länger rot, da hat man abzubremsen.
    Er fährt also bei Rot in die Kreuzung, hat noch die normale Geschwindigkeit drauf, also hatte er nicht mal die Absicht zu bremsen, meiner Meinung nach. Aber vielleicht hätte eine Vollbremsung auch nichts bewirkt, er war ja überladen.
    Für mich ist das keine „harte Arbeit“, sondern Rücksichtslosigkeit.

    @Matthes
    Du klingst genau wie die Bildzeitung, die unterschlägt auch Fakten, du hast den von ihm verschuldeten Verkehrsunfall vergessen und die Überladung des LKWs.

  5. highwayfloh
    highwayfloh 24/08/2012

    @Jonny:

    hattest Du schon mal 40-Tonnen und mehr im Genick?

    Aus der Praxis: 200 Meter vor der Ampel, es ist noch „grün“, da die Ampel gerade erst umgeschaltet hat und es wird (ausnahmsweise auch von dem PKWs) zügig gefahren.

    Du hat mit dem LKW dann auf die 50 km/h beschleunigt und bist noch 20 Meter von der Ampel weg, da springt die auf „gelb“. Legst Du da ne Vollbremsung hin, stehste mitten in der Kreuzung.

    Bremst Du vorher ab, wirste von anderen PKWs vor der Ampel überholt und wegen der roten Ampel noch ausgebremst und erst Recht zu einer Vollbremsung gezwungen.

    Somit wird kein Kollege in einer Entfernung von 20 Metern und darunter voll in die Eisen steigen.

  6. Matthes
    Matthes 24/08/2012

    Genau so ist es. Im Text oben steht ja nicht mal, wie lange die Ampel schon rot war.

  7. Ralf
    Ralf 24/08/2012

    Einfache Rechnung: 60km/h = 60.000m pro Stunde = 1.000m pro Minute ~ 16,6m pro Sekunde.

    Wenn 20m vor mir die Ampel auf Gelb umspringt, fahre ich bei 50-60km/h definitiv nicht bei Rot drüber.
    Wer mit 40 Tonnen und mehr unterwegs ist, muss seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er stets rechtzeitig zum Stehen kommt. Oder darf ich jetzt nen Radfahrer platt machen weil der 20m vor mir plötzlich auf der Straße auftaucht?? Muss ich halt mit 40 oder 45km/h fahren, so dass ich in einen überschaubaren Bereich noch sicher zum Stehen komme.
    In der Stadt hat man das RECHT, nicht die PFLICHT 50km/h zu fahren (50, nicht 60, 70 oder noch mehr)

  8. Jonny
    Jonny 24/08/2012

    @Highwayfloh

    Ich hatte noch nie 40 Tonnen im Genick, möchte ich auch nicht. Fernfahrer ist kein Beruf für mich.

    Wenn er in die Kreuzung fährt und andere schon Grün haben so das es zum Unfall kommt, war die Ampel wohl tiefrot.

    Oder die Ampelanlage hat so kurze Zwischenzeiten das die anderen Anlagen auf Grün gingen als seine auf Rot ging.
    Was ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen kann.

  9. Andreas
    Andreas 24/08/2012

    Wir waren alle nicht dabei, können also zur Sache wenig beitragen. Es geht m. E. auch nicht um die Rekonstruktion eines Unfallhergangs, sondern daraum, dass bei einem Berufskraftfahrer das Risiko, einen Unfall zu verursachen, stets mitfährt. Wenn tatsächlich was passiert und dann Führerscheinverlust, Kündigung und ALG-Sperre zusammenkommen, kann sich jeder ausrechnen, wie schnell das ins finanzielle und damit soziale Aus führen kann. Und Matthes (#3) hat recht, spätestens dann zeigt sich, wie gleich Bundespräsident und LKW-Fahrer tatsächlich sind.

  10. Gast
    Gast 24/08/2012

    Es ist inzwischen typisch deutsche Mentalität:

    Wenn was passiert, dann steht nicht etwa die Wiedergutmachung etwaiger Schäden im Mittelpunkt.

    Nein, viel viel wichtiger ist es, daß bei den Verursachern „Köpfe rollen“.

    Der Unfallgegner hat mal gar nichts davon, daß der LKW-Fahrer jetzt mit leeren Händen dasteht, und daß er seinen Job los ist, war wohl schon Strafe genug.

    By the way: Mit der Überladung ist das ja immer so eine Sache. Natürlich kann man den Fahrer dafür jetzt auch noch schief angucken, aber Fakt dürfte auch sein, daß die meisten Fahrer nicht von sich aus scharf darauf sind, sich ein paar Tonnen zuviel draufzupacken. Die Initiative zur Überladung geht wohl eher von anderer Seite aus.

  11. Kauffunger
    Kauffunger 24/08/2012

    Leute, es ist doch scheiß egal, ob ich mit 40 Tonnen GesamtGewicht oder mit einem Pkw auf eine rote Ampel zufahre, es ist und bleibt ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht / deutsche Bestimmung.

    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, mit den gesamten Fall hier aus dem Netz zu ziehen, daher orientiere ich mich ausschließlich an dem BlogPost vom Maik!

    Wer eine wissentlich eine rote Ampel überfährt, muß mit den Konsequenzen leben!
    Da gibt es kein Wenn und auch kein Aber!
    Und in Anbetracht, dass der König der Landstraße einen anderen Verkehrsteilnehmer gerammt hat, ist es auszuschließen, dass die Ampel gerade eben erst auf rot gesprungen ist! (meine Meinung!)

    Ob Politiker besser da stehen, oder aber auch nicht, spielt dabei keine Rolle, denn das ist auf alles und jeden anzuwenden (und unter uns Pastorentöchern: Seit über 50 Jahren wirklich nichts neues mehr!)

    Der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und muß jetzt mit den Konsequenzen leben, das ist persönliches Pech. Mitgefühl oder Mitleid mit ihm habe ich nicht die Spur!

  12. SpaceFalcon
    SpaceFalcon 24/08/2012

    @Gast: Aber es obliegt dem Fahrer mit einer wissentlichen Überladung loszufahren.

  13. Ralf
    Ralf 25/08/2012

    Irgendwie hat es bisher noch niemand geschafft mal etwas über die rote Ampel hinaus zu denken. Dabei bringt es Kauffunger auf den Punkt:
    Der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und muß jetzt mit den Konsequenzen leben, das ist persönliches Pech.

    Wer ständig zu spät zur Arbeit kommt, handelt ebenso grob fahrlässig und müsste demnach ebenso mit einer Sperre des ALG rechnen. Jetzt möchte ich nicht wissen wie viele Arbeitnehmer tagtäglich wegen solchen Blödheiten entlassen werden jedoch nicht mit einer Sperre rechnen müssen weil es halt nicht so offensichtlich ist das sie ihren Jobverlust selbst verschuldet haben.

    Das ist ein Punkt der mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar ist. Entweder alle werden gesperrt die ihren Job wegen grober Fahrlässigkeit verloren haben oder keiner. Da gibt es keine Unterscheidung zwischen „bisschen schlimm“ und „ganz dolle schlimm“.

  14. Gast
    Gast 25/08/2012

    „Der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und muß jetzt mit den Konsequenzen leben, das ist persönliches Pech.“

    Die Frage war ja nicht, ob es überhaupt Konsequenzen geben sollte.

    Er hat ein paar Punkte in Flensburg gekriegt und ist seinen Job los. Gegen diese Konsequenzen hat keiner was gesagt.

    Die ALG-Sperre mag rechtlich in Ordnung sein. Das ist der formale Aspekt. Das heißt aber nicht, daß diese rechtliche Ordnung auch sinnvoll oder angemessen ist.

  15. Dr. Niemand
    Dr. Niemand 25/08/2012

    @Gast: >>>Das heißt aber nicht, daß diese rechtliche Ordnung auch sinnvoll oder angemessen ist.

    Er hat durch grob fahrlässiges Fehlverhalten seinen Job verloren. Von daher ist diese Maßnahme schon angemessen.

  16. Gast
    Gast 25/08/2012

    „Er hat durch grob fahrlässiges Fehlverhalten seinen Job verloren. Von daher ist diese Maßnahme schon angemessen.“

    Das ist Ansichtssache, ob das angemessen ist. Gesetzliche Krankenversicherungen leisten ja auch bei grober Fahrlässigkeit. Warum dann nicht auch gesetzliche Arbeitslosenversicherungen?

  17. Ralf
    Ralf 25/08/2012

    @Dr. Niemand: Unser Rechtssystem beruht darauf, dass alle gleich behandelt werden (Grundgesetz Art. 3 Abs.1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.)

    Die Frage ist nicht ob die Sperre angemessen war, sondern ob sie gerecht war.Und sie war nicht gerecht, da täglich Menschen ihre Job wegen grober Fahrlässigkeit verlieren und keine Sperre riskieren weil es nicht so offensichtlich ist.
    Ansonsten müsste das Arbeitsamt bei jeder Kündigung beim ehemaligen Arbeitgeber nach den tatsächlichen Kündigungsgrund fragen und dementsprechend Sperren verhängen.

    Aber das Rechtsverständnis ist bei den Deutschen halt etwas undifferenziert. Da wird nur in Gut und Böse, Schwarz und Weiß unterschieden. Ist halt wie im Kindergarten oder bei der Bild-Zeitung.
    Der Bundespräsident wurde schließlich auch nicht gekündigt, sondern ist zurück getreten. Zudem hat er keinen Anspruch auf ALG, da das Amt des Bundespräsidenten ein Ehrenamt ist. Aber er war halt der Böse und dann kann man ihn getrost mal mit den anderen Bösen in einen Topf werfen.

  18. highwayfloh
    highwayfloh 26/08/2012

    Aus der Praxis zur „roten Ampel“:

    Wer die Heidelberger-Druck-AG kennt im Industriegebiet Walldorf – Abfahrt an der A6 (Wiesloch-Rauenberg).

    Kurz vor der Brücke über die Bahngleise ist noch eine Ampel, kurz davor ist noch eine.

    Letztere schaltet „normal“ um, so dass man sich drauf einstellen kann. Die erstgenannte Ampel, ist eine sogenannte „Anforderungs-Ampel“.

    Diese zeigt im Normalfall immer „Grün“, schaltet aber innerhalb von 5 (!!!) Sekunden von Grün auf Gelb und auf Rot, sobald aus der Nebenstraße ein KFZ dort an der Halte-Linie zum stehen kommt.

    Während meinen Nachtschichten ist es mir verdammt oft passiert, dass ich da mit den zulässigen 60 kmh auf die Ampel zugefahren bin, und dann war ich nur noch ein paar Meter weg und dann kam da plötzlich ein PKW und die Ampel sprang auf Gelb und Rot.

    Ich habs jedesmal mit „Vollbremsung“ geschafft noch zum stehen zu kommen… . Und die Stelle ist von entsprechenden LKW-Bremsspuren regelrecht „gezeichnet“.

    Jetzt lasst es mal Dumm kommen und du bist noch 15 Meter von so einer Ampel weg, deren Steuerung nicht vernünftig abgestimmt ist. Dann fährt ein Typ auf die Schleife, die Ampel schaltet um, der Typ fährt vielleicht noch ein paar Sekunden eher los und schon krachts…

  19. Jonny
    Jonny 26/08/2012

    @Highwayfloh

    Die Zeiten zwischen Ampelphasen nennt man Zwischenzeiten und liegen in Deutschland zwischen 6 und 20 Sekunden, die Dauer der Zwischenzeit variiert je nach Anzahl der Verkehrsströme und den Längen der Räum- und Einfahrwege.

    Zu den 5 Sekunden an der Ampel zwischen Grün und Rot:
    Das ist die Übergangszeit, völlig normale Zeitspanne in diesem Fall, eigentlich wären 4 Sekunden ausreichend bei einem Verkehrsdurchfluss von 60 km/h, laut Richtlinien.

  20. Jürgen
    Jürgen 27/08/2012

    Ich halte das Verhalten des Arbeitsamtes für äußerst grenzwertig, denn der Begriff „grob fahrlässig“ lässt sich zu sehr ausdehnen. Daneben ist der Mann mit dem Verluss des Arbeitsplatzes schon ausreichend gestraft. Die seitens des Arbeitsamtes verhängte Sperre ist eine zweite Bestrafung, die sich aus meiner Sicht in keiner Weise rechtfertigen lässt.

    Ich sehe die Entscheidung des Arbeitsamtes eher darin begründet, Geld zu sparen. Und hier hat man eine Möglichkeit gesehen, ohne großer nachteiliger öffentlicher Wirkung Geld einzusparen.

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