Die Zeitschrift „Trucker“ gibt Tipps, wie man die nächsten heißen Tage und Nächte möglichst unbeschadet übersteht.
Den wichtigsten Hinweis haben die aber vergessen: Das endlich in jedem Lkw eine Standklimaanlage vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.
8 Kommentare
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Wenn man nicht grad ständig im Süden unterwegs ist, kann man doch an den wenigen Tagen in dennen es hier auch Nachts so heiß ist, einfach den Motor laufen lassen, oder?
@Alexander:
ist das nicht gesetzlich verboten?
@Alexander: Wenn du dich mit einen Kühlaufbau auf einen Rastplatz stellst, spielst du schon mit deinem Leben. Da brauchste schon sehr tolerante Kollegen wenn du die ganze Nacht den Motor laufen lassen willst.
Wie wird denn eine Standklimaanlage mit Energie versorgt?
Wie wird der Külaufbau mit Energie versorgt?
@yourrs: Ja, es ist verboten. Die Strafen dafür hier in Deutschland weiss ich nicht.
In Italien jedoch kostet es mehrere hundert Euro.
Dann lieber schwitzen.
@Stephan: Die Standklima wird elektrisch betrieben. Ist die Batterie leer, geht die Standklima aus. MAN nennt seine hauseigene Standklima „Kältespeicher“. Dieser hält bis zu 8 Stunden vor. Danach ist wieder Schwitzen angesagt (oder Motor starten).
Der Kühlaufbau wird dual angetrieben. Entweder elektrisch oder, wenn kein Stromanschluss vorhanden, über ein Dieselaggregat. Allerdings läuft ein Kühler auch nicht ständig durch, sondern springt nur dann an, wenn die Temperatur im Aufbau einen Grenzwert unterschreitet.
@maik & yourrs: BKat Nr. 117: Bei Benutzung eines Fahrzeug unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht => 10€
Mit Vorsatz, wovon man ausgehen kann wenn der Motor zwecks Klimaanlage läuft, 20€.
Da kann man dann aber gerne vor Gericht diskutieren ob die Abgasbelästigung vermeidbar war oder nicht.
Fühlt sich jemand anderes (z.B. ein Anwohner) durch den laufenden Motor belästigt, kann es auch eine Ruhestörung sein. Dann greift die Lärmschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes in dem man sich gerade befindet. Die Bußgelder sind hierbei aber deutlich empfindlicher und in NRW fängt so etwas bei 150 Euro plus Gebühren an.
Hinzu kommt das es da keinen Diskussionsspielraum gibt. Die Polizei hat zwar einen Ermessensspielraum, hat sie jedoch die Vorgabe für Ruhe zu sorgen weil sich z.B. Anwohner schon häufiger über Ruhestörungen dieser Art beschwert haben, hat man sehr schlechte Karten.
MAN hatte mit den „Stand-Klimas“ bezüglich ein paar Typen das Problem, dass die Zugmaschinen abbrennen konnten, sobald man die Dinger benutzt hat… .
WENN schon, dann ECHTE Standklimas ==> In der Rückwand verbaute Kühlakkus, die über 48 h durchhalten.