Klaus-Dieter fragt:
Darf ich auf 1 Fahrt, nach 3 Stunden Pflicht zum Fahrtenschreiber wg. einem
angehängten Anhänger das Fahrzeug weiter beruflich fahren ohne Fahrerkarte, wenn
der Anhänger abgehängt ist und darf ich das Fahrzeug wiederum dann, unter
Einhaltung der Sozialvorschriften dann weitere 6 Stunden nach Hause fahren?
Hallo Klaus – Dieter,
sämtliche Ausnahmen findest Du in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes und zwar im § 18 (Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85).