Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

5 Comments

  1. Martin
    Martin 13/07/2009

    Blöd formuliert. Ich geh schon davon aus, dass es sich um Haftung im Fall durch Schäden wegen mangelnder Ladungssicherung handelt…
    😉

    Maik: Hmm, dann wurde es aber arg blöd formuliert.

  2. Ralf
    Ralf 13/07/2009

    Zum einen ist es §22 StVO. Zum anderen gibt es noch §4112 HGB. Und danach ist erst einmal der Verlader für das Verladen und die Ladungssicherung zuständig. Ätschbätsch.

    Maik: Ralf, Du beindruckst mich immer mehr. Hmm…

  3. Gerd
    Gerd 13/07/2009

    Komisch, komisch, dass immer Verlader immer noch meinen sich so einfach aus der Verantwortung stehlen zu können.
    Gut das unsere Freunde und Helfer da mittlerweile andere Marschrichtungen gehen!

  4. Gerd
    Gerd 13/07/2009

    Komisch, komisch, dass Verlader immer noch meinen sich so einfach aus der Verantwortung stehlen zu können.
    Gut das unsere Freunde und Helfer da mittlerweile andere Marschrichtungen gehen!

    Maik: Genauso sehe ich das auch

  5. Jan
    Jan 14/07/2009

    Könnte aber auch ein billiger Versuch des Verladers zu sein sich aus der Verantwortung zu stehlen. Funktioniert zum Glück nicht immer:
    https://www.lasi.biz/index.html

    Maik: In diesem Fall ist es wohl mit „könnte“ nicht getan.

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.