Im Wettbewerb sehen sich westeuropäische Transportunternehmen seit längerem in einer neuen Dimension Frachtführern und Spediteuren aus Osteuropa gegenüber, die bei einer ganzen Reihe von Geschäften eindeutige Kostenvorteile haben. Dadurch verlieren auch einheimische Transporteure Aufträge, wo unter Missachtung diverser Regelungen osteuropäische Unternehmen zum Einsatz kommen, die deutlich günstiger fahren können.
Das Bundesamt für Güterverkehr, kurz BAG, wurde schon des öfteren aufgefordert, seinen Kontrollpflichten nachzukommen. Denn schließlich sind deren Ordnungshüter auch verpflichtet, für ausreichende Wettbewerbsgleichheit zu sorgen.
Was aber passiert, wenn ein Fahrer einen mutmaßlichen Verstoß melden will um auf eben diese Pflicht hinzuweisen, beschreibt im folgenden Text ein Kollege:
10 KommentareMein Erleben bezüglich der Zuständigkeitsbereiche von Polizei und BAG im Straßengüterverkehr. Ist dieser Vorfall nur ein Einzelbeispiel an verschwendete Mühe und Steuergeldern? Denn wenn ich so arbeiten würde, wäre ich morgen arbeitslos.
Am 09.07.2014 wurde bei der Bayer AG Außenstelle Kronos Leverkusen ein LKW der Firma „Waberer’s“ für eine gewerbliche Fracht beladen, auf dessen Auflieger und Zugmaschine Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) angebracht waren.
Die Nachfrage beim Verlader ergab, dass die Ladung für einen Kunden bestimmt war, also das es sich um eine normale gewerbliche Fracht handelte. Ich rief also die Nummer 115 an, wo ich zwar sicher verkehrt war, welche aber nun mal auf der Seite der BAG angegeben ist.(Zur Erklärung: Ziel der einheitlichen Behördennummer 115 ist es, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern. Das BAG beteiligt sich am Regelbetrieb).
Leider wusste die junge Frau, die ich unter der Nummer erreichte, nach eigenen Angaben nicht mal, was das BAG sein solle. Ich telefonierte dann also mit der Kölner Stadtpolizei, die mich dann mit der Autobahnpolizei verband, da sie selber dafür nicht zuständig sei.
Die Autobahnpolizei gab dann, nachdem ich verschiedene Kollegen gesprochen habe an, dass diese Art der gewerblichen Nutzung nicht rechtens sei, aber sie da auch nichts dagegen machen könnten, da das BAG zuständig sei.Folglich habe ich mir dann die entsprechende Nummer geben lassen und bei der BAG Zentrale in Köln angerufen. Die erste Aussage des Beamten war, dass man mit diesen Kennzeichen keine gewerblichen Frachten befördern dürfe, wenn es sich beim Absender und Empfänger der Ladung nicht um die gleiche Firma handele und da er in Leverkusen bei der Bayer AG lädt, ist dieses nicht gegeben und damit verboten. Auf meine Frage, was nun mit dem Fall geschehe, sagte er, dass sowas öfter vorkomme und man dieses in Deutschland toleriere. Des weiteren könne er nichts dagegen machen, da auch er dafür nicht zuständig sei. Ich bekam also eine weitere Nummer vom BAG Münster.
Auch dort rief ich dann an und eine junge Dame versuchte mir klar zu machen, dass sie da auch nichts tun könne und es sowieso nicht möglich sei, Beamte vor Ort zu schicken, da diese bereits schon woanders verplant seien.
Auf ein nochmaliges Nachfragen von mir, was denn jetzt aus der Sache würde und ob man den LKW jetzt einfach fahren lasse, sagte sie dann mit sehr viel Nachdruck in ihrer Stimme, sie könne und werde jetzt nichts machen und außerdem sei dafür die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig und legte anschließend auf.
Ich finde, freundlich oder auch nur nett am Telefon sein, das ist was anderes, aber gut. Ich habe dann halt das Bürgertelefon von Köln angerufen, wo man mich auch sofort mit einer weiteren Person verbunden hat. Diese Person bestätigte ebenfalls, was ich bis dahin ja nun schon wusste und klar war, nämlich dass auch er nicht zuständig ist.
Freundlicherweise hat er mich dann mit dem Gewerbeaufsichtsamt NRW in Arnsberg verbunden. Nach einer weiteren Verbindung hatte ich dann einen Beamten am Telefon, der mir dasselbe wieder bestätigte.Die Äußerung des BAG Köln fand er völlig daneben und sagte mir, dass dafür als erstes und stellenwertig gleich, die Autobahnpolizei sowie das BAG zuständig sei, aber er sei sich sicher, dass diese Firma das nicht lange in Deutschland so machen könne, da ja viele Beamte auf den Autobahnen unterwegs seien und denen so etwas auffallen würde.
Da ich nun schließlich schon drei Stunden am telefonieren war und ich auch mal wieder an meine Arbeit musste und dachte, dass der „Waberer`s-LKW“ nun sicher auch schon weg sei, gab ich es schließlich auf zu telefonieren, um mich von den „zuständigen Behörden“ auf gut deutsch verarschen zu lassen.
Man könnte den Eindruck bekommen, die seien alle geschmiert, um die Augen zu schließen und nichts zu sehen. Sie scheinen der Ansicht zu sein, dass, wenn mal einer anruft, man den ja ruhig abwimmeln oder hinhalten könne, bis die Luft wieder sauber ist.
Ich sage, armes Deutschland!
Mit freundlichen Grüßen,
M. Örtel,
Akitivist der AidT Germany
Gündungsmitglied des Allianz im deutschen Transportwesen e.V.