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Schlagwort: Unfall

Links und rechts der (Daten-) autobahn

Osteuropäische Lkw-Fahrer wandern Richtung Westen, um mehr Kohle zu verdienen. Kann man keinen verübeln. Nur hat das im tiefen Osten Konsequenzen. Denn auch dort werden willige Fahrer knapp. Aber das Land hinter dem Ural ist weit…
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Mariä Himmelfahrt war ein Feiertag in Österreich. Somit auch Fahrverbot für Lkw. Da versuchen noch einige, bis in das Fahrverbotfreie Deutschland zu kommen. Parkplätze sind aber knapp, also wird auf irgendeinem Standstreifen gepennt. Ist affig und dumm. Gefährlich sowieso. Das sieht die Polizei ähnlich und verjagte die dort parkenden Fahrer.
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Verkehrsminister Andreas Scheuer will die StVO reformieren. So soll ein Autofahrer, der unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, zukünftig 320 Euro zahlen, für das Parken auf Radwegen, in zweiter Reihe, sowie das Halten auf Schutzstreifen, drohen 100 Euro Bußgeld.
Ersteres ist ok. Wer keine Rettungsgasse bilden will oder kann, muss halt zahlen. Vielleicht lernt er es über den Geldbeutel. Über die Verschärfung der Strafen beim Falschparken werden sich vor allem Liefer- und Paketdienstfahrer „freuen„.

Wer das aber durchsetzen will, sollte erstmal eine Alternative zum Parken in der zweiten Reihe schaffen. Wie zum Beispiel Lade- und Lieferzonen einrichten. Oder den Lieferverkehr in Städte und Gemeinden generell einschränken. Also Alternativen für die ständig steigenden Lieferverkehre schaffen.

Was noch? Ach ja. Das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h soll verboten werden. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Schön. Nur wie soll das kontrolliert werden? Kurz vor der Kontrolle Schalter an und fertig. Das vorherige deaktivieren ist zwar im Speicher des Fahrzeugs abgelegt, nur haben die Beamten darauf null Zugriff.

Weiter gehts. Für mich als Lkw-Fahrer soll beim rechts abbiegen künftig Schrittgeschwindigkeit gelten. Heißt innerorts nicht schneller als 7 bis 11 km/h um die Ecke fahren.
Viel schneller geht es oftmals eh kaum. Zumindest an klassischen Kreuzungen. Die Zahl der Abbiegeunfälle wird durch diese Regelung null sinken. Davon bin ich überzeugt. Also warum nicht einfach Ampelanlagen so schalten, dass wenn Radfahrer und Fußgänger grün haben, der Abbiegeverkehr rot hat? Beziehungsweise umgekehrt. Oder eben Rad- und Fußgängerüberwege einfach einige Meter nach hinten verlagern, so das die beim überqueren der Fahrbahn besser sichtbar sind.
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Letzte Woche veröffentlichte die Tiroler Landesregierung den Dosierkalender für die geplanten Lkw-Blockabfertigungen im ersten Halbjahr 2020. Ausserdem sollen ab Februar die Blockabfertigungen technisch durch ein automatisiertes Dosiersystem unterstützt werden. Damit soll künftig etwa alle zwölf Sekunden ein Lkw mithilfe von an unterschiedlichen Standorten positionierten Ampeln, LED-Wechseltextanzeigen und Videoüberwachung den Checkpoint bei Kufstein-Nord passieren. Dadurch wird bereits auf deutschem Staatsgebiet ermöglicht, durch Echtzeit-Informationen auf das Verkehrsaufkommen in Tirol zu reagieren und Dosierungen in Bayern vorzunehmen.

Irgendwann stehe ich zwischen Nürnberg und Ingolstadt und warte darauf, durch Oberbayern nach Tirol weiter fahren zu dürfen. Und nur wegen dem Vorwand einiger Politiker, die heimische Bevölkerung schützen zu wollen. Denn der Schwerverkehr wird dadurch null verhindert, sondern nur zeitlich verlagert. Statt wirkliche Lösungen anzubieten, werden die verarscht, die für diese Misere null können. Nämlich wir Fahrer.
Es ist einfach nur ein trauriges Schauspiel, wenn sich Landespolitiker versuchen dadurch zu profilieren, sich an jemand anderem abzuarbeiten, den sie für noch unbeliebter halten, als sich selbst.

Ach ja. Das System kostet natürlich auch etwas Kohle. Nämlich rund 1,35 Millionen Euro. Zudem kommen weitere 40 000 Euro für Maßnahmen auf den Landesstraßen hinzu, etwa für Ampeln, um den Güterverkehr zu lenken.
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Vorsicht beim abbiegen auf neuen intelligenten Straßen

Vor sechs Wochen stellte ich hier im Blog ein Video ein, welches den bisher einzig befahrbaren Abschnitt der A 44 zwischen Kassel und Eisenach zeigt.

Die „HNA“ zeigt jetzt mit Videoaufnahmen aus der Luft, wie die neue A 44 einmal komplett verlaufen soll. Interessant dabei, dass der Streckenverlauf zwischen Kassel und Helsa bisher nicht mal klar ist und wo die neue A 44 an die A7 angeschlossen wird.
Ob ich zu Lebzeiten dieses Stück Autobahn mal komplett befahren kann? Ich denke nicht.

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Sven beklagt in einem Blogbeitrag, dass rechts abbiegende Pkw/Lkw und geradeauslaufende/fahrende Fußgänger*innen/Radfahrer*innen gleichzeitig grünes Licht an einer Ampel haben und macht den Vorschlag, dieses doch zu trennen. Also wenn Rechtsabbieger*innen grün haben, sollte die Ampel für querende Füßgänger*innen oder Radfahrer*innen rot anzeigen. Oder eben umgekehrt.

Also getrennte Ampelphasen. Fände ich gut. Rede ja schon lange davon. Das Argument, dass dadurch der Verkehrsfluß gestört wird, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Und dazu sollten an besonders gefährlichen Einmündungen Absperrgitter installiert werden, durch die Fußgänger/Radfahrer „gezwungen“ werden, die Straße zehn Meter weiter hinten zu überqueren, um besser gesehen zu werden.

Das sind Dinge, die sicher relativ schnell durchgeführt werden könnten. Denn bis jeder Lkw mit einem Abbiegeassistent ausgestattet ist, gehen noch viele Jahre ins Land. Und Laster ohne diesen Assistenten die Durchfahrt durch Städte und Gemeinden zu verbieten, dürfte eh nicht durchsetzbar sein.

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Viele Unternehmen in Großbritanien horten Produktionsteile und sogar Lebensmittel in riesigen Lagerhallen. Grund ist die Nervosität vor dem geplanten Austritt aus der EU.

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In Finnland wollen Unternehmen und Kommunen die intelligenteste Straße der Welt bauen. Die Strecke soll 31 Kilometer lang sein und die Städte Siuntio und Karjaa verbinden.

An dieser Strecke werden insegesamt 620 Lichtmasten gebaut, die mit
Basisstationen und Antennen ausgestattet werden, die zusammen ein 5G-Netzwerk bilden.
Wenn das Projekt grünes Licht erhält, ermöglicht diese digitalisierte Straße die Erprobung von selbstfahrenden Autos durch die in den Lichtmasten installierte Cellular Vehicle-to-Everything-Plattform (C-V2X).
Diese Technologie hält automatisierte Fahrzeuge über die Verkehrsströme und Fahrbedingungen der Straße auf dem Laufenden, während ihr Kommunikationssystem und ihre Sensoren mit anderen Fahrzeugen und Infrastrukturen verbunden werden können, um einen sichere Fahrt auf der Straße zu gewährleisten.

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Parkplätze ja – aber bitte nicht hier. Immer wieder gibt es Probleme beim Aus- und Neubau von Parkplätzen. Aber das ist nicht neu. Schon vor zehn Jahren wehrten sich Bürger angrenzender Gemeinden gegen den Bau von Stellflächen in ihrer Nachbarschaft.

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Alles steht

Puh, nix geht mehr auf der A3 hinter Würzburg. Vollsperrung ein paar Kilometer vor mir. Und ich hatte mich schon auf einen staufreien Donnerstag gefreut. Na ja, lässt sich nicht ändern.

Stau auf A3

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Stammleser Hajo schreibt:

Sag mal, lieber Maik, gehört das Augenmass im Zeitalter der elektronischen „Hilfen“ nicht (mehr) zu den Berufsanforderungen eines BKF?

Ich kenn zwar nicht die betreffende Stelle, gehe jedoch davon aus, dass die Durchfahtthöhe mittels eines Schildes angezeigt ist. Ist das wieder mal ein Fall von nicht aktueller Navi-Software? Ich weiss, die Frage kannst Du nicht beantworten.

Der Fahrer kann einem schon leid tun, bei dem Schaden wird die Versicherung schon genauer nachfragen.

www.fr-online.de/rhein-main/neuwagen-zerstoert…

Herzliche Grüsse und gute Fahrt

Hajo

Hallo Hajo,

hier gibts den Vorfall mit Foto. Da sieht man gut, dass die Brücke mit einer Höhe von vier Metern ausgeschildert war. Da hätte auch kein Navi gewarnt.

Also war der Lkw zu hoch beladen. Demnach die Schuld vom Fahrer. Denn der lädt ja seinen Laster. Lapidar gesagt? Hmm, blöd für ihn gelaufen. Wer den Schaden letztlich bezahlt, weiß ich nicht. Bestimmt erstmal die Versicherung des Halters. Ob die sich das Geld vom Verursacher wieder holt? Da kenne ich mich nicht aus. Vorstellen kann ich es mir aber schon.

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Nomaden im Stau

Ein Lkw-Fahrer konnte im Stau vor dem Elbtunnel bei Hamburg nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dadurch auf mehrere andere Laster auf. Zwischen diesen befand sich ein Pkw, dessen Fahrerin den Unfall nicht überlebte. Das Unglück passierte im September 2013.
Jetzt, mehr als drei Jahre später, wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro, also 4 500 Euro verurteilt. Ob das gerecht ist oder eben nicht, darf und kann ich nicht beurteilen.

Eines aber wundert mich. Warum dauert es mehr als drei Jahre, bis es zu einem Urteil kommt? Denn eine Verurteilung soll ja nicht nur Bestrafung sein, sondern auch einen gewissen Erziehungsfaktor haben. Nur wie soll letzteres funktionieren, mehr als drei Jahre nach dem Unfall?

Udo Schiefner sitzt für die SPD im Bundestag und ist Mitglied im Ausschuss Verkehr und digitale Infrastruktur. In dieser Funktion setzt er sich dafür ein, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im oder am Lkw verbracht werden darf.
Das heißt, dass in einem Zeitraum von 14 Tagen nur maximal eine der zwei vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden darf. Und zwar die verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb des Lkw erfolgen. Also in einem Hotel, einer Pension, ähnlichen Unterkünften, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, oder – das ist das eigentliche Ziel – am Heimatort des Fahrers.

Eigentlich ein erster guter Schritt, um das Nomadentum auf deutschen Rasthöfen etwas einzudämmen. Nur ist dieser unter Berufskollegen auch umstritten. Einige sehen sich in ihrer beruflichen Freiheit gestört, die Wochenenden unterwegs frei planen zu dürfen. Obwohl ich bezweifel, dass es noch eine nennenswerte Zahl von deutschen Fahrern gibt, die drei und mehr Wochen unterwegs sein müssen.

Das Zlatko mit einer Pistenraupe im falschen Seefeld gelandet ist, habe ich selbst in Italien mitbekommen. Scheiße gelaufen, aber passiert. Die „BILD“ berichtet darüber, ist klar. Nur das diese Geschichte auch in eigentlich seriösen Zeitungen einen Artikel wert ist, wundert mich jetzt schon ein bisschen.

ABC-News“ zeigt eine Luftaufnahme von unglaublich zähflüssigen Verkehr in Los Angeles, als die Amerikaner zu Thanksgiving unterwegs waren. Unglaublich. Und mir graut es schon, wenn ich früh oder abends an Frankfurt vorbei muss. Oder am Aubinger Tunnel bei München mal wieder Blockabfertigung besteht.

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Hallo Maik,
anbei ein Link zu einem Artikel der Sächsischen Zeitung, über einen 15-Tonnen-Stahlzylinder, der auf der Autobahn vom Sattelauflieger gefallen ist. ‚Nebenbei‘ sind noch drei Stahlbarren ins Führerhaus eingeschlagen.

Die Internetseiten der SäZ finde ich gruselig, aber leider ist das nunmal die führende Regionalzeitung.

sz-online.de/sachsen/stahlzylinder-verursacht-stau-auf-a4-3397903.html

MfG
Matthias

Hallo Matthias,

danke für den Link. Glücklicherweise ist nicht mehr passiert. Ladung zu sichern, sollte eigentlich jeder Fahrer hinbekommen. Dieses Thema gehört ja auch zu den Modulen, die nachgewiesen werden müssen.
Nur habe ich keine Ahnung, wie das im östlichen Teil Mitteleuropas gehandhabt wird. Vielleicht druckt man die da nur aus. Natürlich gegen eine kleine Extrazahlung. Wundern würde es mich nicht.

Ach übrigens: Sollte der in Deutschland geladen haben, bekommt auch der Verlader eine auf den Deckel. Das ist auch richtig. Denn wer einen Lkw so fahren lässt, ist mitschuldig.

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Vierzehn Zentimeter

Mit den Abmessungen eines Lkw nimmt es die Schweizer Polizei sehr genau. Bereits kleinste Überschreitungen werden ohne Gnade gerügt. Ein Kollege von mir hatte sich vor Jahren zur Verschönerung seines Lasters einen Bullenfänger angebaut. Am Zollamt in Kreuzlingen wurde der Sattelzug gemessen. Er war zwanzig Zentimeter zu lang.
Erst nachdem das Teil abgeschraubt wurde, durfte er weiter fahren.

Wenn ich per Transit durch dieses Land fahre, wird des öfteren die Höhe gemessen. Nur komischerweise nicht in Basel, sondern erst in Chiasso. Also nicht bei der Einreise, sondern bei der Ausreise. Den Sinn dieser Aktion verstehe ich nicht.

Deshalb mußte ich bei dieser Polizeimeldung etwas schmunzeln:

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein mit Strohballen beladener Lastwagen mit Anhänger (Kennzeichen Frankreich) in den Tunnel Arisdorf und riss dabei mit der Abdeckplane des Anhängers Teile der Deckenbeleuchtung des Tunnels herunter. Durch die heruntergefallenen Teile wurden fünf Personenwagen sowie ein Lastwagen beschädigt, verletzt wurde niemand.

Zur Meldung >>>

Lkw zu hoch
Quelle: polizeiticker.ch

Ob dem Franzosen eine Kontrolle genutzt hätte, glaube ich aber nicht. Die Plane wird sich durch den Fahrtwind gehoben haben. Ist halt dumm gelaufen.

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Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und Lkw

Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und LKW und verhindet die Beschädigung von Gebäuden, Zuwegungen, Betriebseinrichtungen und an Fahrzeugen; nicht nur an Lkw, sondern auch an Transportfahrzeugen in Gebäuden.
Und dort, wo sie Beschädigungen nicht verhindern konnten, mindern sie die Schadenshöhe insgesamt. Dazu gehören im einzelnen die Ausfallkosten (z. B. zur Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe, da zeitweilig Ersatz für in der Reparatur befindliche Fahrzeuge beschafft werden muss), sowie Reparatur- und Instandsetzungskosten. Abgesehen davon verlängert der Rammschutz die Lebensdauer der Gegenstände. Nicht zuletzt soll daran erinnert werden, dass er auch der Verletzungsgefahr bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbeugt.

Bedenken sollte man, dass selbst Sachversicherungen, z. B. für Betriebseinrichtungen, ohne entsprechende Rammschutzmaßnahmen entweder gar nicht abgeschlossen werden können oder, wo dies noch möglichst ist, die Prämien sehr hoch sind.

Welche Rammschutzmöglichkeiten stehen für Nutzer zur Verfügung?

Ob nun für die zu schützenden Objekte im Einzelnen

• Rammschutzbügel,
• Rammschutzpoller oder
• Rammschutzplanken

geeignet sind, hängt von der zu schützenden Betriebseinrichtung, der Immobilie oder dem Lkw ab. Fest steht, dass für jedes Objekt, gleichgültig ob es sich um Trucks handelt oder um ein ganzes Betriebsgelände geht, zweckentsprechende Schutzeinrichtungen werden in vielen Varianten angeboten.

Innerbetrieblicher Transport

Auf welche Empfehlungen für die Verwendung von Rammschutzeinrichtungen sollte man achten?
Aus der Erfahrung ist bekannt, dass häufig an folgenden Stellen oder Situationen Schäden durch fehlenden oder unzureichenden Ramm- und Anfahrschutz entstehen:

• Lkw werden beim Zurücksetzen unzulänglich geleitet. Im Ergebnis können Reifenschäden und Schäden an Verladeeinrichtungen entstehen.
Ein wirksames Gegenmittel sind auf der Fahrbahn montierte Leitrohre.
• Beim Einsatz von Flurförderfahrzeugen fehlt es an entsprechendem Eckanfahrschutz an Regalen. Unter hohem Zeitdruck kommt es deshalb bei Ver- oder Beladeaktivitäten zu Beschädigungen an Regalen und Fahrzeugen. Vermeiden kann man das durch Schutzmaßnahmen, die auf den Regal Typ abgestimmt wurden.
• Die Trennung von Verkehrswegen ist nicht optimal geregelt. Das gilt sowohl für Fahrzeugverkehre als auch für Verkehrswege, auf denen sich Fußgänger und Fahrzeuge oder automatisierte Förderanlagen kreuzen.

Durch der Situation angepasst „Leitplanken“ kann die Unfallgefahr, insbesondere für das Personal, deutlich minimiert werden.

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