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Schlagwort: Streckenwärter

InfoMail Nr. 39 der Polizei Münster: Streckenwärter leben gefährlich

Straßenwärter der Autobahnmeistereien befahren Tag für Tag mit ihren Streckenfahrzeugen die bundesdeutschen Autobahnen, um den Zustand der Schnellstraßen zu kontrollieren.
Sie fahren mit Schrittgeschwindigkeit über den Standstreifen und prüfen die Beschilderung, halten Ausschau nach Beschädigungen am Fahrbahnbelag und an den Leitplanken und räumen alles von der Fahrbahn, was dort nicht hingehört.
Dies reicht vom Tierkadaver bis zur Werkzeugkiste und von der Lauffläche eines LKW-Reifens bis zum Skiträger. Ihre Fahrzeuge sind mit auffälligen gelben Blinkleuchten und einem grell blinkenden Leuchtkreuz ausgestattet. Sie selbst tragen Warnkleidung in leuchtend orange.

Straßenwärter leben gefährlich, besonders wenn sie ihr Fahrzeug verlassen müssen. Dies ist immer der Fall, wenn sie verloren gegangene Gegenstände oder Reifenteile von der Fahrbahn oder aus dem Mittelstreifen räumen müssen. Aber schon allein das Befahren des Seitenstreifens ist sehr gefährlich und birgt ein sehr hohes Berufsrisiko in sich.

Die 40-Tonner fahren nur wenige Zentimeter an den Pritschenwagen vorbei, so dass die Insassen durch den Windsog jedes Mal durchgeschüttelt werden, das ihnen „Angst und Bange“ wird.
Und das nicht ohne Grund. Immer wie ereigneten sich folgenschwere Verkehrsunfälle, bei denen die Streckenwagen übersehen werden und Lastkraftzüge auffahren.

Im Jahr 2010 kam es im Überwachungsbereich des Polizeipräsidiums Münster auf den Autobahnen A 1 und A 43 zu fünf Verkehrsunfällen, bei denen Lastzüge in Absicherungsfahrzeuge der Autobahnmeistereien fuhren oder diese streiften. In allen Fällen blieb es bei, teilweise nicht unerheblichem, Sachschaden; wobei bei dieser Art von Unfällen nur wenige Zentimeter zwischen einem abgefahrenen Spiegel und toten oder schwerstverletzten Streckenwärtern liegen.

Eine Minimierung des Risikos und die Gefährdung für die Straßenwärter kann schon durch Einhalten des erforderlichen Mindestabstandes (LKW über 3,5 t zGG = 50 Meter) und ausnutzen der gesamten Fahrstreifenbreite (3,75 Meter) zur Mitte hin erreicht werden. Selbst ein Wechsel auf den linken Fahrstreifen, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern oder zu gefährden, kann unter Umständen sinnvoll sein.

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