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Schlagwort: Nebelschlußleuchte

Wenn graue Nebel wallen

Wer als „einfacher Bürger“ Politik mitgestalten will, kann dieses u.a. per Einreichen von Petitionen an den Deutschen Bundestag tun. Der Petitionsausschuss bittet dann das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme zu dem Anliegen des Petenten.

So wurde z.B. von einem Bürger folgende Petition eingebracht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Zulassung von Neufahrzeugen eine optische und akustische Warneinrichtung im Fahrzeug vorhanden sein muss, die tätig wird, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist und gleichzeitig das Fahrzeug mit mehr als 50km/h bewegt wird.

Warum nur eine optische oder akustische Warnung? Weshalb wird das Fahrzeug nicht gleich auf 50 km/h abgeriegelt, sobald man die Nebelschlußleuchte anschaltet?
Es ist schon irgendwie grotesk, wenn Autofahrer mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte jenseits der 100 km/h unterwegs sind.

Besonders bei Regen verstärkt sich die Blendwirkung dieser Leuchten um ein vielfaches. Da ist es nicht nur nervig, sondern auch gefährlich, hinter einem Deppen herzufahren, der (aus was für Gründen auch immer) die Nebelschlußleuchte angeschaltet an.

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