Das innere meines Lkw ist heute definitiv überlastet. Aber es sieht ja keiner:

In Kanada musste ein 48 Jahre alter LKW-Fahrer 305 Dollar (200 Euro) Strafe zahlen, weil er sich in seinem Laster eine Zigarette angezündet hat.
Der Mann habe damit gegen die Gesetze der Provinz Ontario verstoßen, die Rauchen am Arbeitsplatz verbieten, befand die Polizei.
„Wenn man einen Laster lange Zeit fährt, wird er dein Arbeitsplatz„, sagte Shawna Coulter von der Landespolizei dem Toronto Star.
Ontario hatte 2006 das Rauchen in Büros, Fabrikhallen und öffentlichen Gebäuden verboten. Möglicherweise kann der Mann den Strafzettel aber anfechten: Nach Angaben von Justizexperten ist unklar, ob Landesrecht auch für den unter Bundesrecht stehenden LKW-Verkehr gilt.
Kommentare geschlossenWeltOnline berichtet über einen Lkw – Fahrer, der 12 Tage hinter seinem Steuer saß. Beim Lesen der Überschrift dachte ich erst, er wäre tot, aber da er von der Polizei kontrolliert wurde, ist er wohl noch unter uns.
PS. Im Artikel selber ist dann nur noch von 11 Tagen die Rede.
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Ähnlich überzogene Meldungen kennt man von den Lübecker Nachrichten. Diesmal lässt man diverse Experten zu Wort kommen, die der Meinung sind, dass Unfälle im Winter vor allem von Lkw verursacht werden, die mit Sommerreifen unterwegs sind.
So fordert der stellvertretender Landesvorsitzender des ADAC, Ulrich Klaus Becker, dass die Kosten des Polizeieinsatzes dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden. Hmm, da werden viele Pkw – Fahrer tief in Ihre Tasche greifen müssen.
Noch radikaler ist Wolfgang Abel, Fachbereichsleiter für den Post- und Speditionsbereich bei Ver.di. Er behauptet, das Unfälle billigend in Kauf genommen werden, nur um Kosten zu sparen.
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Fast jede zehnte Spedition Niedersachsens steht nach Verbandsangaben vor dem Aus. Neben ohnehin
schon vorhandenen Problemen setzt der harte Winter den Unternehmen zusätzlich zu.
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Wenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Az: 1 K 621/09.TR).
Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen. Diese hatte nicht für die Kosten von 256 Euro aufkommen wollte, die ihr das Land Rheinland-Pfalz nach einer Panne ihres Firmenlasters in Rechnung gestellt hatte. Der defekte Lastwagen war im Juli 2009 auf er B51 bei Trier in einer scharfen Kurve liegengeblieben.
Da auf einspuriger Strecke ein gefahrloses Umfahren nicht möglich war, sperrte die Polizei mit vier Beamten die Straße für etwa 90 Minuten.
Freitagnachmittag, irgendwo kurz vor Feierabend: Nichts geht mehr – weder vor, noch zurück…

Nun ja, es ist ja auch nicht verwunderlich, wenn ein Sattelzug mit einer einsamen angetriebenen Achse gegen die Glätte ankämpfen muß.
Übrigens – das was Ihr da seht, ist wintertaugliche Bereifung. Oder anders ausgedrückt: Mit sogenannten Sommerreifen wäre ich genausoweit gekommen.
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