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Polizei-Kosten bei Panne müssen bezahlt werden

Wenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Az: 1 K 621/09.TR).

Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen. Diese hatte nicht für die Kosten von 256 Euro aufkommen wollte, die ihr das Land Rheinland-Pfalz nach einer Panne ihres Firmenlasters in Rechnung gestellt hatte. Der defekte Lastwagen war im Juli 2009 auf er B51 bei Trier in einer scharfen Kurve liegengeblieben.
Da auf einspuriger Strecke ein gefahrloses Umfahren nicht möglich war, sperrte die Polizei mit vier Beamten die Straße für etwa 90 Minuten.

3 Comments

  1. Rai
    Rai 06/02/2010

    Und ich dachte immer Sicherheit im Strassenverkehr ist eine Grundaufgabe der Polizei.
    Ich verstehe jetzt allerdings überhaupt nicht mehr, warum Polizeieinsätze bei privaten Vergnügunsveranstaltungen, wie im Fußballstadion, nicht in Rechnung gestellt wird, oder Rockkonzerte mit durchdrehenden oder randalierenden Teenagern.
    Denn so ein Lkw bleibt ja nicht zum Vergnügen einfach mit Panne liegen.
    Das passt doch alles nicht mehr zusammen in unserer Rechtssprechung.

  2. Mr.Scharlo
    Mr.Scharlo 06/02/2010

    Die Kuh zum melken, bewegt sich in diesen Moment nicht…..
    Die anderen Kühe bewegen sich und das kann in Arbeit ausarten !!!
    Ausserdem können sich die Jungbullen mal richtig (Legal) austoben.Wenn das bezahlt wird, enstehen auch Rechtsansprüche….alles was dann kommt, überlasse ich euch eurer Fantasie.

    Keep on Truckin

  3. demokrat
    demokrat 13/02/2010

    wer bezahlt den heutigen polizeieinsatz in dresden? die rechten? die linken? nein, wir ALLE!!!

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