Morgens, halb sieben im Lkw:

Eben auf Facebook gelesen:
Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis, dass Unternehmer Ihre Verlader schulen/unterweisen müssen. Denn als Beteiligte am Transport ist der Verlader rechtlich für die Versäumnisse, die bei der Lasi passieren haftbar zu machen. Das gilt für Sachschäden ( §823 BGB ), für Personenschäden ( § 222 -229 StGB ) sowie für Bussgelder der Ordnungsbehörde ( § 22 & 23 StVO ). Denn als Beauftragte Person nach § 9 OwiG ist der Verlader verantwortlich für sein tun. Der Unternehmer ist nach § 130 OwiG für die Kontrolle des Verladers verantwortlich, denn als beauftragende Person, ist er dem Verlader weisungsbefugt. Und wer Personal führt, trägt auch für das Personal die Verantwortung.
Eben dieser Absatz da oben scheint für viele Verlader noch immer nicht verständlich zu sein. Denn letzte Woche sollte ich einen vorgeladenen Auflieger übernehmen, dessen Ladung in Teilen so aussah:


Der Sattel wurde logischerweise umgeladen. Denn so fahre ich nicht weg. Auch wenn es wieder Diskussionen mit dem Lagerpersonal gab. Von wegen keine Zeit und so.
In dem Fass befanden sich zwar nur Eisenspäne. Selbst ein Schichtleiter war der Meinung, da würde nichts passieren. Es wäre ja keine Flüssigkeit darin. Intelligente Antwort.
Das kuriose ist, die machen regelmäßig Schulungen. Auch zum Thema Ladungssicherung. Da frage ich mich, warum die daran teilnehmen. Weil es kostenlose Schnittchen und Kaffee gibt?
1 KommentarDas Be- und Entladen eines LKW ist vor allem bei schwerer Fracht oder größeren Mengen eine Herausforderung und echte körperliche Arbeit. Ein Hub- und Hebegerät kann hier Abhilfe schaffen und das Beladen der LKW Flotte auch mit größeren Frachtmengen deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Welche Hub- und Hebegeräte gibt es?
Das Angebot an Hub- und Hebegeräten zum Beladen von LKW ist vielseitig. Generell wird zwischen manuellen und motorisierten Hebe- und Hubgeräten unterschieden. Diese werden dann noch einmal unterteilt. Am häufigsten verwendete Hub- und Hebegeräte sind:
Manuelle Hebe- und Hubgeräte
* Der (Paletten- / Gabel-) Hubwagen
* Hubtische
Elektrische / Hydraulische Hub- und Hebegeräte
* Hebebühnen
* Mini Krane
* Maschinenheber
* Saugheber
* Stapler
Die manuellen Geräte sind ideal für kleinere Mengen Fracht, die darüber hinaus auch nicht besonders schwer ist. Soll viel oder schwere Fracht verladen werden, dann ist ein elektrisches bzw. hydraulisches Hub- oder Hebegerät zu empfehlen. Der höchste Standard hier ist selbstverständlich der Stapler, der jede Art von Hub- und Hebearbeit problemlos und schnell erledigen kann.
Worauf ist beim Kauf von Hub- und Hebegeräten zu achten?
Der Kauf eines Hub- und Hebegrätes muss vorher gut durchdacht werden. Auf keinen Fall sollte einfach das günstigste Gerät gekauft werden. Nicht jedes Hub- und Hebegerät eignet sich für den Einsatz mit jeder Fracht. Ein Gabelhubwagen zum Beispiel ist unter Umständen ungeeignet, um Kisten oder Pakete zu verladen. Außerdem verfügt jedes Gerät über Richtlinien und Bestimmungen, unter denen es eingesetzt werden kann, sowie über eine maximale Tragkraft. Darüber hinaus muss bei der Anschaffung eines Hub- oder Hebegerätes auch berücksichtigt werden, wer die Maschine beladen kann und welche Voraussetzungen notwendig sind. Während eine Hebebühne oder ein Maschinenheber sicherlich von den meisten Mitarbeitern bedient werden kann, erfordert die Nutzung eines Staplers hingegen zum Beispiel einen Staplerschein und einen entsprechend geschulten Mitarbeiter. Zu guter Letzt sind natürlich auch die Kosten sowie das Einsatzgebiet ein wichtiger Faktor. Hier sollte man sich vor dem Kauf überlegene, was man mit dem Gerät verladen möchte und welche Mengen. Gerade für kleine oder mittlere Unternehmen muss es nicht immer das teuerste Gerät sein.
Wie auch bei anderen Käufen, sollte man auch hier im Internet vergleichen und sich anhand von Kundenbewertungen und Rezensionen informieren.
Für wen lohnt sich ein Hub- und Hebegerät?
Ein Hub- und Hebegerät lohnt sich für jedes Unternehmen, das zumindest in bestimmten Abständen schwere oder große Gegenstände auf einen LKW verladen muss. Schon mit der Hilfe eines einzigen manuellen Palettenhebers zum Beispiel ist es möglich, dass eine einzelne Person die Fracht aus dem Lager holt, zum LKW verbringt und in diesen einlädt. So werden sowohl Zeit als auch Personal eingespart.
Weitere Informationen gibt’s auf folgenden Seiten:
www.kaiserkraft.de/hubgeraete-hebegeraete/c/62846-KK/
www.umzugsratgeber.de/hilfe-wie-belade-ich-einen-umzugstransporter-oder-lkw/
Plane auf, Alubretter raus, beladen lassen, Alubretter rein, Plane zu. Fertig.
Manchmal kann Arbeit so einfach sein.
Jetzt geht’s Richtung Deutschland. Bis zum Ziel sind es knappe tausend Kilometer. Und das schöne ist, morgen habe ich es noch einfacher. Da brauche ich nur die Türen vom Auflieger zu öffnen. Entladen wird an einer Rampe.
So kommt man auch durch die Woche.

gewünscht in Stadt und Land. Und mal wieder ein kleiner Tipp von mir an diejenigen, die auf den Weg in ihren verdienten Kurzurlaub sind. Nehmt Euch mal fünf Minuten Zeit und macht mal Pause auf einem Rasthof.
Dort seht Ihr wieder zig Fahrer aus Osteuropa, die dort in ihren Lkw warten und hausieren, bis Sie weiter fahren dürfen. Das ist eine Parallelwelt mit teilweise schlimmen Zuständen.
Im folgenden Video werden solche Zustände gezeigt. Da arbeiten Fahrer für einen Minilohn und werden nach gefahrenen Kilometer bezahlt. Allein das ist schon lange nicht mehr zulässig.
Wie die Kontrollpraxis in Deutschland aussieht, hat Christian in seinem Blog beschrieben. Er beobachtete, wie osteuropäische Fahrer mit einem Shuttlebus auf einen Parkplatz gefahren werden, um Kollegen abzulösen.
Das ist mittlerweile gängige Praxis. Dabei wird oft gegen Lenk- und Ruhezeiten, sowie gegen Kabotageregelungen verstoßen. So gilt die Anfahrt zum Lkw als Arbeitszeit, müßte also nachgetragen werden. Nur wird das von den Fahrern oftmals nicht gemacht.
Wie das Bundesamt für Güterverkehr auf Hinweise dazu reagiert, hat Christian in seinem Blog beschrieben. Das ist für solch eine Behörde eigentlich ein Armutszeugnis.
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4 KommentareIch kenne mich ja mit der Kontrollpraxis beim Bundesamt für Güterverkehr nicht aus.
Aber wenn es ein Lkw aus Osteuropa schafft, seid 2014 durch Deutschland zu fahren, ohne einen Cent Maut zu zahlen, kann es damit nicht weit her sein.
Immerhin wurde dieser Laster jetzt bei einer Routinekontrolle erwischt. Schön.
Meine letzte Routinekontrolle fand letzte Woche in Italien statt. Davor in Österreich. Und in der Schweiz. Und dann kommt wieder Italien.
Deutschland fehlt in der Liste. Weil ich mich nicht daran erinnern kann, wann ich hier mal kontrolliert wurde.
Den Artikel über den Maut prellenden Osteuropäer findet Ihr übrigens hier: Keine Maut bezahlt
Kommentare geschlossen…schon zu Schrott verarbeitet. Das reimt sich zwar nicht, ist aber so passiert.

Einer Firma wurden am letzten Samstag zwei Auflieger geklaut. Gestern, also zwei Tage später, wurden beide in einem Industriegebiet im holländischen Doetinchem entdeckt. Einer war noch heil, der zweite hat nur noch Schrottwert.
Auf „Transport online.nl“ kann man das Drama nachlesen. Es ist zwar auf holländisch, aber den Sinn kann man sicher verstehen.
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Kommentare geschlossenIm Mai diesen Jahres fiel mir folgendes auf:

Im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sieht man das so:
Die Hinweisbeschilderung zum o.g. Verbot besteht im Zuge der BAB A5, A45, A480 und A485. Das Fahrverbot wird jedoch nur allgemein unter Angabe der betroffenen Streckenabschnitte vorangekündigt. Eine Angabe der Rahmenbedingungen des Verbots durch entsprechende Zusatzzeichen erfolgt im nachgeordneten Netz vor Beginn des Gültigkeitsbereiches des Verbotes. Die Systematik folgt dem Grundsatz, dass auf BAB nur übergeordnete Hinweise und Ziele anzuzeigen sind, die dann im nachgeordneten Netz detaillierter aufgeschlüsselt sind.
Logische Antwort, verstehe ich sogar. Nur komisch, dass auf dem hessischen Teil der A 4 dieser Grundsatz nicht gilt. Dort wird auf das Fahrverbot auf den Bundesstraßen 7, 27 und 400 bereits mit Zusatzschildern hingewiesen.
Die Systematik, dass auf Bundesautobahnen nur übergeordnete Hinweise und Ziele anzuzeigen sind, gilt dort demnach nicht.
Da bleibt natürlich der Verdacht, dass mit der Beschilderung auf den Autobahnen in Mittelhessen der Schwerverkehr von den Bundesstraßen 3 und 252 bewusst ferngehalten werden soll. Obwohl dort von 6 – 20 Uhr kein Fahrverbot für Lkw gilt.
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