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Schlagwort: Lkw

Exoten

Seit längerem mal wieder zwei seltene Exoten auf Deutschlands Straßen gesehen. Heute auf der A3 zwischen Würzburg und Nürnberg einen Transporter aus Andorra und letzten Freitag einen Lkw aus Marokko. Der war auf der A45 bei Dillenburg unterwegs.

Bei ersteren hat es für ein Foto leider nicht gereicht. Aber bei dem Lkw hat es geklappt:

Lkw aus Marokko

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BKF – Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Gastbeitrag von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung?
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entladetätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU, endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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Käse aus Holland

Weil Lkw-Kabinen so kuschelig sind, will die niederländische Verkehrsministerin Melanie Schultz von Haegen zunächst kein Gesetz auf den Weg bringen, welches das Verbringen der Wochenendruhezeiten von Lkw-Fahrern in ihren Fahrerkabinen verbietet.
Außerdem ermögliche das Schlafen im Lkw den Fahrern, die Ladung besser zu bewachen, als wenn sie in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft ihre Ruhezeit verbringen würden.

Ich glaube, die hat zu viele Käsekrümel geraucht. Natürlich können Lkw-Kabinen komfortabel sein. Aber darum geht es doch überhaupt nicht…

…sondern darum das Unternehmer gezwungen werden sollen, ihre Fahrer nach Hause zu holen und die nicht über Monate hinweg im Lkw kampieren zu lassen. Aber das weiß die natürlich. Da haben Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet.

Dazu das Argument mit dem Bewachen der Ladung. Hat die noch alle Klompen im Schrank?
Wer was klauen will, soll sich bedienen. Ich spiele bestimmt nicht den Helden und lass mir mit einer Eisenstange eine übern Schädel ziehen. Abgesehen davon zählt das als Arbeitszeit. Schlüpft ein bulgarischer Trucker Sonntagfrüh um halb drei in seine Jogginghose, um seinen Auflieger zu begutachten, hat der seinen Tachographen auf Arbeitszeit zu stellen. Nach seinem Rundgang kann er wieder auf Pause drücken. Nur dumm, dass danach seine 45-Stunden Wochenruhezeit von vorne beginnt. Also dumm zumindest für seinen Arbeitgeber.

Lkw Fahrer macht Ruhepause

Aber der Fairness halber sollte ich auch erwähnen, dass die Ministerin der Meinung ist, die EU-Vorschriften zu diesem Problem seien noch nicht eindeutig und eine Lösung sollte EU-weit einheitlich erfolgen.
Genau das ist aber in Vorbereitung. In der „Verkehrsrundschau“ lese ich heute folgendes:

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das Verbringen der Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in ihren Fahrzeugen als rechtswidrig bewertet. Das EU-Recht erlaube solche Praktiken nicht, schreibt der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu einer Klage eines belgischen Transportunternehmens gegen den belgischen Staat. Maßnahmen, die einzelne Staaten gegen das Verbringen der Ruhezeit in den Fahrzeugen ergriffen hätten oder ergreifen könnten, seien laut des Generalanwalts vollkommen gerechtfertigt…

Das ist doch eine gute Entscheidungshilfe für die Ministerin aus Holland. Danach schmeckt auch der Edamer wieder.

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Gebrauchte LKW kaufen – Worauf ist zu achten?

Nicht immer ist genügend Geld vorhanden, um ein Neufahrzeug erwerben zu können. Genau wie beim Pkw ist es auch beim Lkw möglich, ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen. Doch worauf sollte dabei geachtet werden? Dies wird im folgenden Ratgeber erläutert.

Große Auswahl an Lkw

Der LKW ist vorwiegend geeignet, um die verschiedensten Güter zu transportieren. Der Lastkraftwagen wird in den Klein-LKW bis 3,5 Tonnen, den Leicht-LKW bis 7,5 Tonnen, den mittelschweren LKW bis 12 Tonnen und den schweren LKW ab 12 Tonnen eingeteilt.

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Ruhe und Besinnlichkeit

So. Sauber und rein geht es ins neue Jahr. Somit wäre meine letzte berufliche Tätigkeit für dieses Jahr auch erledigt. Euch, meinen Lesern, wünsche ich einige ruhige und vor allem friedliche Tage.

Lkw waschen

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Nomaden im Stau

Ein Lkw-Fahrer konnte im Stau vor dem Elbtunnel bei Hamburg nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dadurch auf mehrere andere Laster auf. Zwischen diesen befand sich ein Pkw, dessen Fahrerin den Unfall nicht überlebte. Das Unglück passierte im September 2013.
Jetzt, mehr als drei Jahre später, wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro, also 4 500 Euro verurteilt. Ob das gerecht ist oder eben nicht, darf und kann ich nicht beurteilen.

Eines aber wundert mich. Warum dauert es mehr als drei Jahre, bis es zu einem Urteil kommt? Denn eine Verurteilung soll ja nicht nur Bestrafung sein, sondern auch einen gewissen Erziehungsfaktor haben. Nur wie soll letzteres funktionieren, mehr als drei Jahre nach dem Unfall?

Udo Schiefner sitzt für die SPD im Bundestag und ist Mitglied im Ausschuss Verkehr und digitale Infrastruktur. In dieser Funktion setzt er sich dafür ein, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im oder am Lkw verbracht werden darf.
Das heißt, dass in einem Zeitraum von 14 Tagen nur maximal eine der zwei vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden darf. Und zwar die verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb des Lkw erfolgen. Also in einem Hotel, einer Pension, ähnlichen Unterkünften, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, oder – das ist das eigentliche Ziel – am Heimatort des Fahrers.

Eigentlich ein erster guter Schritt, um das Nomadentum auf deutschen Rasthöfen etwas einzudämmen. Nur ist dieser unter Berufskollegen auch umstritten. Einige sehen sich in ihrer beruflichen Freiheit gestört, die Wochenenden unterwegs frei planen zu dürfen. Obwohl ich bezweifel, dass es noch eine nennenswerte Zahl von deutschen Fahrern gibt, die drei und mehr Wochen unterwegs sein müssen.

Das Zlatko mit einer Pistenraupe im falschen Seefeld gelandet ist, habe ich selbst in Italien mitbekommen. Scheiße gelaufen, aber passiert. Die „BILD“ berichtet darüber, ist klar. Nur das diese Geschichte auch in eigentlich seriösen Zeitungen einen Artikel wert ist, wundert mich jetzt schon ein bisschen.

ABC-News“ zeigt eine Luftaufnahme von unglaublich zähflüssigen Verkehr in Los Angeles, als die Amerikaner zu Thanksgiving unterwegs waren. Unglaublich. Und mir graut es schon, wenn ich früh oder abends an Frankfurt vorbei muss. Oder am Aubinger Tunnel bei München mal wieder Blockabfertigung besteht.

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