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Schlagwort: Lenkzeiten

BGH – Beschluss vom 12.09.2013 in Bußgeldsachen

Es ging um die Frage, ob verschiedene Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten als Einzeltaten oder als eine Gesamttat anzusehen sind, wenn im Rahmen einer Verkehrskontrolle mehrere Tage ausgewertet werden.
Grundlage der Entscheidung und Vorlage beim BGH in einer Ordnungswidrigkeitensache war, dass diverse Oberlandesgerichte in dieser Sache unterschiedlich entschieden hatten, bzw. nicht derselben Rechtsauffassung waren.

Dies bedeutet in der Praxis: Einzeln begangene Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, die bei einer Überprüfung in einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, sind als Einzeltaten anzusehen und können auch jede für sich geahndet werden.

Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 12.09.2013; Az. 4 StR 503/12) ist hier nachlesbar >>> (PDF-Datei)

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Rainer schickte mir folgende Nachricht:

Hallo Maik!

Nur zur Info! Vielleicht interessiert Dich das ja:

Drei Lkws in Wels angezündet

Im Welser Stadtteil Vogelweide haben unbekannte Täter in der Nacht auf Dienstag drei abgestellte Sattelschlepper angezündet. Die Lkws brannten beinahe vollständig aus. Es gab keine Verletzten.

Weiter (externer Link) >>>

Danke für den Link. In Berlin brennen Pkw, in Oberösterreich Lkw. Gut, ganz so schlimm ist es bei Euch nicht. Dafür werden wohl welche verantwortlich sein, die Spass am Feuer haben. Zumal kurz vorher ein Müllcontainer an fast der selben Stelle in Flammen stand.

Andreas hat folgende Meldung gelesen: Lkw-Fahrer mit mehr als 50 Ordnungswidrigkeiten gestoppt

Auch Dir Andreas vielen Dank.

Oha. Da diese Mitteilung von der Polizei direkt veröffentlicht wurde, dürfte man an deren Wahrheitsgehalt eigentlich nicht zweifeln. Mache ich aber. Allein folgenden Satz

Beispielsweise fuhr er an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nahezu durchgängig, d. h. er unterbrach seine Fahrt nur für ein bis zwei Stunden

kann man bezweifeln. Wo ist der hingefahren? Nach Nordafrika? Die zwei Stunden Unterbrechung hatte der auf einer Fähre?

Auch die Höhe des Bußgeldes – mehr als 11.000 Euro – ist etwas schwammig ausgedrückt. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Sozialvorschriften liegt laut diesem Kommentar für Fahrer bei 5000,-€ und für den Unternehmer bei 15.000,-€.

Dumm, nein, eher unverantwortlich, ist der Fahrer trotzdem. Zu guter Letzt mißachtet er trotz der Verstöße auch noch ein bestehendes Überholverbot. Solchen Leuten ist eigentlich nicht mehr zu helfen.

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Blogleser Guido fragt:

Ich fahre von morgens 6 uhr bis 12 ,00 uhr und habe eine Lenkzeit von 4 Stunden die restlichen 2 Stunden sind zum Be- und entladen pro Stopp maximal 10 minuten. habe also keine Pause bis 12.00 uhr. Ist das erlaubt?

Nein. Auch das Be- und Entladen zählt zur Arbeitszeit. Das heißt, Du hättest Deine Lenkzeiten um 1,5 Stunden überzogen.
Du mußt nach 4,5 Stunden (also spätestens 10.30 Uhr) eine Pause von 45 Minuten einlegen.

Selbst wenn Du Deine Stops zum Be- und Entladen als Pause anrechnest (macht das eigentlich jemand 😉 ), reichen die zehn Minuten natürlich nicht aus.

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