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Blogleser Guido fragt:

Ich fahre von morgens 6 uhr bis 12 ,00 uhr und habe eine Lenkzeit von 4 Stunden die restlichen 2 Stunden sind zum Be- und entladen pro Stopp maximal 10 minuten. habe also keine Pause bis 12.00 uhr. Ist das erlaubt?

Nein. Auch das Be- und Entladen zählt zur Arbeitszeit. Das heißt, Du hättest Deine Lenkzeiten um 1,5 Stunden überzogen.
Du mußt nach 4,5 Stunden (also spätestens 10.30 Uhr) eine Pause von 45 Minuten einlegen.

Selbst wenn Du Deine Stops zum Be- und Entladen als Pause anrechnest (macht das eigentlich jemand 😉 ), reichen die zehn Minuten natürlich nicht aus.

2 Comments

  1. Max
    Max 21/02/2009

    Ich dachte, die Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit wären allgemein bekannt.
    Umso erstaunter bin ich, daß selbst solche Fragen bei dir eintrudeln.

  2. Ralf
    Ralf 21/02/2009

    Lenkzeit ist Lenkzeit. Arbeitszeit ist wieder was ganz anderes. Und da muss ich dir leider widersprechen. Er kann durchaus so arbeiten und erst um 12 Uhr eine Pause einlegen.

    Bei Kraftfahrern treten zwei Gesetze in Kraft. Zum einen die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die FPersV besagt, dass der Fahrer nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten Pause gemacht haben muss (entweder 45 Minuten am Stück bzw. 15 +30 Minuten).
    Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass ein Arbeitnehmer innerhalb von 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause gemacht haben muss (6-9 Std Arbeitszeit = 30 Min Pause).
    Faktisch muss man als Kraftfahrer also erst nach 6 Stunden eine Pause eingelegt haben. Und zwar 4,5 Stunden Lenkzeit und 1,5 Stunden Arbeitszeit. Dann ist aber eine Pause von 45 Minuten zwingend (wegen 4,5 Std Lenkzeit).
    Hat man z.B. nur 3,5 Std Lenkzeit und danach 1,5 Std Arbeitszeit (3,5 + 1,5 =5 Std), reicht eine Pause von 30 Minuten (ArbZG) und darf danach noch 1 Std Lenkzeit absolvieren bevor man nun eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen muss (FPersV).

    Also nach 6 Stunden arbeiten ist Schluss mit Schaffen. Dann ist Pause angesagt (ArbZG). Ist man nur als Fahrer tätig (kein Be- und Entladen), dann ist bereits nach 4,5 Stunden Schluss (FPersV).

    Die sicherste Regel um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten ist die 2-3-4-Regel. 2 Stunden Arbeiten, 15 Minuten Pause, 3 Stunden arbeiten, 30 Minuten Pause, 4 Stunden arbeiten, Feierabend.
    Arbeitet man als Kraftfahrer z.B. im Verteilerverkehr und fährt auf Scheibe, ist man da eigentlich immer auf der sicheren Seite. Selbst wenn man mal die Lenkzeit vor der zweiten Pause überschreitet.

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