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Schlagwort: InfoMail

Neues aus der InfoMail Nr. 54 der Polizei Münster vom 12. 09. 2012

EU-Sozialvorschriften – Beschwerdestelle für LKW-Fahrer

Wer sich im Zusammenhang mit den EU-Sozialvorschriften ungerecht behandelt fühlt, kann sich an eine Online-Beschwerdestelle des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) wenden.
Der BGL hat die Beschwerdestelle zusammen mit der International Road Transport Union (IRU) und den europäischen Kontrollbehörden Euro Contrôle Route (ECR) und Tispol ins Leben gerufen.

Hintergrund ist laut BGL, dass die Bestimmungen zu den EU – Sozialvorschriften in Europa nicht einheitlich angewandt und kontrolliert werden. Auf Basis der Online – Beschwerdestelle soll eine Datenbank entstehen, mit der die Unterschiede in den Mitgliedsstaaten identifiziert und abgestellt werden sollen.
Der BGL betont allerdings, dass die Beschwerdestelle keine individuelle Rechtshilfe- oder Widerspruchsstelle ist.

Die Teilnahme am Beschwerdeverfahren erfolgt freiwillig und anonym. Die Daten werden auf den Servern der ECR gespeichert und gemeinsam mit der IRU und ihren Mitgliedsverbänden ausgewertet.

Das Online-Formular für die Abgaben der Beschwerden ist in deutscher Sprache auf der IRU-Webseite abrufbar: www.iru.org/iforms-app?

Härtere Strafen für Trunkenheitsfahrten im Gefahrguttransport

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten in Zukunft härter bestraft werden. Über die Bußgelder hinaus sollen die Alkoholsünder auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bekommen, wenn gegen das Alkoholverbot verstoßen wird. Die Änderung soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten.

Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium.

Quelle: Bernhard Härtlein – III. Bereitschaftspolizeiabteilung Würzburg

Jeder fünfte Tacho war manipuliert

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Rahmen der Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten Anfang Juli auf der Bundesautobahn A 8 im Raum Irschenberg eine Sonderkontrolle zu „Manipulationen“ rund um das analoge und digitale Kontrollgerät durchgeführt.

Von insgesamt 51 kontrollierten Fahrzeugen wurden bei 11 Fahrzeugen (22 Prozent) Manipulationen am digitalen Kontrollgerät festgestellt. Hierbei handelte es sich laut BAG um nicht ordnungsgemäße Plombierung des Kontrollgerätes, Manipulation durch Einsatz eines Magneten am Sensor und unzulässige Veränderungen der Einstellungen im digitalen Kontrollgerät.

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InfoMail Nr. 51 der Polizei Münster mit Info zur Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab 19.01.2013

Schon bei acht Punkten kann die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Inhaber schon mal vorher das „vollständige Instrumentarium des Punktesystems“ durchlaufen hat. Wenn er dann also nach einer Wiedererteilung wieder acht Punkte angesammelt hat, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

OVG Münster, Beschl. v. 29.06.11, Az. 16B212/11; NZV 11/11


Ein Pkw-Fahrer hatte sich während der Fahrt mehrfach zu seiner Beifahrerin gebeugt und sie geküsst. Es war bereits zuvor zu einem Beinahe-Zusammenstoß auf der Gegenfahrbahn gekommen, der nur durch das Ausweichen des entgegenkommenden Fahrzeugs verhindert wurde.
In Folge kam es während eines weiteren Kusses zu einem Zusammenstoß bei ca. 60 km/h mit einem entgegenkommenden Pkw. Die Fahrerin dieses Fahrzeugs, die nicht angegurtet gewesen war, wurde dabei getötet.
Eine eventuelles Mitverschulden dadurch wurde aber verneint. Dieses werde durch das grob schuldhafte Verhalten des Fahrers vollständig verdrängt, so dass dieser allein haften müsse.

LG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012, – 5 O 17/11


Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab 19.01.2013 >>> (pdf – Datei)
Quelle: Polizei Münster

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