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Schlagwort: Fahrerkarte

Schnelle Bestellung

Am Dienstagvormittag meine neue Fahrerkarte registrieren lassen und heute war sie schon im Briefkasten. Das geht ja mittlerweile echt fix.

Fahrerkarte

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Die Zeit läuft ab

Wie merkt ein Lkw-Fahrer, dass er älter wird? Seine Fahrerkarte läuft demnächst ab.

Bis zum 4. Oktober habe ich aber noch Zeit. Just ab diesen Tag habe ich eh drei Wochen Urlaub. Passt also. Da kann ich die neue beantragen.

Fahrerkarte

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Blogleserin Kati besuchte einen Gerichtsprozess, in dem es u.a. um den Missbrauch von Fahrerkarten ging. Danke für Deinen Bericht.

Ich war heute mit Teilnehmern aus meinem Kurs bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Zur Verhandlung kam Missbrauch der Fahrerkarte, Überschreitung von Fahrtzeit und diverse damit zusamenhängende Anklagepunkte.
Angeklagt war ein Berufskraftfahrer gut über 30 Jahre, 40t, angestellt in Franken, in mehreren Fällen Fahrerkarten anderer Personen genutzt zu haben.
Der Missbrauch war nicht strittig, den hat er zugegeben in der 1. Sitzung, er hat Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt.

Er wollte eine geringere Strafe bekommen. Sein Argument:
Er ist selbst zur Polizei gefahren und hat sich dort vor Ort selbst angezeigt. Er konnte die „Empfehlung“ seines ehemaligen Chef’s nicht mehr ertragen, weder gesundheitlich noch moralisch.
Es ist vor Ort ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden, auch gegen das Unternehmen.

Fazit – an der ursprünglichen Strafe gegen ihn wurde nichts geändert, sie sei schon deutlich unter dem eigentlichen Rahmen geblieben und hätte die Tatsache der Selbstanzeige berücksichtigt.
Strafe: 70, in Worten siebzig !!!!, Tagessätze a‘ 30,-€, zzgl Verfahrenskosten.

Ich möchte nicht das Urteil an sich werten. Ich habe den Richter schon einige Male erlebt und schätze seine Urteilsfindung.

Ich wollte euch nur nochmal, wenn ihr in solch eine Situation kommt, oder ihr jemanden kennt, den das betreffen könnte, die Menge an Geld verdeutlichen, die es kostet. Denkt immer daran….ihr verdient euer Geld zu hart!

Auch Jan Bergrath hat einen Artikel über das Tricksen mit dem Tachographen geschrieben. Zu seinem Beitrag geht es hier >>> entlang.

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Neuerungen bei der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
(…)
(3) …
Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.

(5) Die Fahrer

a) achten darauf, dass die Zeitmarkierung auf dem Schaublatt mit der gesetzlichen Zeit des Landes übereinstimmt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist,

b) betätigen die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so, dass folgende Zeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden:

I) unter dem Zeichen: tacholenkrad Lenkzeiten,

II) unter dem Zeichen: tachoanderearb „andere Arbeiten“, das sind alle anderen Tätigkeiten als die Lenktätigkeit im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder außerhalb des Verkehrssektors,

III) unter dem Zeichen: tachobereitschaft „Bereitschaftszeit“ im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG,

IV) unter dem Zeichen: tachoruhe Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten.

(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet.

Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit

(1) Um die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erleichtern, wird der Standort des Fahrzeugs an folgenden Punkten bzw. Zeitpunkten oder am nächstgelegenen Ort, an dem das Satellitensignal verfügbar ist, automatisch aufgezeichnet:

  • Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit;
    nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit;
    Standort am Ende der täglichen Arbeitszeit.
  • Dazu müssen Fahrzeuge, die 36 Monate nach Inkrafttreten der Einzelvorschriften gemäß Artikel 11 erstmals zugelassen werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an einen Positionsbestimmungsdienst auf der Basis eines Satellitennavigationssystems angebunden ist.

    Anmerkung:
    Das betrifft vor allem die Regelungen zur Benutzung von Fahrerkarten für sämtliche nachweispflichtigen Zeiten, also auch Urlaubs- oder Krankheitszeiten, Weg-Zeiten zum LKW- Standort, und auch für die verkürtzten bzw. regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, die per Hand als Nach- bzw. Eintragungen getätigt werden müssen.

    Hinweis zum weitersagen für BKF, die aus der EU sind. Es braucht keine Freizeit-Bescheinigung mehr mitgeführt bzw. vorgezeigt werden, dies gilt allerdings nur wenn ein dementsprechend neuer Digi-Tacho vorhanden ist.

    Beachten, das Symbol des Landes eingeben, in dem der BKF seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Die Fahrer, die bereits das neuste Gerät haben, brauchen die Angaben nach Artikel 1 Unterabsatz 1 nicht zu machen, wenn der Fahrtenschreiber Standortdaten gemäß Artikel 8 automatisch aufzeichnet.

    (BGBl. 2014, Teil I Nr. 16 vom 25.04.2014)

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    Neue Fahrerkarte

    Auf was man nicht alles achten muß: Selbst eine simple Fahrerkarte ist nur fünf Jahre gültig. Dem Fahrtenschreiber ist das egal. Der zeigt nicht mal eine Warnung an.
    Ein eidgenössischer Wachtmeister machte mich bei einer Kontrolle in der Schweiz darauf aufmerksam.

    Immerhin traf die neue Karte innerhalb von zwei Wochen ein. Die Unterschrift ist zwar nicht erkennbar, aber das ist wohl nicht so wichtig. Das Bild dagegen sieht mir ähnlich. Deshalb bleibt es auch aussen vor 🙂 .

    Fahrerkarte

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    Frage? Antwort!

    Ein unbekannter Blogleser fragt:

    Wenn die aktuelle Führerscheinnummer und die Nummer auf der Fahrerkarte nicht mehr identisch sind, benötige ich dann eine neue Fahrerkarte?

    Nein, die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer muss nicht mit der auf dem Führerschein übereinstimmen – siehe auch hier >>>

    Kommentare geschlossen.

    Parkplatz und kein Ende

    Nachts kommt für uns Lkw – Fahrer oft die Stunde der totalen Müdigkeit, da kann man einfach nicht mehr. Dann wird der Wunsch, den Lkw zu parken, endlich in die Koje zu kommen und die Augen zu schließen, übermäßig groß. Das muß nicht unbedingt nach vielen Stunden sein, oft erwischt einen die gefährliche Erschöpfung schon Montagmorgen um zwei.

    Doch längst ist die Suche nach einem Parkplatz zu einem Lotteriespiel geworden. Oft muß man mehrere Parkplätze und Raststätten abklappern, um endlich einen halbwegs vernünftigen Standplatz zu finden. Zum einen ist das eine unsägbare Quälerei, zum anderen versaut man sich durch diese Sucherei seine Tachoscheiben oder die Fahrerkarte.

    Der Fernsehsender „Deutsche Welle TV“ sendete vor einigen Wochen einen Beitrag über diese Misere. Dieser ist auch für „aussenstehende“ interessant.

    [youtube=https://www.youtube.com/v/LD1uu0rxJnc&rel=1]

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