Blogleser Guido fragt:
Ich fahre von morgens 6 uhr bis 12 ,00 uhr und habe eine Lenkzeit von 4 Stunden die restlichen 2 Stunden sind zum Be- und entladen pro Stopp maximal 10 minuten. habe also keine Pause bis 12.00 uhr. Ist das erlaubt?
Nein. Auch das Be- und Entladen zählt zur Arbeitszeit. Das heißt, Du hättest Deine Lenkzeiten um 1,5 Stunden überzogen.
Du mußt nach 4,5 Stunden (also spätestens 10.30 Uhr) eine Pause von 45 Minuten einlegen.
Selbst wenn Du Deine Stops zum Be- und Entladen als Pause anrechnest (macht das eigentlich jemand 😉 ), reichen die zehn Minuten natürlich nicht aus.
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