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Bis 45 Sekunden ist ok

Dauert der Überholvorgang auf einer Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein rechtswidriges Verkehrsmanöver, das zu ahnden ist. Auf diese Faustregel hat sich in einem jetzt veröffentlichten Beschluss das Oberlandesgericht Hamm festgelegt (Az. 4 Ss OWi 629/08).

Im vorliegenden Fall fuhr ein Sattelzug auf der A 1 mehrere Kilometer links neben einem anderen Lkw, ohne diesen überholen zu können oder zu wollen.
Der Überholvorgang dauerte insgesamt 80 Sekunden. Pech für den Überholenden, dass auch ein Wagen der Autobahnpolizei hinter Ihm fuhr. So konnten laut „Deutscher Anwaltshotline“ die Beamten vor Gericht mit exakten Daten zum umstrittenen Verkehrsgeschehen aufwarten.
Sie bezeugten, dass das überholte Fahrzeug während des Überholvorgangs seine Geschwindigkeit gleichmäßig beibehalten hatte.

Zunächst wurde dem Fahrer des überholenden Lkw eine Geldbuße wegen „Überholens trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit“ auferlegt, die er allerdings nicht bezahlen wollte.
Der Fahrer berief sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung, in der es lediglich heiße: „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“.

Da die Straßenverkehrsordnung keine genauen Angaben darüber macht, was eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ ist, die zum Einleiten eines Überholvorganges berechtigt, war es nach Meinung der Hammer Richter an der Zeit eine Faustregel zu schaffen, die praktikabel ist und für Lkw und Pkw gleichermaßen gilt.

Die Richter entschieden: Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden beziehungsweise einer Differenzgeschwindigkeit von unter zehn Stundenkilometern zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

Siehe auch hier: www.burhoff.de

“Es gilt daher im Rahmen des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen praktikable Lösung zu finden. Danach bleibt als wesentliche Voraussetzung festzuhalten, dass eine Ahndung nach § 5 Abs. 2 S. 2 StVO unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Regelung nur dann in Betracht kommt, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird.

Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten.
Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. „Elefantenrennen“) jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird.

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Ich habe einen dicken Hals

Meine Rückladung aus Italien besteht u.a. aus drei Pressformen, jede ungefähr mit einem Gewicht von 2 Tonnen. Diese sind für eine Firma in einem oberfränkischen Kaff bestimmt.

Die müßten am Samstag entladen werden„, erzählte mir einer meiner Disponenten bereits am Donnerstag. „Das kann aber drei oder halb vier werden„, antwortete ich.
Kein Problem, da ist immer einer da„, bekam ich zur Antwort.

Es lief besser als gehofft: Gegen 12.00 Uhr war ich bereits hier.
Diese Firma befindet sich mit weiteren Betrieben in einem größeren Industriekomplex. Das ganze Gelände wird von einem Pförtner bewacht.
Der erklärte mir den Weg und gab mir eine Telefonnummer eines der Mitarbeiter dieser Firma mit. Das machte mich schon etwas stutzig.

Die Firma war natürlich geschlossen und auch auf lautes Klopfen an ein Metalltor reagierte niemand. Anrufe bei der vom Pförtner bekommenen Handynummer brachten auch nichts, es „meldete“ sich nur die Mailbox.

Nun trottete ich abermals zum Pförtner. Der versuchte ebenfalls, diesen Mitarbeiter zu erreichen – natürlich auch umsonst.
Dann fiel sein Blick auf einen Zettel: „Äh, um halb vier kommt noch ein Lkw, der dort abladen soll. Der hat Ware von der Firma S. geladen!
Das ist das Zeug was ich drauf habe„, erwiderte ich. „Dann müssen Sie bis halb vier warten„, bekam ich zur Antwort.

Tja, so stehe ich am Samstagnachmittag in einem oberfränkischen Kaff und warte darauf, dass irgendwann einer auftaucht, der das Zeug entlädt.
Schuld daran hat natürlich keiner – weder der Auftraggeber, noch der Empfänger und am wenigsten meine „hochqualifizierten“ Disponenten.
Der Depp bin ich, dem mal wieder ein Wochenende (oder das, was im Normalfall davon übrigbleibt) versaut wird.

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Hausverbot

Ein Kunde in der Nähe von Rom sollte 55 leere Europaletten als Ausgleich für bereits früher abgeholte Paletten bekommen.
Ich lies mir einen Hubwagen geben und begann, die Paletten abzuladen. Der Chef der Firma, der, nebenbei geschrieben gut deutsch konnte, kam hinzu und besah sich jede einzelne Palette. Dann begann er, an den Paletten herum zu mäkeln.
Die eine war Ihm zu dreckig, die nächste angeblich keine Europalette u.s.w.

Er verlangte, dass ich die Paletten aussortiere. Die guten wollte er behalten und die angeblich schlechten sollte ich wieder mitnehmen.
Entweder es bleiben alle hier oder keine„, entgegnete ich. „Dann nimm alle wieder mit„, antwortete er.
Das passte mir aber auch nicht so ganz…

Nun begann ein Wortwechsel, der zum Schluß „Brüllstärke“ erreichte:

Du glaubst doch nicht, dass ich die Paletten erst vom Auflieger hole, dann stapel ich die Dinger und jetzt soll ich die wieder auf den Auflieger ziehen!
Das ist mir egal, ich will nur E – Paletten!
Aber das sind alles Europaletten!“
Das sind keine Europaletten!
Was ist denn das sonst? Glaubst Du, dass Eurozeichen ist da zum Spass drauf?
Das ist ein falsches Eurozeichen und nun sieh zu, dass die Paletten auf den Auflieger kommen!
Ich nehme die nicht mit. Die bereits auf der Rampe stehen, lass ich hier!
Dann hole ich jetzt die Polizei wegen illegaler Abfallbeseitigung!
Du tickst doch nicht mehr richtig. Lass Dich in eine Anstalt einweisen!

Dann nahm er seinen Hubwagen und begann, einen Stapel Paletten zurück in den Auflieger zu ziehen – natürlich so ungeschickt, dass dieser umfiel. Die Paletten verteilten sich im hinteren Bereich des Aufliegers. Eine traf Ihm am Bein, was wohl etwas schmerhaft war.

Hausverbot, Du brauchst nicht mehr herzukommen„, brüllte er, während er versuchte, die restlichen Paletten auf den Auflieger zu schieben.
Na ja, da gibt es schlimmeres„, entgegnete ich.

Damit war das „Gespräch“ beendet.

Um eines klarzustellen: Wenn es an Be- oder Entladestellen Ärger oder Probleme gibt, halte ich mich meistens zurück und schlucke den Ärger runter. Brüllen tue ich dann später im Lkw 🙂 .
Nur geht das halt nicht immer – so wie in diesem Fall. Ich bin schließlich kein Verkäufer, der immer lächeln muß…

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Ruhe im Blog

So, die nächsten vier Tage ist Ruhe im Blog – Italien ist angesagt: Bologna, Rom und weiter Richtung Neapel.

Um die Zeit ein wenig zu überbrücken:

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